Amnesty Report Slowenien 11. Mai 2011

Slowenien 2011

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Slowenien Staatsoberhaupt: Danilo Türk Regierungschef: Borut Pahor Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 2 Mio. Lebenserwartung: 78,8 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 5/4 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 99,7%

Bemühungen der Behörden, die Rechte jener Personen wiederherzustellen, deren Namen 1992 gesetzwidrig aus dem Einwohnerregister gestrichen worden waren (sogenannte ausgelöschte Personen), kamen nur schleppend voran. Auch erhielten die Betroffenen keinerlei Entschädigung. Angehörige der Gemeinschaft der Roma sahen sich weiterhin Diskriminierung ausgesetzt.

Diskriminierung

[Diskriminierung]

Sogenannte ausgelöschte Personen

Die Behörden unterließen es erneut, die Rechte früherer ständiger Einwohner Sloweniens zu gewährleisten, welche ursprünglich aus anderen jugoslawischen Teilrepubliken stammen. Den Betroffenen war 1992 unter Verstoß gegen geltende Gesetze das Dauerwohnrecht entzogen worden, was zu Verletzungen ihrer wirtschaftlichen und sozialen Rechte geführt hatte. Überdies waren einige von ihnen des Landes verwiesen worden.

Am 8. März 2010 verabschiedete die Nationalversammlung ein Gesetz, das darauf abzielt, den sogenannten gelöschten Personen rückwirkend das Dauerwohnrecht zuzusprechen. Die Parlamentsdebatte sowie der öffentliche Diskurs vor der Verabschiedung des Gesetzes waren von fremdenfeindlichen Äußerungen mehrerer Abgeordneter überschattet.

Am 12. März beantragten die Parteien des rechten Spektrums im Parlament, ein Referendum zu den neuen Gesetzen abzuhalten. Der Antrag wurde im Juni vom Verfassungsgericht abgelehnt.

Im Juli entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Behörden das Recht auf Privat- und Familienleben von acht Klägern verletzt hätten, denen 1992 das Dauerwohnrecht entzogen worden war. Der Gerichtshof sah auch eine Verletzung des Rechts auf wirksamen Rechtsschutz als gegeben an, da die Behörden zwei in den Jahren 1999 und 2003 ergangene Entscheidungen des Verfassungsgerichts in Bezug auf die Rechte der sogenannten gelöschten Personen nicht umgesetzt hatten.

Im August empfahl der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) den Behörden u.a., allen Personen, die vom Entzug ihres Dauerwohnrechts betroffen waren, umfassende Wiedergutmachung zu gewährleisten, einschließlich finanzieller Entschädigung, Wiedereingliederung und der Garantie, vergleichbare Maßnahmen in Zukunft zu unterlassen.

Roma

Viele Roma litten unter schlechten Wohnverhältnissen, gekennzeichnet durch unzureichenden Zugang zu Wasser, sanitären Einrichtungen und Stromversorgung. Sehr häufig waren Roma-Siedlungen isoliert und abgelegen. Roma-Familien erhielten keinen Zugang zu Sozialwohnungsprogrammen und wurden diskriminiert, wenn sie Wohneigentum erwerben wollten. Verbale und körperliche Einschüchterungen sowie Aufstachelung zum Hass gegen Roma waren verbreitet und wurden von den zuständigen Behörden weitgehend ignoriert. Rechtsmittel zur Anfechtung der diskriminierenden Praktiken waren unzureichend und häufig nicht verfügbar.

Im Mai 2010 stellte die UN-Expertin zum Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung bei ihrem Besuch in Slowenien fest, dass mindestens 21 Roma-Siedlungen keinen Zugang zu Wasser hatten. Sie warnte vor den katastrophalen Folgen für diese Gemeinschaften und drängte die Behörden, umgehend Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.

In ähnlicher Weise drängte der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung im August die Behörden, gegen die Diskriminierung von Roma in verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens vorzugehen, u.a. in den Bereichen Bildung, Wohnraum, Gesundheit und Arbeit. Der Ausschuss legte den Behörden überdies nahe, Maßnahmen zu ergreifen, um der Segregation von Roma-Kindern im Schulsystem ein Ende zu bereiten.

Amnesty International: Mission

Delegierte von Amnesty International besuchten Slowenien im November.

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