Amnesty Report 27. Mai 2013

Südafrika 2013

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Südafrika Staats- und Regierungschef: Jacob G. Zuma

Menschenrechtsverletzungen wie exzessive Gewaltanwendung der Polizei gegen Protestierende, mutmaßliche außergerichtliche Hinrichtungen und Folter gaben Anlass zur Besorgnis. Die staatlichen Behörden ergriffen einige Schritte zur Rechenschaftslegung. Die Diskriminierung und gezielte Gewalt gegen Asylsuchende und Flüchtlinge und die Barrieren beim Zugang zum Asylverfahren nahmen zu. Es wurden nur schleppend Fortschritte beim Vorgehen gegen systematische Hassverbrechen an Menschen aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität verzeichnet. Der Zugang zu Behandlung und Pflege von Menschen mit HIV wurde zwar weiter ausgebaut, doch Infektionen im Zusammenhang mit einer HIV-Infizierung waren immer noch die Hauptursache der Müttersterblichkeit. Menschenrechtsverteidiger waren nach wie vor von Schikanierung und Gewalttaten bedroht.

Hintergrund

Präsident Jacob Zuma wurde im Dezember 2012 erneut zum Vorsitzenden des African National Congress (ANC) gewählt. Den Wahlen gingen monatelange Spannungen und Gewaltakte zwischen konkurrierenden Flügeln der Partei voraus. Offensichtliche politische Einflussnahme, Rivalitäten und Korruption führten zu einer erhöhten Instabilität auf hohen Ebenen der Polizei und der Sicherheitsbehörden. Die betroffenen Behörden büßten dadurch an Integrität und Effektivität ein.

Bedeutende Gerichtsurteile sorgten für den Schutz der Menschenrechte und die weitere Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften.

Im Bergbau und in der Landwirtschaft kam es zu weit verbreiteten Streiks, und in armen städtischen Gemeinden wurde gegen die Korruption der kommunalen Regierungen, Mängel bei Bildungseinrichtungen und anderen Institutionen und schlechte Arbeitsbedingungen protestiert. Im Oktober 2012 veröffentlichte die Regierung Daten der Volkszählung, aus denen hervorging, dass es nach wie vor zwischen schwarzer und weißer Bevölkerung bedeutende Unterschiede bei der Höhe der Haushaltseinkommen und Arbeitslosenzahlen gab.

Südafrika ratifizierte den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.

Tod in Gewahrsam und außergerichtliche Hinrichtungen

Im April 2012 wurde das Gesetz über die Unabhängige Polizeiermittlungsbehörde (Independent Police Investigative Directorate – IPID) umgesetzt. Das Gesetz ermöglicht strafrechtliche Maßnahmen gegen die Polizei, wenn sie bei Ermittlungen nicht kooperiert. Die IPID informierte das Parlament darüber, dass zwischen April 2011 und März 2012 die Untersuchung von insgesamt 720 neuen verdächtigen Todesfällen in Gewahrsam oder in anderen polizeilichen Zusammenhängen an sie herangetragen worden war.

  • Ebenfalls im April starb der burundische Asylsuchende Fistos Ndayishimiye während eines Verhörs durch die Polizei in seinem Haus in der Provinz KwaZulu-Natal. Zeugen berichteten, dass sie ihn eine Zeit lang schreien hörten. Sie wurden jedoch von der Polizei daran gehindert, das Haus zu betreten. Fistos Ndayishimiye erlitt durch stumpfe Gewalteinwirkung zahlreiche Verletzungen an Kopf und Körper sowie schwere innere Verletzungen. Die IPID leitete eine Untersuchung ein, die zum Jahresende noch nicht abgeschlossen war.

  • Im Mai 2012 wurden zwölf Beamte der ehemaligen Einheit für organisiertes Verbrechen in Bellville South vor Gericht der Entführung und Tötung von Sidwell Mkwambi im Jahr 2009 angeklagt sowie der Entführung und mutmaßlichen Folter von Siyabulela Njova, der mit ihm zusammen festgenommen worden war. Sidwell Mkwambis Leiche wies zahlreiche Spuren stumpfer Gewalteinwirkung an Kopf und Körper auf, die mit dem Bericht der Polizei über seine Todesursache nicht übereinstimmten.

