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Saudi-Arabien 2015
- Hintergrund
- Menschenrechtsverteidiger
- Antiterrormaßnahmen und Sicherheit
- Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen
- Folter und andere Misshandlungen
- Diskriminierung der schiitischen Minderheit
- Rechte von Frauen und Mädchen
- Rechte von Arbeitsmigranten
- Grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen
- Todesstrafe
Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2014 weiterhin stark ein. Gegen abweichende Meinungen ging sie mit unerbittlicher Härte vor. So wurden u.a. Menschenrechtsverteidiger und andere Regierungskritiker festgenommen und inhaftiert. Viele von ihnen erhielten unfaire Verfahren vor Gerichten, darunter ein Sonderstrafgericht für terroristische Straftaten, das auch Todesurteile fällte. Neue Gesetze setzten Kritik an der Regierung und andere friedliche Protestaktionen faktisch mit Terrorismus gleich. Die Behörden gingen rigoros gegen jede Art von Internetaktivitäten vor und schüchterten Aktivisten und deren Familienangehörige ein, wenn sie Menschenrechtsverstöße öffentlich machten.
Die schiitische Minderheit wurde weiterhin diskriminiert. Einige schiitische Aktivisten wurden zum Tode verurteilt, zahlreiche weitere erhielten lange Gefängnisstrafen. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren Berichten zufolge weiterhin üblich und weit verbreitet. Gerichte verurteilten Angeklagte aufgrund von "Geständnissen", die offensichtlich unter Folter zustande gekommen waren, und verhängten Prügelstrafen. Frauen wurden durch Gesetze und im Alltag diskriminiert. Obwohl ein neues Gesetz häusliche Gewalt unter Strafe stellte, waren Frauen nur unzureichend gegen sexuelle und andere gewaltsame Übergriffe geschützt.
Die Regierung inhaftierte Hunderttausende Arbeitsmigranten und wies sie im Schnellverfahren aus. Einige mussten in Länder zurückkehren, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverstöße drohten. Es wurden sehr viele Todesurteile verhängt und zahlreiche Menschen öffentlich hingerichtet.
Hintergrund
Die Regierung verschärfte 2014 ihr Vorgehen gegen Kritiker und Regierungsgegner, die von friedlichen Andersdenkenden bis hin zu bewaffneten Islamisten reichten, indem sie neue, umfassende und strenge Antiterrorgesetze einführte und anwendete. Die Behörden warnten die Bürger öffentlich davor, bewaffnete sunnitische Gruppen in Syrien und im Irak durch Geld, die Rekrutierung von Kämpfern oder anderweitig zu unterstützen.
Im September schloss sich Saudi-Arabien der von den USA geführten Militärallianz an, die gegen den Islamischen Staat (IS) und andere bewaffnete Gruppen in Syrien und im Irak vorging.
Der UN-Menschenrechtsrat schloss seine Allgemeine Regelmäßige Überprüfung Saudi-Arabiens im März 2014 ab. Die Regierung akzeptierte zwar die Mehrzahl der Empfehlungen, wesentliche Punkte lehnte sie jedoch ab, darunter die dringende Aufforderung, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu ratifizieren. Die saudi-arabische Regierung verpflichtete sich, das System der männlichen Vormundschaft zu reformieren bzw. abzuschaffen und Frauen damit mehr Entscheidungsfreiheit bezüglich Reisen, Studium, Arbeitsaufnahme und Heirat einzuräumen. Bis Ende 2014 hatte die Regierung jedoch noch keine erkennbaren Schritte unternommen, um dieser Verpflichtung nachzukommen.
Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit Die Regierung duldete 2014 weiterhin keine abweichenden Meinungen und unterdrückte Kritiker, wie Blogger und andere Personen, die ihre Meinung im Internet äußerten, engagierte Bürger, Frauenrechtlerinnen, Angehörige der schiitischen Minderheit, Menschenrechtsverteidiger und andere, die sich für die Menschenrechte einsetzten. Richtern war es nach wie vor verboten, die sozialen Medien zu nutzen.
Im Mai 2014 verurteilte das Strafgericht in Dschidda den Blogger Raif Badawi zu zehn Jahren Gefängnis, 1000 Stockschlägen und einer hohen Geldstrafe, nachdem es ihn u.a. wegen "Beleidigung des Islams" für schuldig befunden hatte. Raif Badawi hatte die Internetseite "Saudi-arabische Liberale" als Diskussionsplattform für politische und gesellschaftliche Themen ins Leben gerufen und Kritik an einigen religiösen Führungspersönlichkeiten geäußert.
