Amtliche Bezeichnung: Russische Föderation
Staatsoberhaupt: Dmitri Medwedew (löste im Mai Wladimir Putin im Amt ab)
Regierungschef: Wladimir Putin (löste im Mai Wiktor Subkow im Amt ab)
Todesstrafe: in der Praxis abgeschafft
Einwohner: 141,8 Mio.
Lebenserwartung: 65 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 24/18 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 99,4%
Die Lage im Nordkaukasus war nach wie vor instabil, und es wurden zahlreiche Menschenrechtsverletzungen wie Folterungen, Fälle von "Verschwindenlassen" und Tötungen gemeldet.
Im Zuge der bewaffneten Auseinandersetzungen mit Georgien sollen die russischen Streitkräfte wahllos Häuser von Zivilisten angegriffen haben. In den faktisch unter russischer Kontrolle stehenden Gebieten schützten sie die Zivilbevölkerung nicht vor Menschenrechtsverletzungen, die südossetische Truppen und Milizen verübten.
Das Gesetz zur Bekämpfung des Extremismus und die Bestimmungen zu Verleumdung und Beleidigung wurden dazu verwendet, abweichende Meinungen zu unterdrücken und Journalisten und Menschenrechtsverteidiger zum Schweigen zu bringen. Es gab Berichte, dass Straftatverdächtige durch Folter und Misshandlung zu Geständnissen gezwungen wurden. Außerdem gab es weiterhin Befürchtungen, dass Prozesse nicht die internationalen Standards für faire Verfahren erfüllten.
Obwohl Regierungsvertreter Rassismus verurteilten, kam es auch 2008 fast täglich zu rassistischen Übergriffen.
Die Lage der aufgrund des Konflikts innerhalb Tschetscheniens Vertriebenen blieb unsicher, da die Familien unter der ständigen Bedrohung lebten, aus den Übergangsunterkünften vertrieben zu werden.
Am 2. März 2008 wurde Dmitri Medwedew zum Präsidenten gewählt. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa sagte ihre Beobachtermission ab, weil die russischen Behörden Beschränkungen für internationale Wahlbeobachter verhängten. Präsident Medwedew kündigte Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption an. Bei den Parlamentswahlen in der Tschetschenischen Republik im Oktober errang die Partei Einiges Russland (Jedinaja Rossija) unter Führung von Präsident Ramsan Kadyrow einen überwältigenden Sieg. In Inguschetien wurde im gleichen Monat Präsident Murat Sjasikow durch Junus-Bek Jewkurow ersetzt.
Berichten zufolge war die Lage im Nordkaukasus, insbesondere in Tschetschenien, Inguschetien, Dagestan und Kabardinien-Balkarien weiter instabil und von Gewalt gekennzeichnet. Bewaffnete Oppositionsgruppen waren in Dagestan, Tschetschenien und Inguschetien für den Tod Dutzender Polizisten und lokaler Amtsträger verantwortlich. Im November kamen im nordossetischen Wladikawkas bei einem Bombenanschlag zwölf Menschen ums Leben, viele weitere wurden verletzt. In Tschetschenien wurde eine strenge Kleiderordnung eingeführt. Frauen und Mädchen, die kein Kopftuch trugen, konnten der Schule bzw. Universität verwiesen oder am Betreten staatlicher Gebäude gehindert werden.
Nach monatelangen Feindseligkeiten und wachsenden Spannungen zwischen Georgien und der abtrünnigen Region Südossetien brach im August ein bewaffneter Konflikt aus, der auf seinem Höhepunkt die Vertreibung von rund 200000 Menschen zur Folge hatte. Ende August erkannte die Russische Föderation die Unabhängigkeit Südossetiens und Abchasiens an.
Wie in den Vorjahren trafen aus Tschetschenien, Dagestan und Inguschetien weiter Berichte über Menschenrechtsverletzungen durch Beamte mit Polizeibefugnissen ein. Gemeldet wurden Folterungen und Misshandlungen, willkürliche Inhaftierungen und außergerichtliche Hinrichtungen. Es war nach wie vor zu befürchten, dass diese Vorfälle nicht sorgfältig untersucht wurden, was zu einem Klima der Straflosigkeit führte.
Unabhängige Journalisten, Medien und NGOs gerieten wegen ihrer Berichterstattung über Menschenrechtsverletzungen ins Visier der Behörden. Im Juni beschloss die Parlamentarische Versammlung des Europarats, die Beobachtermission zur Überwachung der Lage im Nordkaukasus zu verlängern.