  • Im Juni 2012 standen Angehörige der Sondereinheit Cato Manor Organized Crime Unit wegen einer Reihe von Anklagen in Durban vor Gericht. Nach weiteren Festnahmen und gerichtlichen Anhörungen waren Ende 2012 Strafverfahren gegen insgesamt 30 Beamte mit 116 Anklagepunkten anhängig, darunter organisierte Kriminalität, Tötungsdelikte, schwere Körperverletzung und rechtswidriger Besitz von Waffen und Munition. Die Straftaten wurden ab 2008 in einem Zeitraum von vier Jahren verübt. Alle Angeklagten kamen bis zum Verfahrensbeginn gegen Kaution frei. Die Familien der Opfer brachten immer wieder Sorge um ihre eigene Sicherheit zum Ausdruck. Die Festnahmen waren ein Ergebnis der neuen Ermittlungen durch die IPID und die Polizeieinheit Hawks.

Exzessive Gewaltanwendung

Am 16. August 2012 stationierten die Polizeibehörden mit Sturmgewehren und scharfer Munition ausgerüstete Einheiten in Marikana, um den Minenarbeiterstreik in der LONMIN-Platinmine in der Nordwestprovinz zu beenden. 16 Minenarbeiter starben vor Ort und 14 weitere an einem Ort, an den sie geflohen waren, um dem Beschuss durch die Polizei zu entgehen. Es gab Hinweise darauf, dass die Mehrheit beschossen worden war, als sie versucht hatte zu fliehen oder sich zu ergeben. Vier weitere Minenarbeiter erlagen noch am selben Tag ihren Verletzungen. Die streikenden Minenarbeiter standen mit LONMIN in einer Auseinandersetzung über die Höhe der Löhne. Das Ausmaß der Tötungen ebenso wie die wachsenden Unruhen im Bergbau führten zu einer landesweiten Krise.

Der Polizeipräsident von Südafrika erklärte am 17. August auf einer Pressekonferenz, das Vorgehen der Polizei sei mit Blick auf ihren eigenen Schutz gerechtfertigt gewesen. Dennoch ordnete Präsident Zuma die Bildung eines juristischen Untersuchungsausschusses an. Der Ausschuss sollte die Umstände untersuchen, die zu diesen Todesfällen und in der vorangegangenen Woche zum Tod von zehn weiteren Personen, unter ihnen zwei Wachmänner von LONMIN und zwei Polizisten, geführt hatten.

Der Arbeitsbeginn des Ausschusses unter dem Vorsitz des pensionierten Richters Ian Farlam wurde durch die späte Veröffentlichung von Vorschriften und gravierende Probleme, die die Integrität der Kommission beeinträchtigten, verzögert. Dazu gehörte, dass man sich nicht in ausreichendem Maß dafür eingesetzt hatte, die Beteiligung der Familien der Getöteten und die Finanzierung rechtlicher Vertretung sicherzustellen, um zu gewährleisten, dass Zeugen unterstützt und Maßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen wurden. Im Oktober 2012 wurde Daluvuyo Bongo, ein Zeuge der Nationalen Bergarbeitergewerkschaft (National Union of Mineworkers), erschossen, nachdem er mit Ausschussmitgliedern gesprochen hatte. Vier Zeugen, die mit Anwälten zusammenarbeiteten, die die Vereinigung der Minenarbeiter und Baugewerkschaft (Association of Mineworkers and Construction Union) sowie verletzte Minenarbeiter vertraten, wurden laut Berichten nach Verlassen des Ausschusses Kapuzen übergezogen; sie wurden tätlich angegriffen und ihrer Freiheit beraubt. Der Ausschuss für Prozesskostenhilfe (Legal Aid Board) lehnte eine Bitte um Finanzmittel ab, mit denen die rechtliche Vertretung von zahlreichen am 16. August 2012 von der Polizei verletzten Minenarbeitern und anderen nach den Schüssen inhaftierten und mutmaßlich gefolterten Minenarbeitern sichergestellt werden sollte.