Zunächst hatte man ihm "Apostasie" (Abfall vom Glauben) vorgeworfen, worauf die Todesstrafe steht. Das Gericht ordnete die Sperrung der Internetseite an. Im September 2014 bestätigte ein Berufungsgericht das Urteil des Strafgerichts.
Im Oktober 2014 verurteilte das Sonderstrafgericht in Riad die Rechtsanwälte Dr. Abdulrahman al-Subaihi, Bander al-Nogaithan und Abdulrahman al-Rumaih zu Gefängnisstrafen von bis zu acht Jahren und einem anschließenden Reiseverbot ins Ausland. Die drei Männer wurden für schuldig befunden, die "öffentliche Ordnung gestört" zu haben, weil sie auf Twitter das Justizministerium kritisiert hatten. Außerdem verbot das Gericht den drei Rechtsanwälten auf unbestimmte Zeit, mit den Medien zu sprechen und Beiträge in sozialen Medien zu veröffentlichen.
Die Regierung hielt das Verbot politischer Parteien, Gewerkschaften und unabhängiger Menschenrechtsorganisationen weiterhin aufrecht. Personen, die nicht genehmigte Organisationen ins Leben riefen oder ihnen beitraten, wurden festgenommen, strafrechtlich verfolgt und inhaftiert.
Saudi-Arabien verweigerte Amnesty International nach wie vor den Zugang zum Land und bestrafte engagierte Bürger und Familienangehörige von Opfern, die sich an Amnesty International wandten.
Öffentliche Versammlungen und Demonstrationen waren gemäß einem Erlass des Innenministeriums aus dem Jahr 2011 grundsätzlich untersagt. Personen, die sich dem Verbot widersetzten, mussten mit Festnahmen, strafrechtlicher Verfolgung, Anklagen wie "Aufwiegelung der Bevölkerung gegen den Staat" und Gefängnisstrafen rechnen. Im Oktober 2014 kündigte die Regierung an, dass alle Personen, die trotz des Demonstrationsverbots die Kampagne zur Abschaffung des Fahrverbots für Frauen unterstützten, inhaftiert würden (siehe unten).
Menschenrechtsverteidiger
Menschenrechtsverteidiger, die zwar nur eine kleine Gruppe darstellten, sich aber immer wieder lautstark zu Wort meldeten, gerieten 2014 erneut ins Visier der Behörden. Diese nutzten Antiterrorgesetze dazu, friedliche Aktionen zu unterbinden, mit denen die Aktivisten auf Menschenrechtsverletzungen hinwiesen und Reformen forderten. Die Verfolgungsmaßnahmen richteten sich u.a. gegen Gründungsmitglieder und Aktivisten der offiziell nicht anerkannten Menschenrechtsorganisation Saudi Civil and Political Rights Association (ACPRA), die 2009 gegründet wurde und sich für faire Gerichtsverfahren für politische Langzeitgefangene bzw. für deren Freilassung einsetzt.
Ende 2014 verbüßten vier ACPRA-Mitglieder Gefängnisstrafen von bis zu 15 Jahren; drei weitere warteten in der Haft auf den Ausgang ihres Verfahrens. Zwei ACPRA-Mitglieder waren ohne Gerichtsverfahren inhaftiert: Abdulrahman al-Hamid, der im April 2014 eine Erklärung unterzeichnet hatte, in der er gefordert hatte, den Innenminister "wegen seiner Politik der Unterdrückung bürgerlicher Freiheiten" strafrechtlich zu verfolgen, sowie Saleh al-Ashwan, der bereits seit 2012 ohne Anklageerhebung festgehalten wurde.
Zwei weitere Mitglieder der Organisation befanden sich bis zur Entscheidung des Berufungsgerichts auf freiem Fuß. Gegen die verurteilten ACPRA-Mitglieder waren vage formulierte und äußerst weit gefasste Anklagen erhoben worden, die darauf abzielten, jede friedlich vorgebrachte Kritik im Keim zu ersticken. Weitere Aktivisten mussten sich wegen ähnlicher Anklagen vor Gericht verantworten.
Im Juli 2014 verurteilte das Sonderstrafgericht den führenden Menschenrechtsanwalt Waleed Abu al-Khair zu 15 Jahren Gefängnis. Außerdem darf er nach Verbüßung seiner Strafe 15 Jahre lang nicht ins Ausland reisen. Die gegen ihn erhobenen Anklagepunkte bezogen sich auf seinen beruflich ausgeübten, friedlichen Einsatz für die Menschenrechte und waren vage und extrem weit gefasst.
