Amnesty Report Fidschi 11. Mai 2011

Fidschi 2011

Amtliche Bezeichnung: Republik Fidschi-Inseln Staatsoberhaupt: Ratu Epeli Nailatikau Regierungschef: Josaia Voreqe Bainimarama Todesstrafe: für gewöhnliche Straftaten abgeschafft Einwohner: 0,9 Mio. Lebenserwartung: 69,2 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 25/24 pro 1000 Lebendgeburten

Die Verfassung des Landes war noch immer außer Kraft gesetzt. Gestützt auf die 2009 erlassenen Notstandsbestimmungen (Public Emergency Regulations), verletzte die vom Militär geführte Regierung weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung und ging massiv gegen Kritiker vor, dazu zählten auch Angehörige der methodistischen Kirche. Ein neues Gesetz schränkte die Freiheit der Medien erheblich ein. Menschenrechtsverteidiger wurden durch Gerichtsverfahren oder auf Grundlage der Notstandsbestimmungen eingeschüchtert und verfolgt. Ein neuer Erlass zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen wurde von der Justiz und der Polizei noch nicht umgesetzt.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Im Januar 2010 erklärte ein hochrangiger Vertreter der Armee, wer Kritik an der Regierung äußere, müsse mit Vergeltungsmaßnahmen des Militärs rechnen. Ebenfalls im Januar wurden auf Geheiß des Regierungschefs in der Hauptstadt Suva 20 Mitarbeiter der Stadtverwaltung auf unbestimmte Zeit suspendiert, weil sie sich angeblich regierungskritisch in Weblogs geäußert hatten. Die Behörden drohten ihnen, sie würden von den Sicherheitskräften verfolgt werden, sollten sie die Gerichte anrufen. Eine neunmonatige Untersuchung der Angelegenheit ergab keine Beweise gegen die Beschuldigten. Sie blieben jedoch suspendiert und hatten kaum Möglichkeiten, dagegen juristisch vorzugehen.

Ein Renten- und Ruhestandserlass, der im Januar in Kraft trat, führte dazu, dass Dutzende Rentner und Pensionäre, die als regierungskritisch galten, kein Altersruhegeld mehr erhielten. Im Mai hob die Regierung den Erlass jedoch wieder auf.

Im Juni wurde der Erlass zur Entwicklung der Medienindustrie (Media Industry Development Decree) verabschiedet. Er sieht die Einrichtung einer speziellen Behörde vor, die sicherstellen soll, dass in den Medien des Landes nichts veröffentlicht wird, was die öffentlichen Interessen bzw. die öffentliche Ordnung gefährdet. Die Behörde zur Entwicklung der Medienindustrie hat weitgehende Befugnisse. Sie reichen von Ermittlungen gegenüber Journalisten und Medienunternehmen bis hin zu Durchsuchungen und Beschlagnahmungen. Ein auf der Grundlage des Erlasses eingerichtetes Mediengericht entscheidet über alle von der Behörde vorgelegten Beschwerden und kann hohe Geldbußen und Haftstrafen verhängen. Trotz der sehr weitgehenden Strafbefugnisse ist das Gericht nicht an formale Beweislastregelungen gebunden.

  • Ein Journalist, der in einem Artikel behauptet hatte, die Regierung habe den Polizeipräsidenten gegen seinen Wunsch entlassen, wurde im August 2010 von den Sicherheitskräften festgenommen, verhört und durch Drohungen gezwungen, seine Quelle preiszugeben.

  • Im Oktober 2010 wurde eine Fernsehjournalistin, die über die Festnahme und Inhaftierung des früheren Premierministers Mahendra Chaudhry berichtet hatte, festgenommen. Man drohte ihr, sie auf Grundlage der Notstandsbestimmungen strafrechtlich zu verfolgen.

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Der Regierungschef verbot der methodistischen Kirche erneut die Abhaltung ihrer jährlichen Kirchenkonferenz. Er beschuldigte einige Geistliche, sie hätten im Auftrag der 2006 durch einen Putsch gestürzten Regierung das Militär ausspioniert.

Im Oktober wurden der ehemalige Premierminister Mahendra Chaudhry und fünf seiner Mitarbeiter in der Stadt Rakiraki festgenommen und mehr als 48 Stunden lang inhaftiert. Man warf ihnen vor, gegen die Notstandsbestimmungen verstoßen zu haben, da sie an einem öffentlichen Treffen mit drei oder mehr Personen teilgenommen hätten, für das keine behördliche Genehmigung vorlag.

Menschenrechtsverteidiger

Im Januar 2010 leitete die Unabhängige Antikorruptionskommission (Independent Commission against Corruption) eine Untersuchung gegen die bekannte Menschenrechtsanwältin Imrana Jalal und ihren Ehemann ein. Die beiden wurden wegen sieben geringfügiger Verstöße gegen die Bestimmungen zur öffentlichen Gesundheit (in Hotels, Restaurants und Erfrischungsbars), gegen das Gesetz zur Lebensmittelsicherheit und gegen das Strafgesetz unter Anklage gestellt. Die Anklage war politisch motiviert.

Imrana Jalal hatte offen auf die Menschenrechtsverletzungen hingewiesen, die das Militär begangen hatte, als es 2006 gegen die von Laisenia Qarase geführte Regierung putschte. Im Juli befand ein Gericht, es habe ein Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien vorgelegen, und ließ alle Anklagen fallen. Der Ehemann von Imrana Jalal wurde in einer anderen Angelegenheit, die im Zusammenhang mit seiner Beschäftigung in einem staatlichen Unternehmen stand, weiter juristisch verfolgt.

  • Im Januar 2010 wurde der Gewerkschafter Pramod Rae von Armeeoffizieren bedroht und eingeschüchtert. Sie wollten ihn daran hindern, an seinem Arbeitsplatz, der Bank of Baroda, einen Streik zu organisieren.

  • Im Februar 2010 drohte der Premierminister zwei Menschenrechtsverteidigern damit, sie in den Armeekasernen zu inhaftieren, weil sie sich im Rahmen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung (UPR) des Landes durch den UN-Menschenrechtsrat in Genf zum Justizsystem Fidschis geäußert hatten.

  • Ebenfalls im Februar wurde der Gewerkschafter Attar Singh aus seinem Büro geholt und in die Armeekaserne von Suva gebracht. Dort wurde er bedroht, bevor man ihn wieder freiließ. Bereits 2007 war Attar Singh in dieser Kaserne inhaftiert, tätlich angegriffen und mit dem Tod bedroht worden.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Das Ausmaß der körperlichen und sexuellen Gewalt gegen Frauen und Mädchen war weiterhin hoch. Dies ging aus Medienberichten und Angaben von Frauenorganisationen hervor. Zwar verkündete die Regierung, der Erlass zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt aus dem Jahr 2009 sei in Kraft getreten, Menschenrechtsverteidiger beklagten jedoch eine fehlende Umsetzung. Die betreffenden Stellen, darunter auch die Polizei, würden die Bestimmungen des Erlasses nicht kennen und wüssten nicht, wie er anzuwenden sei.

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