Amnesty Report 07. Mai 2012

Eritrea 2012

 

Amtliche Bezeichnung: Staat Eritrea Staats- und Regierungschef: Isayas Afewerki Todesstrafe: in der Praxis abgeschafft Einwohner: 5,4 Mio. Lebenserwartung: 61,6 Jahre Kindersterblichkeit: 55,2 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 66,6%

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden 2011 massiv eingeschränkt. Oppositionsparteien, unabhängige Medien, Organisationen der Zivilgesellschaft und nicht anerkannte Religionsgemeinschaften waren verboten. Der Militärdienst war obligatorisch und wurde oft auf unbestimmte Zeit ausgedehnt. Tausende gewaltlose politische Gefangene und andere aus politischen Gründen Inhaftierte befanden sich 2011 weiterhin willkürlich in Haft. Folter und andere Misshandlungen waren an der Tagesordnung. Die Haftbedingungen waren extrem schlecht. Nach wie vor suchten viele Eritreer im Ausland Zuflucht.

Hintergrund

Durch eine schwere Dürre waren in der Region mehr als 10 Mio. Menschen dringend auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen. Die Regierung dementierte, dass Eritrea von der Dürre und der Nahrungsmittelknappheit betroffen war, und lehnte es ab, Hilfsorganisationen der UN und andere humanitäre Hilfsorganisationen ins Land zu lassen.

Im November 2011 teilte die Regierung der EU-Vertretung in der Hauptstadt Asmara mit, dass sie die Entwicklungshilfeprogramme der EU beenden wolle. Im Juli hieß es in einem Bericht der UN-Überwachungsgruppe für Somalia und Eritrea, dass sich Eritrea an der Planung eines Bombenanschlags auf das Gipfeltreffen der Afrikanischen Union (AU) beteiligt hätte, der im Januar 2011 in Äthiopien verübt werden sollte.

Im Dezember 2011 bekräftigte der UN-Sicherheitsrat die Sanktionen gegen Eritrea. Das Land habe bewaffneten Oppositionsgruppen, einschließlich den somalischen al-Shabab-Milizen, weiter finanzielle, ausbildungsbezogene und andere Unterstützung gewährt sowie den Grenzkonflikt mit Dschibuti nicht beigelegt. Außerdem habe Eritrea einen Terroranschlag geplant, um das Gipfeltreffen der AU in Addis Abeba zu stören. Der UN-Sicherheitsrat forderte Eritrea auf, alle Anstrengungen zur Destabilisierung von Staaten einzustellen und die Diaspora-Steuer, die im Ausland lebende Eritreer zahlen müssen, nicht mehr dazu zu benutzen, die Region zu destabilisieren. Des Weiteren forderte der UN-Sicherheitsrat, dass Eritrea aufhören müsse, außerhalb des Landes mittels Gewaltandrohung und anderer unerlaubter Mittel Steuern einzutreiben. Der UN-Sicherheitsrat verlangte von Eritrea auch, die Verwendung der Gewinne aus dem Bergbau transparent zu machen. Er rief alle Staaten zur Wachsamkeit bei Geschäften mit Eritrea auf, um sicherzustellen, dass die Vermögenswerte nicht zu Verstößen Eritreas gegen die Resolutionen des UN-Sicherheitsrats beitragen.

  • Zwei Kriegsgefangenen aus Dschibuti gelang 2011 die Flucht aus Eritrea. Nach den bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen den beiden Ländern im Jahr 2008 hatte Eritrea stets bestritten, dschibutische Kriegsgefangene in Haft zu halten. Der UN-Sicherheitsrat forderte Eritrea im Dezember auf, Informationen über dschibutische Kombattanten verfügbar zu machen, die sich in Kriegsgefangenschaft befinden.

Gewaltlose und andere politische Gefangene

In Eritrea befanden sich 2011 mehrere Tausend gewaltlose politische Gefangene in Haft. Unter ihnen waren politische Aktivisten, Journalisten, Menschen, die ihren Glauben praktizierten oder die sich dem Militärdienst entzogen hatten. Gegen sie wurde weder Anklage erhoben, noch stellte man sie vor Gericht. Die Familien der meisten Gefangenen hatten keine Informationen über den Aufenthaltsort ihrer Angehörigen.

