Amtliche Bezeichnung: Vereinigte Republik Tansania
Staatsoberhaupt: Jakaya Kikwete
Regierungschef: Mizengo Pinda (löste im Februar Edward Lowassa im Amt ab)
Präsident der sansibarischen Regionalregierung: Amani Abeid Karume
Todesstrafe: in der Praxis abgeschafft
Einwohner: 41,5 Mio.
Lebenserwartung: 51 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 123/110 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 69,4%
Obwohl die Wirtschaft in Tansania wuchs, lebte ein großer Teil der Bevölkerung weiter in Armut. In einigen Landesteilen wurden Menschen, die von der Pigmentstörung Albinismus betroffen waren, ermordet. Die Regierung reagierte auf diese Morde nicht mit der gebotenen Entschlossenheit. Das Recht auf freie Meinungsäußerung geriet unter Druck. Nach wie vor gingen Berichte über Gewalt gegen Frauen ein.
Die Gespräche über Machtteilung, Gesetzesreformen und eine Reform des Wahlrechts für die halbautonome Insel Sansibar zwischen der regierenden Partei der Revolution (Chama Cha Mapinduzi) und der oppositionellen Vereinigten Bürgerfront (Civil United Front) wurden abgebrochen.
Mindestens 28 Menschen, die von Albinismus betroffen waren, wurden 2008 in Tansania ermordet. Die Morde, bei denen es sich offenbar um Ritualmorde handelte, wurden u.a. in den Regionen Tabora, Arusha, Mara, Shinyanga und in der Ortschaft Shilela verübt und stehen in direktem Zusammenhang mit diskriminierenden und schädlichen kulturellen Bräuchen. Motiv für die Morde war offenbar der Glaube, dass die Körperteile von Albinos Reichtum verleihen, wenn man sie in der Hexerei benutzt. Einige Leichen wurden verstümmelt.
Staatspräsident Jakaya Kikwete verurteilte die Morde. Er forderte die Verhaftung und strafrechtliche Verfolgung der Täter sowie die zentrale Registrierung aller Menschen mit Albinismus, um deren Schutz durch die Polizei sicherzustellen. In einer Erklärung der Polizei hieß es, man habe 47 Straftatverdächtige verhaftet. Dennoch ging bis Ende 2008 nicht eine einzige Meldung über eine Strafverfolgung der Täter ein. Der tansanische Verband für Menschen mit Albinismus, eine zivilgesellschaftliche Gruppe, kritisierte die fehlende Strafverfolgung, die nur schleppend erfolgende Verhaftung von Tatverdächtigen und das Fehlen einer langfristigen umfassenden Strategie der Regierung zur Verhinderung derartiger Morde.
Die Regierung zog den Entwurf für ein Mediengesetz aus dem Jahr 2007 zurück und kündigte an, ihn zu überarbeiten. Der Gesetzentwurf war in Tansania und auf internationaler Ebene kritisiert worden, weil sein Inkrafttreten eine starke Einschränkung der Meinungsfreiheit bedeutet hätte. Im Oktober 2008 legten Gruppen der tansanischen Zivilgesellschaft, die sich mit Medienfragen befassen, der Regierung eine überarbeitete Fassung vor. Diese war als Anregung für die Neufassung des Gesetzentwurfs gedacht. Bis Ende 2008 wurde jedoch keine Überarbeitung des Entwurfs vorgestellt.
Gewalt gegen Frauen, wie z.B. familiäre Gewalt, Vergewaltigung in der Ehe und die Frühverheiratung junger Mädchen, war nach wie vor weit verbreitet. Die gesetzlich verbotene Genitalverstümmlung (Female genital mutilation - FGM) von Frauen wurde in einigen ländlichen Regionen noch immer durchgeführt. In Regionen, in denen FGM sehr häufig praktiziert wurde, engagierte sich die Regierung gemeinsam mit einem Bündnis von NGOs im Kampf gegen diese Praxis.
Obwohl es in Tansania seit 1998 ein Gesetz für die Ahndung von Sexualverbrechen gibt, das Sonderbestimmungen enthält, nach denen FGM strafbar ist, unternahm die Regierung nach wie vor nicht genügend Anstrengungen, um der FGM ein Ende zu bereiten. Das Gesetz wurde nur schleppend umgesetzt, und die Täterinnen mussten sich nur selten vor der Justiz verantworten. Tansanische Organisationen, die sich gegen FGM engagierten, berichteten von der anhaltenden Tendenz, Mädchen und Frauen nach Vollendung des 18. Lebensjahres zur FGM zu zwingen, auch wenn es den Betroffenen gelungen sei, dieser Prozedur zu entkommen, solange sie jünger als 18 Jahre waren. Grund dafür sei u.a. ein Fehler im Gesetz von 1998, wonach FGM nur bei unter 18-Jährigen verboten ist.
In den Gefängnissen auf dem tansanischen Festland und auf der Insel Sansibar herrschten weiterhin harte Haftbedingungen. Die Häftlinge beschwerten sich über zu wenig Essen und eine schlechte medizinische Versorgung. In einem Bericht der beiden tansanischen Menschenrechtsorganisationen Legal Human Rights Centre und Zanzibar Legal Services Centre hieß es, dass die Überbelegung auf dem tansanischen Festland bis zu 193% betrage. Der Hauptgrund dafür sei die Verschleppung von Gerichtsverfahren.
In vielen Gefängnissen saßen Kinder mit Erwachsenen in einer Zelle ein. Damit verstieß Tansania gegen internationale Standards.
Hinrichtungen gab es nicht, aber die Gerichte verhängten weiterhin Todesurteile. Die Regierung hatte zwar im Jahr 2006 Todesurteile in lebenslange Freiheitsstrafen umgewandelt, unternahm aber dennoch offiziell keine Schritte zur Abschaffung der Todesstrafe.
Amnesty International: Mission
Ein Delegierter von Amnesty International hielt sich im Oktober auf dem tansanischen Festland auf.