Bewaffnete Gruppen waren für zahlreiche Überfälle auf Angehörige der Ordnungskräfte verantwortlich, die in vielen Fällen Todesopfer forderten. Auf den Innenminister der Republik Inguschetien wurde ein Attentatsversuch unternommen. Auch im Jahr 2008 gab es zahlreiche Berichte über die Folterung von Häftlingen durch Angehörige der Strafverfolgungsbehörden; mindestens ein Mann soll dabei zu Tode gekommen sein.
In Tschetschenien wurden mehrere Massengräber entdeckt. Die föderalen Behörden blockierten jedoch die Einrichtung eines forensischen Labors, das zur Identifizierung der Opfer hätte beitragen können.
Im Mai wurden sieben Leichen in einem Massengrab entdeckt, das sich in einem Gebiet befand, das unter der Kontrolle des sogenannten Wostok-Bataillons des Verteidigungsministeriums gestanden hatte.
Berichten zufolge gab es im Jahr 2008 in Tschetschenien etwa ein Dutzend Fälle von "Verschwindenlassen".
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kam 2008 in über 30 Fällen zu dem Schluss, dass Russland gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen habe. Die Urteile bezogen sich auf das Vorgehen der russischen Streitkräfte in Tschetschenien und darauf, dass die Behörden in Fällen von Tötungen und "Verschwindenlassen" keine unverzüglichen und sorgfältigen Ermittlungen einleiteten.
Zahlreichen Flüchtlingsfamilien wurde die Räumung ihrer Behelfsunterkünfte in Tschetschenien angedroht, ohne dass man ihnen Ersatzwohnungen oder Entschädigungen anbot. Es gab auch Berichte, wonach Familien wegen angeblicher Verbindungen zu bewaffneten Gruppen vertrieben und ihre Besitztümer vernichtet wurden.
Bewaffnete oppositionelle Gruppen töteten eine Reihe hochrangiger Polizeibeamter. Mehrere Männer, denen vorgeworfen wurde, einer dieser Gruppen anzugehören, sollen willkürlich inhaftiert und gefoltert worden sein. Bei sogenannten Antiterroreinsätzen kam es zu Menschenrechtsverletzungen an Zivilisten. Eine dieser Operationen dauerte rund sieben Monate. Während dieser Zeit war der Zugang zu einem Dorf teilweise blockiert, und die Bewohner sollen vom Militär schikaniert worden sein.
Das Verfahren gegen 58 Männer, denen man die Beteiligung an einem Angriff auf Regierungsgebäude in Naltschik im Oktober 2005 vorwarf, wurde fortgesetzt. Dem Vernehmen nach verschlechterte sich der Gesundheitszustand einiger Angeklagter durch die Bedingungen in der Untersuchungshaft. Im April und Mai besuchten Vertreter des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) die Hafteinrichtung, in der sie untergebracht waren. Im September wurden in Kabardinien-Balkarien drei weitere Männer wegen der Beteiligung an dem Überfall im Jahr 2005 inhaftiert. Einer davon gab an, man habe ihn gefoltert, um ein Geständnis zu erhalten.
In der Nacht vom 7. auf den 8. August 2008 brachen in Südossetien umfassende Kampfhandlungen aus. Sie führten zu einem Fünf-Tage-Krieg zwischen georgischen und russischen Streitkräften, der mehr als 600 Menschen das Leben kostete. Über die Hälfte davon waren Zivilisten. Die russischen Streitkräfte zwangen die georgischen Truppen rasch zum Rückzug aus Südossetien und besetzten bis Anfang Oktober weitere Teile unbestritten georgischen Staatsgebiets, die sogenannte Pufferzone. Ende 2008 sprachen die georgischen Behörden von bis zu 25000 Binnenflüchtlingen, die nicht in ihre Wohnorte in Südossetien zurückkehren konnten und sich langfristig auf ein Leben als Vertriebene einstellen mussten.
Vom 8. bis 12. August führten die russischen Streitkräfte Luft- und Artillerieangriffe durch. Zwar war die Mehrzahl der Angriffe offenbar auf Stellungen der georgischen Armee in unbesiedeltem Gebiet gerichtet, doch war auch von wahllosem Beschuss von Dörfern und Städten sowie von gezielten Angriffen auf Zivilisten bzw. zivile Infrastruktureinrichtungen die Rede.
