Amnesty Report 08. Mai 2012

Tansania 2012

 

Amtliche Bezeichnung: Vereinigte Republik Tansania Staatsoberhaupt: Jakaya Kikwete Regierungschef: Mizengo Peter Pinda Präsident der Regionalregierung Sansibar: Ali Mohamed Shein Todesstrafe: in der Praxis abgeschafft Einwohner: 46,2 Mio. Lebenserwartung: 58,2 Jahre Kindersterblichkeit: 107,9 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 72,9%

Flüchtlinge aus Burundi waren weiterhin von Zwangsrückführungen bedroht. Polizeibeamte und andere Ordnungskräfte, die Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, begangen haben sollen, wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Verantwortliche für sexuelle und andere Arten geschlechtsbasierter Gewalt blieben weiterhin straffrei.

Hintergrund

Im November wurde das Gesetz zur Verfassungsreform 2011, mit dem ein Lenkungsausschuss für den Reformprozess eingerichtet wurde, verabschiedet. Die unterlegenen Abgeordneten der Opposition hatten gegen das neue Gesetz protestiert, da ihrer Meinung nach die Öffentlichkeit nicht ausreichend konsultiert worden war. Vertreter der Oppositionspartei Chama Cha Demokrasia na Maendeleo (CHADEMA) forderten weiterhin eine Überprüfung des Gesetzes, und zwar insbesondere im Hinblick auf die Bestimmungen, die dem Präsidenten exklusive Machtbefugnisse bei der Einsetzung des Ausschusses einräumen.

Flüchtlinge und Migranten

Nach einem Treffen zwischen Repräsentanten der Regierungen von Tansania und Burundi sowie dem UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR), das im Mai 2011 stattfand, gab die Regierung von Tansania ihre Absicht bekannt, das Lager Mtabila, in dem etwa 38000 burundische Flüchtlinge lebten, Ende Dezember 2011 zu schließen. Sie kündigte darüber hinaus an, dass sie den Flüchtlingsschutz unter Berufung auf die Beendigungsklausel der Genfer Flüchtlingskonvention aufheben wolle. Die Regierung erwartete, dass etwa 20000 Flüchtlinge freiwillig nach Burundi zurückkehren würden; die betroffenen Flüchtlinge waren jedoch nach wie vor nicht zur Rückkehr bereit. Die Regierung gab im September bekannt, dass sie mit betroffenen Flüchtlingen Gespräche wegen des weiterhin für sie notwendigen Schutzes führen werde; es existierte jedoch kein Verfahren mehr, um festzustellen, ob die Repatriierung eine vertretbare Option wäre. Die betroffenen Flüchtlinge hatten unvermindert Angst davor, nach Burundi abgeschoben zu werden.

Straffreiheit

Berichten zufolge kam es während der Durchführung von Sicherheitsoperationen in einigen Landesteilen zu rechtswidrigen Tötungen, Folter und anderen Misshandlungen durch Polizeibeamte und andere Ordnungskräfte. Während des Berichtsjahrs sollen laut Meldungen mehr als 20 Personen ihren Schussverletzungen erlegen sein, nachdem die Polizei tödliche Gewalt eingesetzt hatte, um Demonstrationen niederzuschlagen oder den illegalen Zugang zu Bergbaugebieten zu verhindern.

  • Im Januar 2011 starben in der Stadt Arusha mindestens drei Männer, nachdem die Polizei scharfe Munition eingesetzt hatte, um Unterstützer der Oppositionspartei auseinanderzutreiben, die gegen die Wahl eines Kandidaten der Regierungspartei Chama Cha Mapinduzi zum Bürgermeister des Ortes protestierten. Bis zum Ende des Jahres waren keine angemessenen Ermittlungen wegen dieser Tötungen durchgeführt und die für diese Taten Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft gezogen worden.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Sexuelle und andere Formen geschlechtsbasierter Gewalt, vor allem häusliche Gewalt, waren 2011 immer noch weit verbreitet. Nur wenige Täter wurden zur Verantwortung gezogen. Die Praxis weiblicher Genitalverstümmelung war nach wie vor in einigen Gebieten des Landes üblich.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Gesetze wie das Pressegesetz, das Nationale Sicherheitsgesetz und das Rundfunkgesetz blieben weiterhin in Kraft. Sie ermächtigten die Behörden, die Arbeit der Medien auf der Basis weit gefasster, nicht näher definierter Begriffe und Formulierungen wie "öffentliches Interesse", "im Interesse von Ruhe und Ordnung" und "im Interesse der nationalen Sicherheit" einzuschränken. Bis Ende 2011 hatte die Regierung zwei Gesetzentwürfe – den zur Informationsfreiheit von 2006 und den zum Mediengesetz von 2007 – noch nicht formal gebilligt und die von Vertretern der Zivilgesellschaft ausgedrückten Besorgnisse nicht in den Gesetzentwurf zur Informationsfreiheit aufgenommen. Diese beiden Gesetze würden bei Inkrafttreten das Recht auf Informationszugang garantieren und Gesetze, die unzulässige Einschränkungen der Pressefreiheit beinhalten, aufheben.

Diskriminierung – Angriffe auf Menschen mit Albinismus

Im Jahr 2011 gab es keine neuen Berichte über wegen ihrer Körperteile getötete Menschen mit Albinismus; allerdings hat es mindestens fünf Mordversuche gegeben. Die Bemühungen der Regierung, Menschenrechtsverstöße gegen Personen mit Albinismus zu verhindern, waren nach wie vor unzulänglich.

Haftbedingungen

Fortlaufend gab es Berichte über Überbelegung sowie unhygienische Zustände und mangelhafte Lebensbedingungen in Gefängnissen. Die lokale Menschenrechtsorganisation Legal and Human Rights Centre (LHRC) berichtete, in den Gefängnissen des tansanischen Festlandes seien über 38000 Insassen untergebracht, obwohl diese nur eine Kapazität für 27653 Häftlinge hätten. Die Organisation machte die Ineffektivität des Justizsystems für die Überbelegung und die schlechten Lebensbedingungen, den Mangel geeigneter baulicher Infrastruktur und die unzureichende Personalausstattung in den Gefängnissen des Landes verantwortlich.

Todesstrafe

Die Gerichte verhängten 2011 weiterhin die Todesstrafe, Hinrichtungen wurden während des Berichtsjahrs jedoch nicht vorgenommen. Eine im Jahr 2008 von drei einheimischen zivilgesellschaftlichen Organisationen eingereichte Beschwerde, in der die Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafe angefochten wurde, war noch immer beim zuständigen Gericht anhängig.

Amnesty International: Mission

Ein Delegierter von Amnesty International besuchte Tansania im November.

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