Amtliche Bezeichnung: Volksrepublik China
Staatsoberhaupt: Hu Jintao
Regierungschef: Wen Jiabao
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 1,3 Mrd.
Lebenserwartung: 72,5 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 24/34 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 90,9%
Die Olympischen Spiele in Peking brachten landesweit einen Anstieg der Repressionen sowie striktere Kontrollmaßnahmen gegenüber Menschenrechtsverteidigern, Angehörigen von Religionsgemeinschaften und ethnischen Minderheiten, Rechtsanwälten und Journalisten mit sich. Im Anschluss an Proteste und Unruhen, die im März in Lhasa begannen, nahmen die Behörden mehr als 1000 Personen fest, von denen Hunderte zum Jahresende weiterhin in Gewahrsam oder verschollen waren.
Die Behörden benutzten eine Reihe von gewaltsamen Zwischenfällen, die vermeintlich einen terroristischen Hintergrund hatten, um massiv gegen die uigurische Bevölkerung in der Autonomen Uigurischen Region Xinjiang vorzugehen. Folter und andere Formen der Misshandlung waren nach wie vor weit verbreitet. Die Verbreitung von Informationen unterlag weiterhin einer strengen behördlichen Kontrolle, mit der Folge, dass viele Internetseiten gesperrt waren und Journalisten sowie Internetnutzer wegen der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung drangsaliert oder zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden. Als Strafmaßnahme griffen die Behörden zunehmend auf Verwaltungshaft zurück - insbesondere die "Umerziehung durch Arbeit" -, um damit im Vorfeld der Olympischen Spiele kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen.
Personen, die in friedlicher Weise ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit wahrnahmen, waren nach wie vor stark gefährdet, drangsaliert, unter Hausarrest gestellt, willkürlich inhaftiert, gefoltert oder anderweitig misshandelt zu werden. Angehörige von Menschenrechtsverteidigern, darunter auch Kinder, gerieten immer häufiger ins Visier der Behörden und wurden u.a. Opfer von langanhaltendem Hausarrest oder Drangsalierungen vonseiten der Sicherheitskräfte. Rechtsanwälte, die brisante Fälle bearbeiteten, waren ebenfalls diesen Risiken ausgesetzt. So wurde einigen von ihnen die Anwaltslizenz entzogen, oder ihnen wurde gekündigt. Die Behörden warnten einige Anwälte ausdrücklich davor, in bestimmten brisanten Fällen tätig zu werden wie der Festnahme von Tibetern nach den Unruhen in tibetischen Siedlungsgebieten oder von Falun-Gong-Anhängern.
Das Strafrechtssystem war weiterhin politischer Einflussnahme ausgesetzt. So verblieben die Gerichte, die Anklagebehörden und die Polizei unter der Aufsicht der Kommunistischen Partei Chinas. Nach wie vor griffen die Behörden auf weit gefasste und vage formulierte Bestimmungen des Strafrechts in Bezug auf die nationale Sicherheit und "Staatsgeheimnisse" zurück, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen und Menschenrechtsverteidiger zu bestrafen. Viele Personen, die unter Berufung auf Straftatbestände im Zusammenhang mit "Staatsgeheimnissen" angeklagt waren, erhielten keinen fairen Prozess. Hinzu kam, dass sie gemäß der Strafprozessordnung nicht den gleichen Schutz genossen wie andere Straftatverdächtige; dies betraf den Zugang zu einem Rechtsbeistand, den Kontakt zu Familienangehörigen sowie die Öffentlichkeit ihres Gerichtsverfahrens.
Die Behörden machten stärker von den verschiedenen Formen der Verwaltungshaft Gebrauch, die es der Polizei ermöglicht, ohne Gerichtsverfahren Gefängnisstrafen gegen Personen zu verhängen. Hunderttausende befanden sich 2008 in Verwaltungshaft, u.a. in Straflagern zur "Umerziehung durch Arbeit", wo sie bis zu vierjährige Freiheitsstrafen ohne Prozess verbüßen mussten. Angaben zufolge wurden Tausende von "Beschwerdeführern" - Personen, die sich mit unterschiedlichen persönlichen Anliegen an die Zentralbehörden in der Hauptstadt gewandt hatten, nachdem ihnen auf lokaler Ebene kein Gehör geschenkt wurde - in geheime Hafteinrichtungen in den Außenbezirken von Peking gesperrt, sogenannte schwarze Gefängnisse, bevor man sie in ihre Heimatorte zurückbrachte.