Berichten zufolge ergriffen die russischen Truppen in Südossetien keine Gegenmaßnahmen, als Milizen, die der De-facto-Verwaltung Südossetiens gegenüber loyal waren, im großen Stil Plünderungen und Brandstiftungen verübten und die Bevölkerung bedrohten und misshandelten. Dies betraf verschiedene mehrheitlich von Georgiern bewohnte Ortschaften in Südossetien. Die Orte standen zu diesem Zeitpunkt unter Kontrolle der russischen Armee. Es gab auch Hinweise darauf, dass die russischen Truppen bei den Kämpfen Streubomben einsetzten.
Nach dem fünftägigen Konflikt zwischen Georgien und Russland besuchten Vertreter der Parlamentarischen Versammlung des Europarats Russland, um Informationen über die humanitäre Lage und die Menschenrechtssituation in der Region einzuholen. Auch der Generalsekretär und der Menschenrechtskommissar des Europarats sowie der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge besuchten die Region.
Es gab Drohungen und Einschüchterungsmaßnahmen gegen Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Rechtsanwälte, die Menschenrechtsverstöße offen ansprachen. Die Polizei befasste sich nur äußerst zögerlich mit derartigen Drohungen, so dass weiterhin ein Klima der Straflosigkeit vorherrschte, was Angriffe auf engagierte Vertreter der Zivilgesellschaft betraf.
Es war ein Klima wachsender Intoleranz gegenüber unabhängigen Haltungen zu verzeichnen. Mehrere Menschenrechtsverteidiger und Anhänger oppositioneller Gruppen, die abweichende Meinungen oder Kritik an den Behörden geäußert hatten, wurden strafrechtlich verfolgt.
Am 6. Mai 2008, dem Tag vor der Amtseinführung von Präsident Medwedew, wurden zahlreiche Teilnehmer einer friedlichen Demonstration gegen die Regierung festgenommen. Das Verbot der Demonstration wurde von der Moskauer Staatsanwaltschaft später für rechtswidrig erklärt.
Aus der gesamten Russischen Föderation gab es Berichte über die Folterung und Misshandlung von Untersuchungshäftlingen und Strafgefangenen. Zu den angeführten Methoden gehörten Schläge, Elektroschocks, das Überstülpen von Plastiktüten und erzwungenes stundenlanges Verharren in schmerzhaften Positionen. Auch Vergewaltigungen in der Haft wurden gemeldet. Einigen Häftlingen wurde eine dringend erforderliche ärztliche Behandlung verweigert.
Anfang September sollen in Moskau mehrere Inguschen entführt worden sein. Einer der Männer erklärte, er sei in einem geheimen Haftzentrum des Verteidigungsministeriums in der Region Moskau mehrere Tage lang festgehalten und in dieser Zeit auch misshandelt worden. Eine Untersuchung des Falls wurde eingeleitet. Sie war Ende 2008 noch nicht abgeschlossen.
Im September trat ein Gesetz in Kraft, das eine öffentliche Überprüfung der Haftanstalten durch ausgewählte Personen möglich machte. Doch bis zum Ende des Berichtsjahrs war noch keine einzige Hafteinrichtung überprüft worden.
In verschiedenen russischen Gefängniskolonien kam es zu Protesten gegen die Haftbedingungen, die Berichten zufolge in manchen Fällen als unmenschliche und erniedrigende Behandlung zu betrachten waren. Revolten und Hungerstreiks wurden aus mehreren Gefängniskolonien in den Föderationsbezirken Ural und Wolga gemeldet. Die Häftlinge beschwerten sich darüber, dass sie vom Vollzugspersonal und von anderen Gefangenen geschlagen und misshandelt würden, und gaben an, dass ihnen die Gefängnisverwaltung den Zugang zu ärztlicher Behandlung verweigert habe. Berichten zufolge starben im Gebiet Tscheljabinsk vier Gefangene infolge von Schlägen, die ihnen zugefügt wurden, während sie von einer Gefängniskolonie in eine andere transportiert wurden. In diesem Fall wurde gegen mehrere Gefängnisbeamte Anklage erhoben. Das Verfahren war Ende 2008 noch in Gang.
Auch 2008 versuchten die russischen Behörden wiederholt, usbekische Staatsbürger an ihr Herkunftsland auszuliefern, wo ihnen Folter und Misshandlung drohten. In mindestens zwei Fällen wurde dies durch das Eingreifen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gestoppt. Es gab jedoch keine Grundsatzentscheidung, alle Auslieferungen nach Usbekistan auszusetzen.