Vor Auflösung des Ausschusses im Dezember begann der Ausschuss Zeugenaussagen über die Aktivitäten der Polizei am und vor dem 16. August zu hören. Die Aussagen der Polizei klärten nicht, warum die Beamten die Einheiten der Operation zur Entwaffnung und Auflösung der versammelten Minenarbeiter ausschließlich mit scharfer Munition ausgestattet hatten. Darüber hinaus berichtete ein Polizeizeuge, der mit der Untersuchung des Tatorts vom 16. August beauftragt war, dem Ausschuss, dass der Tatort verändert worden sei. Dies mache es ihm und anderen Ermittlern unmöglich, die verstorbenen Minenarbeiter mit Waffen in Verbindung zu bringen, die sie vor ihrer Erschießung getragen haben sollen.

  • Im Oktober 2012 veröffentlichte die südafrikanische Menschenrechtskommission einen Bericht, in dem sie die exzessive Gewaltanwendung der Polizei kritisierte, die im April 2011 während eines Gemeindeprotests in Ficksburg zum Tod von Andries Tatane führte. Der Demonstrant war mit Schlagstöcken verprügelt und mit Gummigeschossen aus nächster Nähe beschossen worden, obwohl er weder für die Polizei noch für die Öffentlichkeit eine Bedrohung darstellte. Im Dezember wurde das Gerichtsverfahren gegen sechs Polizeibeamte, denen die Tötung von Andries Tatane zur Last gelegt wurde, auf März 2013 vertagt.

Rechtliche, verfassungsrechtliche und institutionelle Entwicklungen

Im November 2012 nahm der parlamentarische Ausschuss zu rechtlichen und verfassungsrechtlichen Entwicklungen (Parliamentary Portfolio Committee on Justice and Constitutional Development) Änderungen des Gesetzentwurfs zu Verhütung und Bekämpfung von Folter (Prevention and Combating of Torture of Persons Bill) zur umfassenden parlamentarischen Debatte für 2013 an. Dem waren im September öffentliche Anhörungen vorausgegangen. Juristische, Menschenrechts- und andere zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Amnesty International sagten als Zeugen aus und gaben Empfehlungen ab, um den Gesetzentwurf zu stärken. Während einige Empfehlungen angenommen wurden, blieben die Bestimmungen über die Entschädigung von Folteropfern hinter den internationalen Standards zurück.

Das Hohe Gericht (High Court) verwarf im Mai 2012 die behördliche Entscheidung, die Foltervorwürfe namentlich genannter Täter in Simbabwe nicht zu untersuchen, als rechtswidrig. Das Zentrum für Rechtsstreitigkeiten im südlichen Afrika (Southern African Litigation Centre) und das Forum von Simbabwern im Exil (Zimbabwe Exiles Forum) verwiesen auf die Verpflichtungen Südafrikas aus dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs. Das Hohe Gericht verpflichtete die Behörden, die notwendigen Ermittlungen durchzuführen.

Im Juli wies das Verfassungsgericht die Rechtsmittel der Regierung gegen das Urteil eines Hohen Gerichts zurück. Das Hohe Gericht hatte den Versuch der Regierung für rechtswidrig erklärt, zwei Staatsangehörige aus Botsuana in ihr Heimatland abzuschieben ohne die vorherige Zusicherung, dass sie dort nicht hingerichtet würden. Amnesty International trat in der Anhörung vor dem Verfassungsgericht als Amicus Curiae auf.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Das Asylverfahren wurde auch im Berichtsjahr 2012 weitreichend geändert. Die Änderungen hatten zunehmend Auswirkungen auf den nicht diskriminierenden Zugang zu Asylverfahren. Die Regierung legte bei den gerichtlichen Anhörungen Schriftstücke vor, die darauf hindeuteten, dass sie die Absicht hatte, alle asylbezogenen Amtshandlungen und Aufnahmestellen für Asylbewerber an die Landesgrenzen zu verlegen.

