Sektion der Bundesrepublik Deutschland

Amnesty Report 2008

Ungarn

Amtliche Bezeichnung: Republik Ungarn
Staatsoberhaupt: László Sólyom
Regierungschef: Ferenc Gyurcsány
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 10 Millionen
Lebenserwartung: 72,9 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 11 / 9 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 99,4 Prozent

Trotz einiger behördlich eingeleiteter Maßnahmen zur Verhinderung von Misshandlungen und exzessiven Gewaltanwendungen durch Polizeikräfte trafen erneut Meldungen über polizeiliches Fehlverhalten ein. Weitverbreitete Vorurteile, fehlende Entschiedenheit der Politik und strukturelle Schwächen der Strafrechtspflege machten es Frauen als Opfern von sexueller Gewalt und Vergewaltigung mitunter unmöglich, Gerechtigkeit oder Hilfe zu erlangen. Nach wie vor erfuhren Roma und insbesondere Roma-Frauen massive Benachteiligungen, die sich in ihrer schlechten Wohn- und Ausbildungssituation und in ihrer mangelnden medizinischen Versorgung widerspiegelten. Asylsuchende wurden faktisch daran gehindert, ihre Rechtsansprüche in vollem Umfang geltend zu machen. Die Polizei versagte Homosexuellen und Transgender-Personen angemessene Schutzmaßnahmen.

Exzessive Gewaltanwendungen und Misshandlungen durch Polizeikräfte

Eine von der Regierung eingesetzte Expertenkommission veröffentlichte im Februar die Ergebnisse ihrer Untersuchung zum Vorgehen der Polizei bei den Demonstrationen und Straßenkämpfen in Budapest im September und Oktober 2006. Berichten zufolge hatten Polizeikräfte durch übermäßige Gewaltanwendung bei den anfangs friedlich verlaufenden Demonstrationen zur Eskalation der Gewalt beigetragen.

Die Kommission forderte die Behörden zur Einrichtung einer eigenständigen und unabhängigen Untersuchungsabteilung auf, die den Vorwürfen wegen schwerer Menschenrechts-verletzungen durch Polizeikräfte nachgehen soll. Die staatlichen Behörden müssten zudem sicherstellen, dass die Beschwerden von Einzelpersonen über vermeintliche Menschenrechts-verletzungen durch Polizeimaßnahmen im Zusammenhang mit Demonstrationen unverzüglich, sorgfältig und unparteiisch untersucht werden.

Der UN-Ausschuss gegen Folter veröffentlichte im Februar seinen Untersuchungsbericht zur Einhaltung der Verpflichtungen, die sich für Ungarn aus der Ratifizierung des UN-Übereinkommens gegen Folter ergeben. In dem Bericht bemängelte der Ausschuss, dass Personen bis zu 72 Stunden ohne richterlichen Beschluss festgehalten werden konnten und dass nach wie vor Untersuchungshäftlinge in Polizeidienststellen untergebracht waren. Unter solchen Bedingungen, so die Kritik des Ausschusses, steige für festgenommene Personen das Risiko, Opfer von Misshandlungen zu werden. In dem Bericht wurden auch jene Fälle erwähnt, in denen Polizeikräfte Ausländer und Mitglieder von Randgruppen diskriminiert und misshandelt haben sollen.

Im Juni beschloss das Parlament per Gesetzesänderung die Schaffung einer unabhängigen Untersuchungskommission für Beschwerden gegen die Polizei, die ihre Arbeit im Januar 2008 aufnehmen soll. Im Juli kündigte der ungarische Polizeichef József Bencze einen aus 13 Punkten bestehenden Ehrenkodex an, in dem Grundregeln zur Berufsauffassung, zur Gesetzestreue bei polizeilichem Handeln, zur Vorurteilsfreiheit und zum Gewinn des öffentlichen Vertrauens vorgegeben wurden.

Im März wurden die Anklagepunkte gegen den peruanischen Staatsangehörigen Ángel Mendoza und seinen 14-jährigen Freund zurückgezogen. Wegen angeblicher Angriffe auf Polizeibeamte während der Demonstrationen im September 2006 hatte man beide in Budapest festgenommen. Als Ángel Mendoza und drei weitere festgenommene Personen bei der Ankunft auf dem Polizeirevier warten mussten, sollen sie von mehreren Polizisten beleidigt und mit Schlagstöcken geschlagen worden sein. Der Fall von Ángel Mendoza und dessen Freund wurde daraufhin juristisch durch die Menschenrechtsorganisation Ungarisches Helsinki-Komitee vertreten. Die gegen die Polizisten wegen mutmaßlicher Misshandlung eingeleiteten Verfahren waren bis zum Ende des Berichtszeitraums noch nicht abgeschlossen.

Gewalt gegen Frauen

Die Opfer von Vergewaltigungen oder anderen Formen sexueller Gewalt sahen sich mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie versuchten, Gerechtigkeit zu erlangen. Weitverbreitete Vorurteile, fehlende Entschiedenheit der Politik und eine unangemessene Behandlung der Opfer innerhalb der polizeilichen und juristischen Verfahren führten dazu, dass die Institutionen bei ihrer Verpflichtung, die Rechte der Frauen zu schützen, versagten. In Ungarn wurden zwei Drittel aller Sexualverbrechen von Tätern begangen, die den Opfern bekannt waren. Doch nur wenige dieser Täter mussten sich bisher vor einem Gericht verantworten.