Es gab weiterhin Klagen über mangelnde Rechtsstaatlichkeit. Gerichtsprozesse genügten nicht immer den internationalen Standards für ein faires Verfahren. In einigen Fällen mit politischem Hintergrund wurden Tatverdächtige in einer Weise behandelt, die Verfolgung gleichkam. Immer wieder gab es Verstöße gegen das Recht der Verdächtigen, sich im Ermittlungsverfahren von einem Anwalt vertreten zu lassen.
Im Oktober lehnte das zuständige Gericht einen Antrag des früheren Eigentümers des Erdölkonzerns YUKOS, Michail Chodorkowskij, auf vorzeitige Haftentlassung ab. Nach Verbüßung der Hälfte seiner Freiheitsstrafe von acht Jahren hätte er vorzeitig aus der Haft entlassen werden können. Ebenfalls im Oktober musste Chodorkowskij zwölf Tage in einer Strafzelle zubringen, weil er einem russischen Schriftsteller ein Interview gegeben hatte. Ein Gericht in der sibirischen Stadt Tschita befand später, dass diese Strafmaßnahme und auch zwei weitere Strafen, die er wegen angeblicher Verstöße gegen die Gefängnisordnung erhalten hatte, rechtswidrig seien. Eine der Strafmaßnahmen war als Argument gegen seine vorzeitige Entlassung vorgebracht worden. Die in Zusammenhang mit einer neuen Anklageerhebung wegen Geldwäsche und Unterschlagung gegen ihn angeordnete Untersuchungshaft wurde genau wie die Untersuchungshaft seines ehemaligen Geschäftspartners Platon Lebedjew bis Februar 2009 verlängert. Die beiden Männer saßen weiter in Tschita im Gefängnis, wo ihnen aufgrund der großen Entfernung zu Moskau nur ein eingeschränkter Kontakt zu ihren Anwälten und ihren Angehörigen möglich war.
Der frühere Vizepräsident von YUKOS, Wassili Aleksanjan, der seit April 2006 in Untersuchungshaft gesessen hatte, wurde im Februar nach weltweiten Protesten in eine Spezialklinik verlegt. Zunächst hatten ihm die Behörden den Zugang zu angemessener ärztlicher Versorgung verweigert. Seine Untersuchungshaft wurde im Laufe des Jahres mehrmals verlängert, und erst Ende Dezember ließ ihn ein Gericht gegen Kaution frei. In einem Interview erklärte Wassili Aleksanjan, der an Krankheiten im Zusammenhang mit HIV/AIDS leidet, man habe ihm die erforderliche Behandlung in Aussicht gestellt, wenn er den ehemaligen YUKOS-Chef Michail Chodorkowskij belaste.
Nach Angaben russischer Menschenrechtsorganisationen kamen im Laufe des Jahres mindestens 87 Menschen bei rassistischen Übergriffen ums Leben. Vertreter der Regierung bestätigten, dass es sich um ein ernstes Problem handele, und forderten harte Strafen für die Täter. Doch gab es Ende 2008 noch keinen umfassenden Plan zur Bekämpfung von Rassismus und ethnischer Diskriminierung.
Im Juli und August prüfte der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung den Bericht, den Russland nach Artikel 9 des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung vorgelegt hatte. In seinen Schlussbemerkungen forderte das Gremium die russischen Behörden auf, geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von rassistisch motivierter Gewalt und Diskriminierung durch Polizeikräfte zu ergreifen.
Gewalt gegen Frauen im familiären Umfeld war weit verbreitet. Obwohl einige Regierungsvertreter in öffentlichen Erklärungen auf das Problem Bezug nahmen, war die staatliche Unterstützung für telefonische Beratungseinrichtungen und Zentren zur Unterstützung der Opfer nach wie vor völlig unzureichend. Im ganzen Land standen Frauen, die vor familiärer Gewalt flohen, weniger als 20 Unterkünfte zur Verfügung. Auch gab es keine Gesetze bezüglich Gewalt gegen Frauen in der Familie.
Vertreter von Amnesty International besuchten mehrere Regionen der Russischen Föderation, darunter Inguschetien, Nordossetien und den Föderationsbezirk Ural. Im Juni wurde einer Delegation von Amnesty International die Einreise in die Tschetschenische Republik verweigert.
Russian Federation: Freedom limited - the right to freedom of expression in Russia (EUR 46/008/2008)
Russian Federation: Human rights memorandum to President Medvedev (EUR 46/018/2008)
Russian Federation: Submission to the UN Universal Periodic Review - Fourth session of the UPR Working Group of the Human Rights Council, February 2009 (EUR 46/026/2008)