Die teilweise oder komplette Schließung der Büros zur Aufnahme von Flüchtlingen in Port Elizabeth und Kapstadt sowie die Schließung des Büros in Johannesburg im Jahr 2011 wirkten sich zunehmend negativ auf die Möglichkeiten von Asylsuchenden und anerkannten Flüchtlingen aus, Anträge einzureichen, eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu erneuern oder ihre Flüchtlingsausweise verlängern zu lassen. Aussagen der Betroffenen, insbesondere von den ärmsten Migranten und denen mit Familie, zeigten, dass ihnen Geldstrafen, Inhaftierung und mittel- oder unmittelbare Abschiebung in ein Land drohten, in dem sie Gefahr liefen, gefoltert zu werden.

Anfechtungen dieser Praktiken, die Flüchtlingsorganisationen, Dienstleister und Menschenrechtsanwälte aus Port Elizabeth und Kapstadt beim Hohen Gericht einbrachten, führten im Februar, Mai, Juli und August 2012 zu Urteilen gegen das Innenministerium. Dennoch konnten Beobachter feststellen, dass in den Aufnahmebüros weiterhin Dienstleistungen verweigert wurden.

Der ANC verabschiedete im Juni 2012 bei seiner Konferenz zur Nationalen Politik Empfehlungen zur Einwanderung, darunter auch die Einrichtung von "Zentren (Lagern) für Asylsuchende". Im Dezember nahmen die Teilnehmer der Konferenz zur Wahl der ANC-Führung Meldungen zufolge die Empfehlungen in einer Resolution über "Frieden und Stabilität" an.

Im Laufe des Jahres wurden in fast allen neun Provinzen zahlreiche Fälle von Plünderung, Zerstörung von Geschäften und Vertreibung von anerkannten Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migranten dokumentiert. Bei einem der schwersten Vorfälle, der Ende Juni begann, kam es in der Provinz Freistaat zur Zerstörung von Eigentum im großen Stil und zur Vertreibung von fast 700 überwiegend äthiopischen Flüchtlingen und Asylsuchenden, deren Läden zuvor geplündert worden waren. Auf diesen und viele weitere Vorfälle reagierte die Polizei nur schleppend. In einigen Fällen berichteten Zeugen, dass die Polizei an den Gewaltakten beteiligt war.

In der Provinz Limpopo erzwang die Polizei als Teil der Operation Hard Stick die Schließung von mindestens 600 kleinen Geschäften von Asylsuchenden und Flüchtlingen. Die Polizeirazzien fanden ohne Vorwarnung statt, sie waren willkürlich, und es kam dabei auch zur Beschlagnahme von Waren. Einige Asylsuchende und Flüchtlinge wurden fremdenfeindlich beschimpft, inhaftiert und wegen ihrer Geschäftstätigkeit angeklagt oder zu Geldstrafen verurteilt. Der daraus resultierende Verlust ihrer Lebensgrundlage und ihrer Häuser erhöhte das Risiko weiterer Menschenrechtsverletzungen. Im September mussten 30 vertriebene Äthiopier aus einem Haus flüchten, in dem sie Zuflucht gesucht hatten, weil darauf mit einer Benzinbombe ein Brandanschlag verübt wurde.

Lang anhaltende rechtswidrige Inhaftierungen von Migranten ohne reguläre Aufenthaltspapiere sowie von Einzelpersonen, die internationalen Schutz benötigten, gaben weiterhin Anlass zur Besorgnis. Im November führte eine Eingabe der südafrikanischen Menschenrechtskommission und der NGO People Against Suffering, Suppression, Oppression and Poverty bei Gericht dazu, dass die Behörden 37 inhaftierte Migranten freiließen, die ohne richterliche Anordnung durchschnittlich 233 Tage in Haft gehalten worden waren.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen

Hassverbrechen, die sich insbesondere gegen lesbische Frauen richteten, erregten weiterhin öffentliche Besorgnis und Angst. Zwischen Juni und November 2012 wurden bei offensichtlich gezielten Angriffen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität mindestens sieben Menschen getötet, darunter fünf lesbische Frauen.

Die Arbeit der Regierung und des 2011 ins Leben gerufenen zivilgesellschaftlichen Task Team zur Verhütung weiterer Vorfälle dieser Art kam nur schleppend voran. Bei der Prüfung der Menschenrechtslage im Rahmen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat im September bestätigte die Regierung, dass ein "Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Hassverbrechen, Hassreden und unfairer Diskriminierung kurz vor dem Abschluss steht".