Im November 2014 verurteilte das Strafgericht in al-Khobar in der Ostprovinz den Menschenrechtsverteidiger Mikhlif bin Daham al-Shammari zu zwei Jahren Haft und 200 Hieben. Er wurde für schuldig befunden, "die Öffentlichkeit durch ein Treffen mit Schiiten aufgebracht" und "gegen die Anweisung des Herrschers verstoßen zu haben, indem er eine private Zusammenkunft abhielt und Twitternachrichten verbreitete". Mikhlif bin Daham al-Shammari war bereits im Juni 2013 vom Sonderstrafgericht zu fünf Jahren Haft und einem anschließenden zehnjährigen Reiseverbot verurteilt worden, zudem war ihm untersagt worden, Presseartikel zu verfassen, in Hörfunk und Fernsehen aufzutreten und soziale Medien zu nutzen. Die Berufungskammer des Sonderstrafgerichts bestätigte dieses Urteil im Juni 2014.
Antiterrormaßnahmen und Sicherheit
Nach der Unterzeichnung durch König Abdullah trat im Februar 2014 ein neues Antiterrorgesetz in Kraft, das die weitreichenden Befugnisse der Behörden im Kampf gegen "terroristische Handlungen" noch einmal erweiterte. Das Gesetz enthält keine konkrete Definition des Begriffs Terrorismus, legt jedoch fest, dass unter "terroristische Handlungen" Worte und Taten fallen, die nach Ansicht der Behörden die öffentliche Ordnung direkt oder indirekt "stören", die "Sicherheit der Gesellschaft oder die Stabilität des Staates ins Wanken bringen", "das Grundgesetz der Herrschaftsausübung infrage stellen" oder "den Ruf und das Ansehen des Staates schädigen".
Im März erließ das Innenministerium eine Reihe von Dekreten, die die bereits sehr weit gefasste Definition von Terrorismus um weitere Tatbestände erweiterten, darunter "Aufforderung zu atheistischem Denken", "Kontaktaufnahme zu Gruppen oder Einzelpersonen, die gegen das Königreich sind", "das Bestreben, die nationale Einheit durch Protestaufrufe zu zerstören" und "dem Staat und seinen Führungspersönlichkeiten Schaden zuzufügen".
Entgegen internationalen Standards sind die neuen Dekrete rückwirkend gültig. Somit können Personen für mutmaßliche Straftaten in der Vergangenheit sowohl wegen Terrorismus als auch wegen anderer Vorwürfe strafrechtlich verfolgt werden, sollten sie erneut straffällig werden.
Im Juli 2014 bestätigte das Justizministerium erneut, dass für mutmaßliche Verstöße gegen die Staatssicherheit ausschließlich das Sonderstrafgericht zuständig ist.
Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen
Die Sicherheitsbehörden nahmen 2014 weiterhin Personen willkürlich fest und hielten Gefangene ohne Anklage oder Gerichtsverfahren über lange Zeiträume hinweg in Gewahrsam. Entgegen der saudi-arabischen Strafprozessordnung waren zahlreiche Menschen länger als sechs Monate inhaftiert, ohne dass sie vor ein zuständiges Gericht gestellt wurden. Während der Verhöre hatten die Häftlinge häufig keinerlei Kontakt zur Außenwelt und keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand, was gegen die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren verstößt.
Folter und andere Misshandlungen
Folter und andere Misshandlungen blieben 2014 nach Aussagen von ehemaligen Häftlingen, Angeklagten und anderen Personen üblich und weit verbreitet. Die Verantwortlichen gingen straffrei aus. In mehreren Fällen verurteilten Gerichte Angeklagte lediglich aufgrund von "Geständnissen", die sie während der Untersuchungshaft abgelegt haben sollen. Vorwürfe der Angeklagten, die "Geständnisse" seien unter Folter erpresst worden, wurden nicht untersucht. In einigen Fällen ergingen auf dieser Grundlage sogar Todesurteile.
Mehrere Gefangene, die in den vergangenen Jahren aus politischen Gründen verurteilt worden waren, wurden Berichten zufolge im Gefängnis misshandelt. Dazu zählten auch die beiden inhaftierten ACPRA-Mitglieder Dr. Abdullah al-Hamid und Dr. Mohammad al-Qahtani. Sie traten im März 2014 in einen Hungerstreik, um gegen ihre Haftbedingungen zu protestieren. Im August 2014 schlugen Gefängniswärter in Dschidda dem Vernehmen nach den inhaftierten Menschenrechtsanwalt Waleed Abu al-Khair, als sie ihn gewaltsam aus seiner Zelle holten, um ihn in ein anderes Gefängnis zu verlegen.
