Amnesty Report Bosnien und Herzegowina 04. Mai 2012

Bosnien und Herzegowina 2012

 

Amtliche Bezeichnung: Bosnien und Herzegowina Staatsoberhaupt: Staatspräsidium mit turnusgemäß wechselndem Vorsitz, bestehend aus Zeljko Komsic, Nebojsa Radmanovic und Bakir Izetbegovic Regierungschef: Nikola Spiric Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 3,8 Mio. Lebenserwartung: 75,7 Jahre Kindersterblichkeit: 14,4 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 97,8%

Nationalistische Äußerungen nahmen zu, und es war vermehrt von Abspaltung die Rede. Erst 15 Monate nach den Parlamentswahlen konnte Ende Dezember 2011 eine Koalitionsregierung gebildet werden. Die staatlichen Institutionen, darunter auch das Justizwesen, waren das gesamte Jahr über geschwächt. Der Prozess gegen Ratko Mladic begann.

Die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen wurde fortgeführt, verlief aber weiterhin schleppend, und die Straflosigkeit dauerte an. Zivilen Opfern von Kriegsverbrechen blieb der Zugang zu Gerechtigkeit und Wiedergutmachung weiterhin verwehrt.

Hintergrund

Die staatlichen Institutionen wurden durch nationalistische und separatistische Äußerungen geschwächt. Dies betraf auch das Justizwesen. Das Land war politisch gelähmt, weil die führenden Parteien nach den Parlamentswahlen vom Oktober 2010 keine Einigung über die Regierungsbildung erzielen konnten. Ende Dezember 2011 stand schließlich, 15 Monate nach den Wahlen, die Zusammensetzung des Kabinetts fest, doch wurde kein Etat verabschiedet. Der Staatshaushalt war Ende 2011 immer noch vorläufig.

Ratko Mladic, der ehemalige Oberbefehlshaber der Armee der Republika Srpska, wurde im Mai in Serbien verhaftet und noch im selben Monat an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) überstellt (siehe Länderbericht Serbien).

Die internationale Gemeinschaft hielt ihre Präsenz in Bosnien und Herzegowina aufrecht. Die von der EU angeführte Friedenstruppe (EUFOR) blieb mit etwa 1300 Soldaten im Land stationiert. Im Juni 2011 wurde entschieden, die Polizeimission der EU Ende Juni 2012 zu beenden.

Der den Beitrittsverhandlungen vorausgehende Heranführungsprozess an die EU wurde fortgesetzt. Im Juni nahmen die EU und Bosnien und Herzegowina einen strukturierten Dialog über den Justizsektor auf (EU-BiH Structured Dialogue on Justice), dabei handelte es sich um einen formellen Konsultationsprozess über juristische Fragen. Im September trat Peter Sørensen offiziell sein Amt als EU-Sonderbeauftragter für Bosnien und Herzegowina an und konsolidierte damit die EU-Präsenz im Land.

Das Amt des Hohen Repräsentanten der UN in Bosnien und Herzegowina wurde weiterhin von Valentin Inzko bekleidet. In einer im November verabschiedeten Resolution bekräftigte der UN-Sicherheitsrat erneut die eigenständige Rolle des Hohen Repräsentanten als "höchste Instanz im Einsatzgebiet in Bezug auf die Auslegung der zivilen Umsetzung des Friedensabkommens".

Internationale Strafverfolgung von Kriegsverbrechen

Ende 2011 waren sechs Verfahren wegen Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit Bosnien und Herzegowina vor der Verfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien anhängig. Drei weitere Fälle befanden sich im Berufungsverfahren.

  • Nach einem mehr als zweijährigen Verfahren befand der ICTY den ehemaligen Generalstabschef der Jugoslawischen Volksarmee, Momcilo Perisi, für schuldig, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen und gegen das Kriegs- und Gewohnheitsrecht verstoßen zu haben. Er wurde wegen Beihilfe zu Mord, unmenschlichen Handlungen, Verfolgung aus politischen, rassistischen oder religiösen Gründen und Angriffen auf Zivilpersonen in Sarajevo und Srebrenica zu 27 Jahren Haft verurteilt. Im November legte Momcilo Perisi Berufung ein und machte dafür 17 Gründe geltend.

  • Das Verfahren gegen den ehemaligen Führer der bosnischen Serben, Radovan Karadzÿic, wurde fortgesetzt. Im Jahr 2011 prüfte der ICTY Beweismittel im Zusammenhang mit Verbrechen, die im Nordwesten von Bosnien und Herzegowina begangen wurden, u.a. in den Gefangenenlagern Manjaca und Trnopolje. Gegenstand der Verhandlungen waren auch rechtswidrige Tötungen auf dem Bergmassiv Koricanske sowie zahlreiche weitere Verbrechen, die während des Kriegs zwischen 1992 und 1995 verübt worden waren.