  • Die Regierung weigerte sich, Berichte zu bestätigen, nach denen neun Mitglieder der Gruppe G-15 – einer kritischen Gruppe von 15 Mitgliedern der Regierungspartei People’s Front for Democracy and Justice (PFDJ) – in den vergangenen Jahren in der Haft gestorben sind. 2001 waren elf Mitglieder der Gruppe G-15 willkürlich inhaftiert worden.

  • Im Oktober gingen Meldungen ein, wonach Dawit Isaak, einer von zehn unabhängigen Journalisten, die ebenfalls seit dem Jahr 2001 inhaftiert waren, in der Haft gestorben sein könnte. Dies wurde aus dem Umstand geschlossen, dass er sich nicht mehr in dem Gefängnis befand, in dem er zuvor festgehalten wurde. Die Regierung bestätigte diese Berichte jedoch nicht.

  • Im Oktober wurde der Geschäftsmann Senay Kifleyesus festgenommen. Der Grund für die Festnahme war Berichten zufolge ein auf WikiLeaks veröffentlichtes Dokument, in dem kritische Äußerungen des Geschäftsmanns über Präsident Afewerki zitiert wurden.

Religionsfreiheit

Lediglich den Mitgliedern der staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften – der eritreisch-orthodoxen, der römisch-katholischen und der evangelisch-lutherischen Kirche – sowie Muslimen war es gestattet, ihre Religion auszuüben. Mitglieder verbotener Glaubensrichtungen waren weiterhin Festnahmen, willkürlichen Inhaftierungen und Misshandlungen ausgesetzt.

Nach vorliegenden Erkenntnissen wurden mehr als 3000 Christen staatlich nicht anerkannter kirchlicher Gruppen willkürlich in Gewahrsam gehalten, darunter 51 Zeugen Jehovas.

  • Die Zeugen Jehovas Paulos Eyassu, Isaac Mogos und Negede Teklemariam waren nach wie vor im militärischen Ausbildungslager Sawa inhaftiert. Sie hatten den Militärdienst aus Gewissensgründen verweigert und wurden seit 1994 ohne Gerichtsverfahren festgehalten.

  • In einer Ortschaft bei Asmara sollen im Mai 2011 insgesamt 64 Christen festgenommen worden sein. Sechs wurden wieder auf freien Fuß gesetzt; die 58 anderen blieben willkürlich in Haft. Im Juni gingen Meldungen ein, nach denen mehr als 26 Studierende unter dem Verdacht festgenommen worden waren, eine nicht anerkannte Religion auszuüben. Es wurde vermutet, dass die meisten Festgenommenen in das Me’eter-Gefängnis gebracht worden sind, in das regelmäßig Gefangene aus religiösen Gründen überstellt werden.

  • Im November wurde der Prediger Mussie Eyob von Saudi-Arabien nach Eritrea abgeschoben. Er war in Saudi-Arabien festgenommen worden, weil er dort missioniert hatte. Er wurde vermutlich ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten.

  • Im Juli starb der Zeuge Jehovas Misghina Gebretinsae im Me’eter-Gefängnis, wo er seit Juli 2008 ohne Anklageerhebung inhaftiert war.

  • Im Oktober 2011 sind laut Meldungen drei Christen in der Haft gestorben. Zwei Frauen, Terhase Gebremichel Andu und Ferewine Genzabu Kifly, starben nach vorliegenden Informationen im Militärlager Adersete im Westen des Landes an den Folgen von schlechten Haftbedingungen und Misshandlungen. Sie waren 2009 bei einer Gebetsversammlung in einer Privatwohnung festgenommen worden und befanden sich seitdem in Haft. Nach zwei Jahren willkürlicher Inhaftierung starb Angesom Teklom Habtemichel Berichten zufolge im Militärlager Adi Nefase, weil ihm die ärztliche Behandlung seiner Malaria-Erkrankung verweigert worden war.