Verwaltungshäftlinge waren nach wie vor stark gefährdet, gefoltert oder misshandelt zu werden. Der UN-Ausschuss gegen Folter forderte China im November auf, "umgehend alle Formen der Administrativhaft abzuschaffen".
Ungeachtet rechtlicher Reformen kam es in Gefängnissen, Polizeistationen und Straflagern für die "Umerziehung durch Arbeit" sowie anderen inoffiziellen Hafteinrichtungen erneut zu Folterungen und anderen Formen der Misshandlung. Menschenrechtsverteidiger, Beschwerdeführer, Tibeter, Uiguren, Falun-Gong-Anhänger, Christen und andere Personen, die außerhalb des staatlich sanktionierten Rahmens ihre Religion ausübten, waren besonders gefährdet, von Behördenvertretern oder unbekannten Tätern misshandelt oder gefoltert zu werden.
Im Laufe des Berichtsjahrs bekundeten die Behörden ihre Absicht, verstärkt auf tödliche Injektionen als "humanere" Hinrichtungsmethode und weniger auf Exekutionen durch ein Erschießungskommando zurückzugreifen. Nach Erkenntnissen von Amnesty International wurden im Berichtsjahr mindestens 7000 Todesurteile verhängt und 1700 vollstreckt. Die tatsächliche Zahl war zweifellos viel höher; die Behörden veröffentlichten jedoch keine landesweiten Statistiken über die Zahl der Todesurteile und Hinrichtungen.
Im Dezember stimmte China gegen eine Resolution der UN-Generalversammlung, in der ein weltweites Hinrichtungsmoratorium gefordert wurde.
Die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung war weiterhin einer rigiden Kontrolle durch die Regierung unterworfen. So waren Internetnutzer und Journalisten in Gefahr, schikaniert oder zu Gefängnisstrafen verurteilt zu werden, wenn sie sich mit politisch brisanten Themen beschäftigten. Etwa 30 Journalisten und 50 weitere Personen waren nach wie vor in Haft, weil sie ihre Meinungen im Internet verbreitet hatten.
Zwei Wochen vor Beginn der Olympischen Spiele richteten die Behörden "Protestzonen" in drei Pekinger Parks ein, wo Personen demonstrieren durften. Soweit bekannt, erhielt jedoch niemand die behördliche Genehmigung zu einer politischen Kundgebung, so dass diese Zonen verwaist blieben. Die Sicherheitskräfte beschatteten zahlreiche Personen oder nahmen sie im Zusammenhang mit ihrem Antrag, eine Protestkundgebung abhalten zu dürfen, fest. Wenige Tage vor den Olympischen Spielen hoben die Behörden die Sperrung einer Reihe von Internetseiten auf, zahlreiche weitere waren aber nach wie vor nicht zugänglich. Im Oktober kündigte die Regierung an, dass die im Januar 2007 in Kraft getretenen Lockerungen vor und während der Olympischen Spiele für ausländische Journalisten ohne zeitliche Beschränkung verlängert würden.
Zahlreiche Unterzeichner der "Charta 08", eines Forderungskatalogs mit dem Ziel grundlegender rechtlicher und politischer Reformen in China, wurden von den Behörden verhört und drangsaliert.