  • Am 31. Mai wurde Ratko Mladic, der ehemalige Oberbefehlshaber der Armee der Republika Srpska, an den ICTY überstellt. Im Oktober 2011 wurde eine abgeänderte Anklageschrift gegen ihn vorgelegt. Die Anklage lautete auf Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Ursprünglich war eine gemeinsame Anklage gegen Radovan Karadzÿic und Ratko Mladic erhoben worden wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, darunter Ausrottung, Mord, Verfolgung, Deportation, unmenschliche Handlungen, Gewaltakte, Terror, widerrechtliche Angriffe auf Zivilpersonen und Geiselnahme. Im Dezember stimmte das Gericht dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft zu, die Anklagepunkte gegen Ratko Mladic von 196 auf 106 Verbrechen zu verringern und die Anzahl der betroffenen Gemeinden von 23 auf 15 einzugrenzen.

Innerstaatliche Strafverfolgung von Kriegsverbrechen

Die Gerichte in Bosnien und Herzegowina waren 2011 weiterhin damit beschäftigt, den Berg an unbearbeiteten Verfahren wegen Kriegsverbrechen abzutragen, der sich angestaut hatte. Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur Verfolgung von Kriegsverbrechen verzögerte sich, hauptsächlich wegen fehlender politischer und finanzieller Unterstützung.

Ein weiterer Grund für mangelnde Fortschritte bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen lag darin, dass die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten durch politische Hindernisse beeinträchtigt wurde. So gelang es nicht, die rechtlichen Hemnisse für die Auslieferung von mutmaßlichen Kriegsverbrechern zwischen Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Serbien und Montenegro abzubauen. Die Verhandlungen für ein bilaterales Abkommen zwischen Serbien und Bosnien und Herzegowina, mit dem das Problem paralleler Ermittlungen in Fällen von Kriegsverbrechen gelöst werden sollte, wurden im Juni ergebnislos eingestellt.

Vor der Kammer für Kriegsverbrechen am Staatsgerichtshof von Bosnien und Herzegowina wurden sechs Verfahren gegen zehn Beschuldigte abgeschlossen, denen mittelschwere und geringfügige Verbrechen zur Last gelegt worden waren. Sie waren vom ICTY in Den Haag an den Staatsgerichtshof zurückverwiesen worden und unter dem Namen "11bis-Fälle" bekannt (in Anlehnung an die Fallverweisung nach Regel 11bis der Verfahrens- und Beweisordnung des ICTY). Im Allgemeinen verlief die Verfolgung von Kriegsverbrechen vor den einheimischen Gerichten jedoch schleppend.

Die fortgesetzte Praxis, das Strafgesetzbuch von 1976 bei Gerichtsverfahren in den verschiedenen Verwaltungseinheiten des Landes – der Föderation Bosnien und Herzegowina und der Republika Srpska – in unterschiedlicher Weise auf Fälle von Kriegsverbrechen anzuwenden, stellte ein beträchtliches Hindernis für eine faire und effiziente Rechtsprechung dar. So unterblieben u.a. Anklagen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, und in Fällen von Vorgesetztenverantwortung wurde nicht strafrechtlich ermittelt. Aufgrund der geringen Mindest- und Höchststrafen für Kriegsverbrechen ergab sich eine Ungleichbehandlung vor dem Gesetz.

Bei der strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen in Bosnien und Herzegowina spielte weiterhin die Kammer für Kriegsverbrechen am Staatsgerichtshof die zentrale Rolle. Doch untergruben hochrangige Politiker nach wie vor die Bemühungen des Landes, Kriegsverbrechen zu ahnden. In öffentlichen Äußerungen griffen sie die Justizbehörden an, die sich der Untersuchung und strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen widmeten, und leugneten Kriegsverbrechen, einschließlich des Völkermords von Srebrenica im Juli 1995. Die Behörden versäumten es außerdem, Daten über die Gesamtzahl der Untersuchungen und strafrechtlichen Verfahren wegen Völkerrechtsverbrechen auf allen Ebenen zu erheben.

Im Januar 2011 wurden die Maßnahmen zum Zeugenschutz auf gesamtstaatlicher Ebene dahingehend ausgeweitet, dass sie auch den Zeitraum vor einem Verfahren abdecken. Bei Verfahren auf niedrigeren Ebenen gab es jedoch keine Maßnahmen zur Unterstützung und zum Schutz von Zeugen, obwohl diese gemäß der Nationalen Strategie zur Verfolgung von Kriegsverbrechen erforderlich waren. Dadurch wurden Opfer davon abgehalten, Gerechtigkeit einzufordern. Zwar wurde ein Vorschlag eingebracht, das Gesetz dahingehend zu ändern, dass die auf der Ebene der Verwaltungseinheiten arbeitenden Strafverfolgungsbehörden das auf der gesamtstaatlichen Ebene vorhandene Zeugenschutzprogramm in Anspruch nehmen können, eine Verabschiedung erforderte jedoch eine breite parlamentarische Mehrheit.