Militärdienst

Der Militärdienst war für Frauen und Männer ab 18 Jahren obligatorisch. Alle Schüler mussten das letzte Schuljahr im militärischen Ausbildungslager Sawa verbringen. Berichten zufolge wurden Jugendliche, die erst 15 Jahre alt waren, bei Razzien zusammengetrieben und nach Sawa gebracht.

Der Militärdienst dauert eigentlich 18 Monate, wird aber häufig auf unbestimmte Zeit verlängert. Den Militärdienstleistenden werden geringe Löhne gezahlt, die nicht zur Deckung der Grundbedürfnisse ihrer Familien ausreichen. Die Strafen für Deserteure und Militärdienstverweigerer, die sich der Einberufung entziehen, sind drakonisch und schließen Folter und Haft ohne Gerichtsverfahren ein.

Die Militärdienstleistenden mussten häufig Zwangsarbeit in Regierungsprojekten, z.B. im Straßenbau, verrichten oder in Unternehmen arbeiten, die dem Militär oder den Eliten der Regierungspartei gehören und von diesen geführt werden. Es bestand die Gefahr, dass internationale Bergbaufirmen durch die Untervergabe von Aufträgen an diese Unternehmen Zwangsarbeit förderten.

Folter und andere Misshandlungen

Die Haftbedingungen waren hart und kamen häufig grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe gleich. Eine große Anzahl von Gefangenen war in unterirdischen Zellen untergebracht. Andere waren in Schiffscontainern aus Metall eingesperrt, von denen sich viele in Wüstenregionen befanden, wo sie extremer Hitze und Kälte ausgesetzt waren. Die Gefangenen erhielten weder ausreichende Nahrung noch sauberes Trinkwasser. Viele wurden in stark überfüllten und unhygienischen Zellen festgehalten.

Gefangene wurden oft gefoltert oder auf andere Weise misshandelt. Man zwang sie, beschwerliche und erniedrigende Tätigkeiten zu verrichten, und sie mussten lange Zeit gefesselt in schmerzhaften Stellungen ausharren.

Flüchtlinge

Nach Schätzungen des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) flohen jeden Monat 3000 Eritreer aus dem Land, hauptsächlich nach Äthiopien oder Sudan. Dies geschah trotz der Politik der gezielten Todesschüsse auf alle Personen, die versuchten, die Grenze zu überqueren. Viele Flüchtlinge waren junge Eritreer, die so dem unbeschränkten Militärdienst entgehen wollten. Auch die Familien der Geflohenen waren Repressalien ausgesetzt; sie wurden u.a. schikaniert, mussten Geldstrafen zahlen oder wurden inhaftiert.

Für Asylsuchende aus Eritrea, die wieder in ihr Heimatland abgeschoben wurden, bestand die akute Gefahr, gefoltert und auf andere Weise misshandelt zu werden. Dennoch wurden zahlreiche Eritreer aus verschiedenen Staaten nach Eritrea zwangsrückgeführt.

  • Im Juli 2011 starb eine Eritreerin durch einen Sprung von einem Lkw, auf dem sie von den Behörden Sudans nach Eritrea abgeschoben werden sollte. Eine zweite Frau, die ebenfalls von dem Lkw sprang, erlitt schwere Verletzungen. Im Oktober schob Sudan mehr als 300 eritreische Flüchtlinge und Asylsuchende ab. Die Abschiebungen fielen mit einem Besuch von Präsident Afewerki im Sudan zusammen. Berichten zufolge wurden fünf der im Sudan inhaftierten Eritreer von eritreischen Soldaten mitgenommen. Ihr Schicksal ist unbekannt.

  • Im Oktober 2011 wurden mindestens 83 Eritreer aus Ägypten abgeschoben. Man hatte ihnen nicht die Möglichkeit gegeben, sich an den UNHCR zu wenden. Ende Oktober hieß es, dass weitere 118 Eritreer, die sich in einem Gefangenenlager in Ägypten befanden, von der unmittelbaren Abschiebung bedroht waren. Diplomatische Vertreter aus Eritrea erhielten Zugang zu den Gefangenen und forderten sie auf, zur Abwicklung ihrer Abschiebung Dokumente auszufüllen. Berichten zufolge wurden viele Gefangene von Sicherheitskräften geschlagen, weil sie die Dokumente nicht ausfüllen wollten.

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