Personen, die außerhalb des staatlich sanktionierten Rahmens ihre Religion ausübten, darunter Christen, Muslime, Buddhisten und andere gläubige Menschen, mussten mit Drangsalierungen und Strafverfolgung rechnen. Angehörige von nicht genehmigten christlichen Hauskirchen wurden von den Behörden schikaniert, inhaftiert und in vielen Fällen auch misshandelt. Außerdem wurde das Eigentum von Kirchen beschlagnahmt oder zerstört. Anhänger der spirituellen Bewegung Falun Gong gehörten zu denjenigen, die die härtesten Repressalien vonseiten der Regierung erleiden mussten. Im Vorfeld der Olympischen Spiele wurden Berichten zufolge Tausende von ihnen in Haft genommen und Hunderte von Gerichten zu Gefängnisstrafen oder ohne Prozess zur "Umerziehung durch Arbeit" bzw. zu anderen Formen der Verwaltungshaft verurteilt. In der Haft waren sie dann dem Risiko ausgesetzt, misshandelt oder gefoltert zu werden, was in manchen Fällen zum Tod der Gefangenen führte.
Die von Tibetern bewohnten Gebiete in China blieben nach Unruhen im März 2008 für auswärtige Beobachter der dortigen Lage unzugänglich. Im Gegensatz zu den ersten Tagen der Unruhen verliefen die weiteren Proteste größtenteils friedlich. Während nach Angaben der Behörden 21 Menschen von gewalttätigen Protestteilnehmern getötet wurden, sprachen tibetische Organisationen im Ausland von über 100 getöteten Tibetern. Entgegen den offiziellen Angaben, wonach über 1000 der während der Unruhen festgenommenen Personen wieder auf freien Fuß gesetzt worden seien, befanden sich nach Schätzungen tibetischer Exilorganisationen bei Jahresende mindestens einige Hundert von ihnen immer noch in Haft. Es war nicht möglich, die tatsächlichen Zahlen zu ermitteln, da die chinesischen Behörden Medien und unabhängigen Beobachtern den Zugang zu der Region verwehrten. Es gab Berichte über Folterungen und andere Misshandlungen in der Haft, die in einigen Fällen den Tod der Gefangenen zur Folge hatten. Bedeutende tibetische Klöster waren dem Vernehmen praktisch von der Außenwelt abgeschnitten. Die lokalen Behörden führten erneut eine Kampagne der "patriotischen Erziehung" durch, in deren Rahmen Tibeter angehalten wurden, an Veranstaltungen der kollektiven Kritik am Dalai Lama teilzunehmen und schriftliche Erklärungen zu unterschreiben, in denen sie das im Exil lebende geistliche Oberhaupt der Tibeter verurteilten. Tibetische Mitglieder der Kommunistischen Partei Chinas gerieten ebenfalls ins Visier dieser Kampagne. Sie wurden u.a. gezwungen, ihre Kinder von Schulen tibetischer Exilgemeinden im Ausland zu nehmen, wo sie eine religiöse Unterweisung erhielten.
Die muslimische Bevölkerungsgruppe der Uiguren in der im Nordwesten gelegenen Autonomen Region Xinjiang (Sinkiang) war zunehmenden Repressionen ausgesetzt. Die Behörden nahmen eine Reihe gewaltsamer Zwischenfälle, die einen terroristischen Hintergrund gehabt haben sollen, zum Anlass, um massiv gegen Uiguren vorzugehen. Nach Angaben offizieller Medien wurden im Laufe des Jahres annähernd 1300 Personen unter dem Verdacht des Terrorismus, religiösen Extremismus oder anderer Vergehen gegen die nationale Sicherheit festgenommen. 1154 von ihnen wurden anschließend formell angeklagt und mussten mit Strafverfahren oder Verwaltungshaftstrafen rechnen. Wang Lequan, der Parteisekretär von Xinjiang, kündigte am 14. August einen Kampf "auf Leben und Tod" gegen den uigurischen "Separatismus" an.
Die örtlichen Behörden übten weiterhin eine starke Kontrolle über die Religionsausübung aus und verboten allen Regierungsbeamten sowie ihren Kindern unter 18 Jahren den Besuch von Gottesdiensten in Moscheen.