Diskriminierung der schiitischen Minderheit
Die Diskriminierung von Angehörigen der schiitischen Minderheit, die überwiegend in der erdölreichen Ostprovinz lebt, setzte sich 2014 unvermindert fort. Schiiten hatten nur begrenzten Zugang zu staatlichen Leistungen und zum Arbeitsmarkt und wurden auch anderweitig stark benachteiligt. Angehörige der schiitischen Glaubensgemeinschaft erhielten in der Regel keine höheren Posten. Führende Vertreter der Schiiten und Aktivisten mussten damit rechnen, festgenommen und in unfairen Gerichtsverfahren zu Gefängnisstrafen oder zum Tode verurteilt zu werden.
Im Mai 2014 verurteilte das Sonderstrafgericht Ali Mohammed Baqir al-Nimr zum Tode. Er war für schuldig befunden worden, gegen die Regierung demonstriert zu haben, im Besitz von Waffen gewesen zu sein und Sicherheitskräfte angegriffen zu haben. Er wies alle Anklagen zurück und sagte vor Gericht aus, man habe ihn während der Untersuchungshaft gefoltert, um ein "Geständnis" zu erpressen. Das Gericht sprach ihn schuldig, ohne den Foltervorwürfen nachzugehen, und verhängte ein Todesurteil, obwohl er zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Vergehen erst 17 Jahre alt war. Im Oktober 2014 verurteilte das Sonderstrafgericht Scheich Nimr Baqir al-Nimr, einen Onkel von Ali Mohammed Baqir al-Nimr, zum Tode.
Der schiitische Geistliche aus al-Qatif hatte den Umgang der Regierung mit der schiitischen Minderheit scharf kritisiert. Sicherheitskräfte hatten Scheich al-Nimr im Juli 2012 festgenommen. Die genauen Umstände der Festnahme sind umstritten. Der Geistliche erlitt dabei eine Schussverletzung und hat seither ein gelähmtes Bein. Im August 2014 verurteilte das Sonderstrafgericht den ebenfalls prominenten schiitischen Geistlichen Scheich Tawfiq al-'Amr zu acht Jahren Gefängnis. Nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe darf er zehn Jahre lang nicht ins Ausland reisen und keine Predigten oder öffentlichen Ansprachen halten.
Im September 2014 verhängte das Sonderstrafgericht gegen den schiitischen Menschenrechtsaktivisten Fadhel Maki al-Manasif eine 14-jährige Haftstrafe, ein anschließendes Reiseverbot von 15 Jahren und eine Geldstrafe. Das Gericht befand ihn u.a. für schuldig, "die Treuepflicht gegenüber dem Herrscher verletzt" und "Kontakt zu ausländischen Medien" unterhalten zu haben. Das Urteil wurde von der Berufungskammer des Sonderstrafgerichts im Dezember 2014 bestätigt.
Das Sonderstrafgericht verurteilte weitere schiitische Aktivisten wegen ihrer mutmaßlichen Teilnahme an Protestaktionen in den Jahren 2011 und 2012. Mindestens fünf der Angeklagten erhielten die Todesstrafe, andere wurden zu langen Gefängnisstrafen verurteilt.
Rechte von Frauen und Mädchen
Frauen und Mädchen litten weiterhin unter starker Diskriminierung sowohl aufgrund von Gesetzen als auch im täglichen Leben. Frauen hatten nach wie vor einen untergeordneten gesetzlichen Status, dies betraf insbesondere Familienangelegenheiten wie Heirat, Scheidung, das Sorgerecht für die Kinder und Erbschaftsfragen. Außerdem waren sie nur unzureichend gegen geschlechtsspezifische Gewalt und andere Übergriffe geschützt. Häusliche Gewalt war weiterhin sehr weit verbreitet, obwohl die Regierung 2013 zu diesem Thema eine Aufklärungskampagne gestartet hatte. Ein 2013 auf den Weg gebrachtes Gesetz, das häusliche Gewalt unter Strafe stellte, wurde in der Praxis nicht angewendet, da es keine entsprechend geschulten Behörden gab, die es hätten umsetzen können.
Frauen, die sich der 2011 ins Leben gerufenen, gegen das Frauenfahrverbot gerichteten Kampagne Women2Drive anschlossen, wurden von den Behörden schikaniert und eingeschüchtert. Man drohte ihnen damit, sie festzunehmen, wenn sie sich trotz des Fahrverbots für Frauen ans Steuer setzen würden.