Die Behörden legten kein umfassendes Programm zur Entschädigung der Opfer von Kriegsverbrechen auf.

Rechte von Frauen

Opfer von Kriegsverbrechen – sexuelle Gewalt Im Januar 2011 empfahl der UN-Ausschuss gegen Folter, die Gesetzgebung bezüglich des Kriegsverbrechens Vergewaltigung sowie anderer Formen sexueller Gewalt internationalen Standards anzupassen.

Die Regierung nahm die notwendigen Änderungen jedoch nicht vor. Nach dem Strafgesetzbuch von Bosnien und Herzegowina aus dem Jahr 2003 muss das Opfer Gewalt oder einer unmittelbaren Bedrohung seines Lebens oder seiner körperlichen Unversehrtheit ausgesetzt sein. Dabei wurden offenbar die Umstände eines bewaffneten Konflikts außer Acht gelassen. Dieser stellt eine Zwangssituation dar, weshalb ein in diesem Rahmen geäußertes Einverständnis zum Geschlechtsverkehr als nichtig zu betrachten ist.

Die Zahl der Strafverfolgungen und -ermittlungen wegen des Kriegsverbrechens der Vergewaltigung und anderer Formen sexueller Gewalt stieg seit 2010. Doch im Verhältnis zu der insgesamt hohen Zahl dieser Taten war sie noch immer gering.

Die Staatsanwaltschaft informierte Amnesty International im Juni darüber, dass 100 Strafanzeigen wegen Vergewaltigung und anderen sexuellen Gewalttaten von der Staatsanwaltschaft untersucht würden und dass sechs Anklagen vom Staatsgerichtshof bestätigt worden seien. Ein abschließendes Urteil erging seit dem Jahr 2005 nur in 21 Fällen. Den Behörden lagen keine Angaben über die Zahl der insgesamt untersuchten und strafrechtlich verfolgten Fälle auf der Ebene der Verwaltungseinheiten Föderation Bosnien und Herzegowina und Republika Srpska vor.

In den meisten Landesteilen, speziell in den ländlichen Regionen, waren die Überlebenden von Kriegsverbrechen der sexuellen Gewalt nicht in der Lage, ihr Recht auf Wiedergutmachung geltend zu machen. Sie wurden als Vergewaltigungsopfer stigmatisiert. Den weiblichen Opfern wurde insbesondere der Zugang zu adäquater Gesundheitsversorgung verwehrt, selbst dann, wenn sie infolge der Vergewaltigung gesundheitliche Beschwerden hatten. Nur ein kleiner Teil der Frauen, die unter posttraumatischen Belastungsstörungen litten, hatte die Möglichkeit, psychologische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Viele Überlebende des Kriegsverbrechens der sexuellen Gewalt lebten in Armut. Die meisten bekamen keine Hilfe bei der Arbeitssuche oder bei ihren Bemühungen, ihre Ausbildung fortzusetzen.

Auch in Bezug auf Sozialleistungen wurden die Überlebenden, wie alle anderen zivilen Kriegsopfer, im Vergleich zu den Kriegsveteranen diskriminiert. Das Ministerium für Menschenrechte und Flüchtlinge bereitete einen Gesetzentwurf bezüglich der Rechte von Folteropfern und zivilen Kriegsopfern vor. Außerdem wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, um ein Programm für die Opfer sexueller Gewalt während des Konflikts und danach zu entwickeln. Diese Projekte waren jedoch noch nicht abgeschlossen und noch nicht verabschiedet.

Verschwindenlassen

Obwohl es wegen der ausstehenden Regierungsbildung Probleme mit der Budgetzuweisung für Exhumierungen gab, wurden diese fortgesetzt. Im Januar 2011 übernahm die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina die Kontrolle über die Exhumierungen, die zuvor bei den lokalen Staatsanwälten lag. Dies hatte den positiven Effekt, dass die Bergung der sterblichen Überreste vermisster Menschen aus Massen- und Geheimgräbern schneller vorankam. Ungefähr 10000 Personen wurden noch immer vermisst. Als größtes Hindernis erwies sich, dass tatbeteiligte Zeugen nicht willens waren, Auskunft über Massengräber zu erteilen.

Im Februar wurde das Zentralregister der Vermissten Personen (Central Records of Missing Persons) als ständige Datenbank in Bosnien und Herzegowina eingerichtet. Das Zentralregister führte etwa 34000 Namen aus verschiedenen bereits existierenden Verzeichnissen zusammen und überprüfte diese. Man hoffte, dass die Datenbank dem staatlichen Institut für vermisste Personen helfen würde, sich gezielt den noch unaufgeklärten Fällen zu widmen.