Laut Berichten wurden zahlreiche in Xinjiang zum Tode verurteilte Personen, bei denen die Vollstreckung der Todesstrafe z.T. für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt worden war, im Jahr 2008 hingerichtet. Nach herrschender juristischer Praxis können bei guter Führung der Gefangenen Todesurteile mit zweijähriger Bewährung nach Ablauf dieser Frist in lebenslange Haft umgewandelt werden. Abgesehen von einem tibetischen Fall war Xinjiang nach wie vor die einzige Region, in der Todesurteile wegen politisch motivierter Straftaten ergingen.
Zehntausende von Menschen nahmen im Juli 2008 an einem Protestmarsch teil, auf dem Verbesserungen auf dem Gebiet der Menschenrechte und der Lebensbedingungen sowie eine substanzielle politische Partizipation gefordert wurden.
Zahlreichen politisch engagierten Personen, tibetischen buddhistischen Mönchen und Falun-Gong-Anhängern verwehrte man im Mai 2008 vor der Etappe des olympischen Fackellaufs in Hongkong sowie im Vorfeld und während der Olympischen Spiele die Einreise nach Hongkong. Bestimmungen der Behörden in Bezug auf Protestkundgebungen an der Wettkampfstätte der olympischen Reiterspiele schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ein.
Trotz der Kooperation der Regierung der Sonderverwaltungsregion mit dem UN-Hochkommissar für Flüchtlinge erlaubten die Einwanderungsgesetze weiterhin die Abschiebung von Asylsuchenden, darunter auch unbegleiteten Minderjährigen, vor Abschluss des Asylverfahrens. Der UN-Ausschuss gegen Folter äußerte im November seine Besorgnis über fehlende rechtliche Regelungen in Bezug auf die Gewährung von politischem Asyl und ein faires und effizientes Asylverfahren.
Das Berufungsgericht befand im Juli, dass die Verhängung von Verwaltungshaft ohne klare Festlegung der Inhaftierungsrichtlinien und des diesbezüglichen Verfahrenswegs gegen Artikel 5 der Verordnung über den Hongkonger Grundrechtekatalog (Hong Kong Bill of Rights Ordinance) verstieß. Diese Entscheidung führte zur Freilassung von Hunderten von Inhaftierten, unter ihnen Asylsuchende und Personen, denen im Falle ihrer Rückführung in ihr Herkunftsland Folter drohte.
Der UN-Ausschuss gegen Folter bemängelte die Praxis der Polizei, alle Inhaftierten automatisch einer Leibesvisitation zu unterziehen. Offiziellen Angaben zufolge führten Polizisten von Juli bis September über 1600 solcher Leibesvisitationen durch. Der UN-Ausschuss forderte, Leibesvisitationen auf Fälle zu begrenzen, in denen ein begründeter Anlass dazu bestand.
Gesetzliche Regelungen gegen Rassendiskriminierung, die im Juli verabschiedet wurden, entsprachen bei weitem nicht den Schutzgarantien gemäß dem UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, dem Hongkong beigetreten ist. So enthielten die gesetzlichen Bestimmungen Ausnahmen für viele Verwaltungsakte der Regierung sowie Ausnahmeregelungen bei der Diskriminierung hinsichtlich der Nationalität, der Staatsangehörigkeit und des Aufenthaltsstatus.
Die Verordnung über familiäre Gewalt (Domestic Violence Ordinance) wurde im Juni um den Tatbestand der Misshandlung durch aktuelle oder frühere Mitbewohner sowie durch Familienangehörige, die mit dem Opfer nicht in der gleichen Wohnung lebten, erweitert. Gewalt bei gleichgeschlechtlichen Paaren und Sachbeschädigung wurden hingegen nicht in die Verordnung aufgenommen.
Von Oktober bis November 2008 führten die Behörden 40 Tage lang eine öffentliche Erörterung eines Gesetzentwurfs zur nationalen Sicherheit durch, der "Landesverrat", "die Spaltung des Landes" und "Volksverhetzung" sowie "Subversion" unter Strafe stellen sollte. Die Regierung legte den Gesetzentwurf anschließend der Gesetzgebenden Versammlung vor. Vage formulierte Definitionen der Tatbestände könnten zu einem Missbrauch dieses Gesetzes durch die Behörden zwecks Unterdrückung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit führen.
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