Amnesty Report 09. Mai 2012

Katar 2012

 

Amtliche Bezeichnung: Staat Katar Staatsoberhaupt: Scheich Hamad bin Khalifa al-Thani Regierungschef: Scheich Hamad bin Jassim bin Jabr al-Thani Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 1,9 Mio. Lebenserwartung: 78,4 Jahre Kindersterblichkeit: 10,8 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 94,7%

Zwei Männer kamen in Haft, weil sie die Regierung kritisiert haben sollen. Einer von ihnen wurde Berichten zufolge gefoltert. Ausländische Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Mindestens sechs Personen wurden zu Auspeitschungen verurteilt. Gegen mindestens drei Männer erging die Todesstrafe, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt.

Hintergrund

Anders als in anderen arabischen Ländern gab es 2011 in Katar keine Demonstrationen gegen die Regierung, obwohl im Februar und März entsprechende Protestaufrufe im Internet zu lesen waren.

Im Mai fanden Kommunalwahlen statt. Im November legte die Regierung fest, dass die ersten Wahlen zum Shura-Rat im Jahr 2013 stattfinden sollen. Der Termin war seit 2008 immer wieder verschoben worden.

Im Oktober trat ein Gesetz zum Verbot von Menschenhandel in Kraft. Zu den weiteren Rechtsvorschriften, die Berichten zufolge 2011 einer Überprüfung unterzogen wurden, zählte das Gesetz zum Schutz der Gesellschaft aus dem Jahr 2002, das eine Inhaftierung ohne Anklage oder Gerichtsverfahren von bis zu sechs Monaten zulässt.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Mindestens zwei Männer wurden festgenommen, weil man sie verdächtigte, Kritik an der Regierung geübt zu haben, und zwei Männer kamen wegen Blasphemie ins Gefängnis. Mindestens 46 Personen, vor allem ausländische Staatsangehörige, wurden wegen "unerlaubter sexueller Beziehungen" schuldig gesprochen. Sie wurden entweder ausgewiesen oder zu Haftstrafen verurteilt, die teilweise ebenfalls mit anschließender Ausweisung verbunden waren.

  • Der Staatsbedienstete Salem al-Khawari wurde am 7. Februar 2011 festgenommen und bis zum 18. Oktober ohne Anklage festgehalten. Er durfte sich drei Monate lang nicht mit seiner Familie in Verbindung setzen. Während der Haft musste er offenbar bis zu 15 Stunden täglich aufrecht stehen, durfte nicht schlafen und wurde geschlagen. Die Behörden gaben keinen Grund für seine Inhaftierung an. Soweit bekannt, wurden seine Foltervorwürfe nicht untersucht.

  • Sultan al-Khalaifi, ein Blogger und Gründer einer örtlichen Menschenrechtsorganisation, wurde am 2. März von Sicherheitsbeamten in Zivil festgenommen, die auch sein Haus durchsuchten. Er wurde eine Woche ohne Kontakt zur Außenwelt und ohne Anklageerhebung festgehalten, bevor man ihn am 1. April freiließ.

  • Im Februar verurteilte ein Gericht in Doha Berichten zufolge einen 41-jährigen Katarer wegen Blasphemie zu fünf Jahren Freiheitsentzug.

Rechte von Arbeitsmigranten

Ausländische Arbeitsmigranten, die mehr als 80% der Bevölkerung Katars stellen und meist aus süd- und südostasiatischen Ländern stammen, genossen weiterhin keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz vor Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Im Mai 2011 kritisierte der Internationale Gewerkschaftsbund die Arbeitsbedingungen von Arbeitsmigranten in Katar und forderte erhebliche Verbesserungen. Er bezog sich dabei insbesondere auf weibliche Hausangestellte und auf Bauarbeiter, die auf den Baustellen der Stadien für die Fußballweltmeisterschaft 2022 arbeiteten.

Diskriminierung – Recht auf Staatsbürgerschaft

Die Regierung verweigerte nach wie vor etwa 100 Menschen die katarische Staatsbürgerschaft. Davon betroffen waren vor allem Angehörige der al-Murra-Ethnie, denen ein gescheiterter Putschversuch im Jahr 1996 zur Last gelegt wird. Für die Betroffenen bedeutete dies, dass sie von Arbeitsplätzen, der Sozialversicherung und vom Gesundheitssystem ausgeschlossen waren und keine katarischen Reisepässe beantragen konnten. Es gab für sie keine rechtliche Handhabe gegen diese Maßnahme.

Grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen

Mindestens sechs Männer und Frauen, alle ausländische Staatsangehörige, wurden wegen Vergehen im Zusammenhang mit Alkoholkonsum oder "unerlaubten sexuellen Beziehungen" zu 40 oder 100 Peitschenhieben verurteilt. Diese Strafen werden nur an Muslimen mit gutem Gesundheitszustand vollzogen. Es ist nicht bekannt, ob die Urteile vollstreckt wurden.

Todesstrafe

Gegen mindestens drei Personen wurden 2011 Todesurteile verhängt. Mindestens 19 Personen sollen sich am Jahresende in den Todeszellen befunden haben, darunter mindestens sechs Männer, die 2001 wegen ihrer Beteiligung am Putschversuch im Jahr 1996 zum Tode verurteilt worden waren. Es gab keine Berichte über Hinrichtungen.

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