Einige Frauen wurden inhaftiert, kamen jedoch nach kurzer Zeit wieder frei. Anfang Dezember 2014 wurden Loujain al-Hathloul und Mayssa al-Amoudi, zwei Unterstützerinnen der Kampagne, an der Grenze zu den Vereinigten Arabischen Emiraten festgenommen, weil sie mit ihren Autos fuhren. Später erhoben die Behörden Anklagen, die sich auf Terrorismus bezogen. Ende 2014 waren beide Frauen noch in Haft.
Die Frauenrechtlerin Souad al-Shammari wurde im Oktober 2014 festgenommen, nachdem die Untersuchungs- und Strafverfolgungsbehörde in Dschidda sie zum Verhör einbestellt hatte. Ende 2014 war sie noch immer ohne Anklageerhebung im Briman-Gefängnis in Dschidda inhaftiert.
Die beiden Frauenrechtlerinnen Wajeha al-Huwaider und Fawzia al-Oyouni blieben 2014 auf freiem Fuß, obwohl ein Berufungsgericht 2013 eine gegen sie verhängte Freiheitsstrafe von zehn Monaten und ein zweijähriges Reiseverbot bestätigt hatte. Die Behörden nannten keine Gründe dafür, dass sie ihre Haftstrafen nicht antreten mussten.
Im April 2014 beschuldigten zwei Töchter des Königs ihren Vater, er habe sie und zwei weitere Schwestern 13 Jahre lang in einer königlichen Palastanlage in Dschidda gefangen gehalten und ihnen eine angemessene Versorgung mit Essen verwehrt.
Rechte von Arbeitsmigranten
Nachdem die Regierung Arbeitsmigranten 2013 einige Monate Zeit eingeräumt hatte, um ihren Aufenthaltsstatus zu regeln, ging sie im November 2013 rücksichtslos gegen Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus vor. Hunderttausende ausländische Arbeitnehmer wurden festgenommen, inhaftiert und ausgewiesen, um mehr Arbeitsplätze für saudi-arabische Staatsbürger zu schaffen. Im März 2014 teilte der Innenminister mit, die Behörden hätten in den vorangegangenen fünf Monaten mehr als 370000 Arbeitsmigranten ausgewiesen, weitere 18000 säßen in Haft.
Tausende Arbeiter wurden im Schnellverfahren nach Somalia und in andere Staaten abgeschoben, in denen ihnen Menschenrechtsverstöße drohten. Sehr viele mussten auch in den Jemen zurückkehren. Viele Migranten berichteten, sie seien vor der Abschiebung in völlig überfüllte behelfsmäßige Haftlager gesteckt worden, in denen sie nicht genug zu essen und zu trinken bekamen und von den Wachen misshandelt wurden.
Grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen
Die Gerichte verhängten 2014 nach wie vor Körperstrafen, vor allem Stock- oder Peitschenhiebe, als Strafe für zahlreiche Vergehen. Der Blogger Raif Badawi erhielt eine Haftstrafe von zehn Jahren und eine Geldstrafe, darüber hinaus wurde er zu 1000 Stockschlägen verurteilt. Der Menschenrechtsverteidiger Mikhlif bin Daham al-Shammari wurde zusätzlich zu seiner Gefängnisstrafe zu 200 Hieben verurteilt.
Im September 2014 ließen die Behörden die philippinische Hausangestellte Ruth Cosrojas frei. Sie war nach einem unfairen Gerichtsverfahren im Oktober 2013 zu 18 Monaten Gefängnis und 300 Hieben verurteilt worden. Man warf ihr vor, sie habe den Verkauf von Sex organisiert (quwada). Vor ihrer Freilassung hatte sie bereits 150 Hiebe verabreicht bekommen.
Todesstrafe
Die Gerichte verhängten erneut Todesurteile für eine Reihe von Vergehen, darunter auch solche, die keine Gewaltverbrechen waren, z.B. Drogendelikte, oder die keine international als Straftat anerkannte Handlung darstellten, wie "Hexerei" oder Ehebruch. Die Gerichtsverfahren, nach denen die Todesurteile verhängt wurden, waren häufig unfair. Einige der Angeklagten, darunter auch ausländische Staatsbürger, die wegen Mordes angeklagt worden waren, gaben an, sie seien gefoltert oder anderweitig gezwungen oder getäuscht worden, damit sie in der Untersuchungshaft falsche "Geständnisse" ablegten.
Die Behörden vollstreckten zahlreiche Hinrichtungen, viele davon in der Öffentlichkeit durch Enthauptung. Unter den Hingerichteten befanden sich sowohl saudi-arabische Staatsangehörige wie auch Arbeitsmigranten.