Trotz der genauen DNA-Identifizierungen, die von der Internationalen Kommission für Vermisste Personen (International Commission on Missing Persons) während der vergangenen Jahre vorgenommen wurden, verlangsamte sich der Prozess der Identifizierung. Nach Angaben der Kommission konnten rund 8000 Tote mithilfe klassischer Methoden identifiziert werden. Da die sterblichen Überreste aber teilweise auch wieder ausgegraben und an Hunderte andere Orte gebracht wurden – sogenannte sekundäre, tertiäre oder quartäre Massengräber – könnte die Bergung von Körperteilen bereits identifizierter und bestatteter Menschen noch viele Jahre in Anspruch nehmen.

Obwohl Fortschritte bei der Bergung und Identifizierung von "verschwundenen" Personen und der strafrechtlichen Verfolgung der Täter zu verzeichnen waren, wurden den Familien der Opfer noch immer ihre Ansprüche auf Gerechtigkeit und Entschädigung verwehrt. Das 2004 verabschiedete Gesetz über vermisste Personen wurde nicht umgesetzt. Dies führte zu Problemen für die Familien der "Verschwundenen". So mangelte es dem Institut für vermisste Personen an Unabhängigkeit, und es gab auch noch keinen Fonds, um Angehörige vermisster Personen zu unterstützen. Zudem wurden viele Urteile des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina, die Fälle "verschwundener" Personen betrafen, nicht umgesetzt.

Flüchtlinge und Binnenvertriebene

Die von den Vereinten Nationen offiziell genannte Zahl von über 1 Mio. Rückkehrern nach Bosnien und Herzegowina gab nicht die Zahl der Flüchtlinge und Binnenvertriebenen wieder, die tatsächlich in die Orte zurückkehrten, in denen sie vor dem Krieg gelebt hatten. Viele, die an ihren ursprünglichen Wohnort zurückkehren wollten, standen vor dem Problem, dass sie dort keine Aussicht auf Sicherung ihres Lebensunterhalts hatten, da sie Diskriminierung befürchten mussten, wenn sie ihre Rechte auf Gesundheitsversorgung, Rentenzahlung, Sozialleistungen und Beschäftigung geltend machen wollten.

Nach Angaben des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) lebten 16 Jahre nach Kriegsende fast 8600 Menschen noch immer in 159 Sammelunterkünften oder anderen Übergangseinrichtungen. Grundlegende Versorgungsleistungen wie fließendes Wasser, Heizung und Stromversorgung gab es in den Sammelunterkünften nicht. Vor allem für schutzbedürftige Personen, die in diesen Unterkünften lebten, gab es noch keine dauerhaften Lösungen.

Diskriminierung

Minderheiten Die Behörden setzten das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 nicht um. Es betraf eine Klage von Dervo Sejdic, der der Gemeinschaft der Roma angehört, und Jakob Finci, der jüdischer Herkunft ist. Die Kläger hatten beanstandet, dass man ihnen das Recht verweigert habe, für politische Ämter zu kandidieren, weil sie keiner der großen ethnischen Gruppen angehörten. Die derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen gestehen nur Bosniaken, Kroaten und Serben das passive Wahlrecht zu. Das Gericht sah die Kläger durch die Verfassung und das Wahlrecht diskriminiert und forderte die Behörden auf, Abhilfe zu schaffen. Ende 2011 ernannte das Parlament eine weitere zeitlich befristete Kommission, die einen Entwurf für eine entsprechende Gesetzesreform erarbeiten soll.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern In ihrem Fortschrittsbericht stellte die Europäische Kommission 2011 fest, die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern sei in Bosnien und Herzegowina weit verbreitet. Diejenigen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern einsetzten, hätten unter Drohungen und Schikanen zu leiden. Außerdem gebe es Hassbekundungen und Intoleranz gegenüber diesen Bevölkerungsgruppen durch Medien und Politiker. Bis Ende 2011 waren keine Fortschritte zu verzeichnen.

Antiterror- und Sicherheitsmaßnahmen

Die Behörden von Bosnien und Herzegowina verletzten 2011 weiterhin die Rechte einiger Personen, die sich während des Krieges oder danach in Bosnien und Herzegowina niedergelassen hatten und denen anschließend die Staatsbürgerschaft des Landes verliehen worden war. Einigen von ihnen wurde die Staatsbürgerschaft von der Staatlichen Kommission für die Revision von Entscheidungen über die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger wieder aberkannt. Gegen die Betroffenen wurden Abschiebemaßnahmen eingeleitet. Die Empfehlungen, die der UN-Ausschuss gegen Folter im Hinblick auf Abschiebungen ausgesprochen hatte, wurden nicht umgesetzt.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Delegierte von Amnesty International besuchten Bosnien und Herzegowina in den Monaten Juni und November.

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