Amnesty Report Moldau 27. Mai 2013

Moldau 2013

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Moldau Staatsoberhaupt: Nicolae Timofti (löste im März Marian Lupu im Amt ab) Regierungschef: Vladimir Filat

Es trafen Berichte über straffrei verübte Folterungen und andere Misshandlungen durch die Polizei ein. Die Behörden schützten Menschen nicht vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder ihres Gesundheitszustands.

Folter und andere Misshandlungen

Trotz einiger Gesetzesänderungen herrschte nach wie vor Straffreiheit bei Folter und anderen Misshandlungen. Von den 128 Beschwerden, die im Büro des Generalstaatsanwalts im Zusammenhang mit den Vorfällen nach Demonstrationen im April 2009 eingingen, kamen nur 43 vor Gericht, und nur drei Polizeibeamte waren bis Ende 2012 verurteilt worden. In allen drei Fällen wurden die Strafen zur Bewährung ausgesetzt.

Im November 2012 verabschiedete das Parlament Änderungen des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung, um Moldau seinen Verpflichtungen zur Beendigung der Folter näher zu bringen. Die Höchststrafe für Folter wurde von zehn auf 15 Jahre angehoben, die Verjährung für Foltervergehen abgeschafft, und Personen, die wegen Folter für schuldig befunden worden waren, konnten nicht länger Amnestie oder Bewährung erhalten. Andere Verfahrensänderungen verpflichten seither die Polizei, den Gesundheitszustand von Angeklagten bei der Ankunft im Haftzentrum zu dokumentieren und ihnen eine schriftliche Bestätigung der Gründe für die Festnahme auszuhändigen.

  • Am 8. Mai 2012 wies der Oberste Gerichtshof die Rechtsmittel von Eugen Fedoruc gegen seine Inhaftierung im psychiatrischen Krankenhaus Chiinau zurück, und im Juli wurde seine Inhaftierung um weitere sechs Monate verlängert. Eugen Fedoruc war im Zusammenhang mit einer Mordserie am 2. April 2011 erstmals von der Polizei festgenommen worden. Er warf der Polizei vor, ihn während seines Gewahrsams auf dem Polizeipräsidium von Chiinau in der Zeit vom 16. April bis 17. Juni 2011 gefoltert zu haben. Er gab an, man habe ihm die Hände und Füße zusammengebunden und ihn daran aufgehängt und man habe ihm Elektroschocks verabreicht, um ihn zu einem "Geständnis" zu zwingen. Anschließend verlegte man ihn zur psychiatrischen Begutachtung für zehn Tage in das psychiatrische Krankenhaus Chiinau. Er befand sich im Dezember noch in Haft. Eugen Fedoruc war zuvor ambulant wegen Schizophrenie behandelt worden. Doch sein Arzt hatte im Juni 2012 gesagt, dass er ruhig sei und keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstelle und dass es keinen Grund gebe, ihn stationär zu behandeln. Den Foltervorwürfen wurde nicht nachgegangen.

Grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung

Am 24. Mai 2012 sprach sich das Parlament trotz eines Vetos durch den Präsidenten im April für ein Gesetz aus, das die chemische Kastration als Strafe für gewalttätigen Kindesmissbrauch vorschreibt.

Diskriminierung

Im Mai 2012 verabschiedete das Parlament ein Antidiskriminierungsgesetz, das zum

  1. Januar 2013 in Kraft tritt. Es entspricht jedoch nicht den internationalen Standards, da es keine Vorgaben für Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität oder des Gesundheitszustands enthält. Die Diskriminierung einiger Einzelpersonen und Gruppen hielt an.
  • Im Februar 2012 wurde der 48-jährigen HIV-positiven I. H. eine Operation ihres schwer geschädigten Hüftgelenks mit der Begründung verweigert, sie sei HIV-positiv. Am 21. November 2011 hatte ihr der stellvertretende Direktor des Traumatologie- und Orthopädiekrankenhauses von Chiinau mitgeteilt, dass eine solche Operation an HIV-positiven Patienten nicht vorgenommen werden könne. Die NGO Institut für Menschenrechte und der Menschenrechtsvertreter des Entwicklungsprogramms der UN schritten mit dem Hinweis ein, dass auf der ganzen Welt regelmäßig Hüftoperationen an HIV-positiven Patienten vorgenommen würden und eine solche Operation nicht zu Schädigungen führe, wenn das Immunsystem nicht schon vorher angegriffen war. Das Krankenhaus weigerte sich dennoch, die Operation vorzunehmen.

  • Im März 2012 ergriffen im Vorfeld der Verabschiedung des Gleichstellungsgesetzes mehrere lokale Verwaltungen im ganzen Land diskriminierende Maßnahmen gegen verschiedene Gruppierungen in ihren Gemeinden. Verbote "aggressiver Propaganda einer nicht traditionellen sexuellen Orientierung" richteten sich gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI), auch Muslime wurden diskriminiert, indem sie ihren Glauben nicht ihn der Öffentlichkeit praktizieren durften. Nur eine Verwaltung verwarf diese Entscheidung nach Einschreiten der Ombudsperson.

  • Am 12. Juni 2012 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass das Verbot einer LGBTI-Demonstration im Mai 2005 gegen das Recht auf Versammlungsfreiheit und gegen das Recht auf Freiheit von Diskriminierung verstoßen habe. Das Gericht wies die moldauische Regierung an, den Organisatoren Gender Doc-M innerhalb von drei Monaten 11 000 Euro Entschädigung zu zahlen.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Eine Delegation von Amnesty International besuchte Moldau im April und September.

Unfinished Business: Combating Torture and Ill-treatment in Moldova Towards Equality: Discrimination in Moldova

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