Im Dezember verurteilten Angehörige des Justizministeriums Hassverbrechen und geschlechtsspezifische Gewalt als Angriff auf das Recht auf Leben und die Menschenwürde und erkannten an, dass "dringender Bedarf" an öffentlicher Aufklärung bestehe, um Vorurteile aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zu bekämpfen.

Gewalt gegen Frauen und Kinder

Die Rate der sexuellen Gewalt gegen Frauen war nach wie vor hoch. Im Zeitraum von April 2011 bis März 2012 registrierte die Polizei 48003 Vergewaltigungen. Im selben Zeitraum waren bei 64514 gemeldeten Sexualdelikten einschließlich Vergewaltigungen 40,1% der Betroffenen Frauen und 48,5% Kinder. Erneut wurden Forderungen laut, wonach auf sexuelle Straftaten spezialisierte Gerichte ihre Arbeit wieder aufnehmen sollten, um die Straffreiheit für diese Verbrechen zu verringern.

Frauenrechte, HIV/AIDS und Gesundheit von Müttern

Der Zugang zu antiretroviralen Medikamenten für Menschen mit HIV/AIDS wurde weiter verbessert. Im Oktober 2012 befanden sich 2 Mio. Menschen in Behandlung. Die hohe Rate der HIV-Infektionen unter schwangeren Frauen war weiter besorgniserregend. In der Provinz KwaZulu-Natal lag die Infektionsrate bei Frauen, die zu Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen gingen, bei 37,4%.

Im August 2012 wies ein vom Gesundheitsministerium unterstützter Bericht über die Entwicklungen bei der Müttersterblichkeit aus, dass zwischen 2008 und 2010 von den 4867 bei der Geburt oder innerhalb von 42 Tagen danach verstorbenen Frauen 40,5% nicht an schwangerschaftsbedingten Infektionen, sondern unter anderem an HIV gestorben waren. Verzögerungen beim Zugang zu Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen und antiretroviraler Behandlung trugen zu diesem hohen Prozentsatz bei.

Menschenrechtsverteidiger

Menschenrechtsverteidiger wurden weiterhin schikaniert, und der unzulässige Druck auf Institutionen wie die Staatsanwaltschaft und hochrangige Staatsanwälte hielt an.

  • Im Januar 2012 wurde Ayanda Kota, der Vorsitzende der Arbeitslosenbewegung Unemployed People’s Movement, von der Polizei tätlich angegriffen und in der Polizeiwache in Grahamstown rechtswidrig inhaftiert. Er hatte die Polizeiwache aus freien Stücken aufgesucht, da eine Anzeige gegen ihn erstattet worden war. Die Vorwürfe gegen ihn, u.a. Widerstand gegen die Festnahme, wurden später zurückgezogen.

  • Im Juli wurde der Umweltschützer und Folterüberlebende Kevin Kunene zehn Tage, nachdem er gemeinsam mit drei anderen Personen eine offizielle Beschwerde wegen Korruption bei der staatlichen Beschwerdestelle der Republik Südafrika (Public Protector) gegen die Stammesbehörde KwaMbonambi eingereicht hatte, erschossen. Bis Ende 2012 war niemand wegen seines Todes vor Gericht gestellt worden.

  • Im Oktober wurden Angy Peter und ihr Partner Isaac Mbadu, Mitglieder der zivilgesellschaftlichen Organisation für soziale Gerechtigkeit, Social Justice Coalition, unter Mordverdacht festgenommen. Vor ihrer Festnahme hatten sie gegen einen hochrangigen Polizeibeamten Anzeige wegen Korruption erstattet. Angy Peter unterstützte außerdem einen vom Ministerpräsidenten der Provinz Westkap einberufenen Untersuchungsausschuss zu mutmaßlichem Dienstversagen der Polizei. Angy Peter und Isaac Mbadu wurden vor Ende des Jahres aus der Untersuchungshaft freigelassen, sahen sich aber nach wie vor Schikanierungen gegenüber. Im November hatte der Polizeipräsident von Südafrika rechtliche Maßnahmen ergriffen, um die Untersuchung zu stoppen.

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