Der UN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau kritisierte die weite Verbreitung von Gewalt gegen Frauen in Ungarn. Er betonte, dass die zum verbesserten Schutz von Frauen eingeführten gesetzlichen Bestimmungen für die Opfer familiärer Gewalt wirkungslos blieben und aus diesem Grund Vorschriften fehlten, die speziell für den häuslichen Bereich anwendbar seien. Erneut kritisierte der Ausschuss die in Ungarn angewandte Definition für den Tatbestand der Vergewaltigung, die eher auf Gewaltanwendung basiere als auf der fehlenden Zustimmung zum Sexualverkehr.

Im Mai soll die 21-jährige Zsanett E. in Budapest von mehreren Polizisten festgehalten und vergewaltigt worden sein. Als die Frau die fünf Angreifer anzeigte, soll die Polizei zunächst versucht haben, den Fall zu vertuschen. Später jedoch wurden die Männer in Gewahrsam genommen, wenige Wochen darauf jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt. Am 20. Mai nahm Ministerpräsident Ferenc Gyurcsány den Rücktritt des Justizministers entgegen und entließ den Polizeipräsidenten des Landes sowie den Budapester Polizeichef. Im Dezember stellte die Staatsanwaltschaft Budapest die Ermittlungsverfahren gegen die fünf Polizisten ein. Der Anwalt von Zsanett E. legte Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ein.

Diskriminierung von Roma

Im Mai äußerte der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte seine Bedenken über die anhaltende Diskriminierung der Roma auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt sowie im Gesundheits- und Bildungswesen. Die Roma lebten in sehr schlechten Wohnverhältnissen, waren bei der Vergabe von Sozialbauwohnungen benachteiligt und zunehmend von Zwangsräumungen bedroht. Sie erhielten keine oder schlechtere medizinische Versorgung und wurden in den medizinischen Einrichtungen von anderen Patienten abgesondert. Ebenso kritisierte der Ausschuss die bedenklich hohe Zahl der Roma-Kinder, die man im Schulsystem durch Aussonderung benachteilige und nicht am normalen Unterricht der anderen Kinder teilnehmen lasse.

Der im August erschienene Bericht des UN-Ausschusses für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau hob hervor, dass die Gewalt gegen Roma-Frauen und Mädchen überhandnehme, insbesondere in Schulen, wo sie Belästigungen und Übergriffen ausgesetzt waren. Zudem thematisierte der Bericht die mangelhafte Ausbildungssituation der Frauen und die hohe Schulabbrecherquote bei Roma-Mädchen. Der Ausschuss äußerte sich sehr besorgt über das Geflecht vielfältiger Diskriminierungen, denen weibliche Roma aufgrund ihres Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, des kulturellen Hintergrunds und aufgrund ihrer sozioökonomischen Situation ausgeliefert waren. Der Ausschuss empfahl eine umfassende Herangehensweise bei der Beseitigung dieser Formen der Diskriminierung und rief die Regierung dazu auf, entschiedene Maßnahmen zur Beseitigung der Vorurteile gegen Roma-Frauen zu ergreifen.

Inhaftierung von Asylsuchenden und Ausländern

Der Ausschuss gegen Folter problematisierte die gängige Politik der Inhaftierung von Asylsuchenden und anderen Ausländern in Hafteinrichtungen, die vom Grenzschutz betrieben wurden. Hierbei sollen die Haftzeiten bis zu zwölf Monate betragen haben. Zudem äußerte der Ausschuss seine Bedenken darüber, dass Ausländern das Recht, einen Asylantrag zu stellen, an der Grenze nicht in vollem Umfang gewährt wurde und dass der Grenzschutz widerrechtliche Auslieferungen an Drittländer vorgenommen haben soll.

Fehlender polizeilicher Schutz für Homosexuelle und Transgender-Personen

Die Teilnehmer der Gay Pride Parade am 7. Juli in Budapest wurden von Gegendemonstranten mit Eiern, Flaschen und Molotowcocktails beworfen, angegriffen und verletzt. Berichten zufolge schritten die anwesenden Polizisten nicht in angemessener Weise ein, um für den Schutz der Veranstaltungsteilnehmer während und nach der Veranstaltung zu sorgen. Gegen acht Personen wurden Strafverfahren eröffnet, die Ende des Berichtsjahrs noch anhängig waren.

Gesetz über gleichgeschlechtliche Partnerschaften

Im Dezember verabschiedete das Parlament ein Gesetz, im Rahmen dessen sich gleichgeschlechtliche Paare ab 2009 als Lebensgemeinschaft registrieren lassen können. Damit erhalten diese Partnerschaften mit Ausnahme des Adoptionsrechts den gleichen rechtlichen Status wie standesamtlich geschlossene Ehen.

Europarat

Im Oktober zeichnete Ungarn die Konvention des Europarats gegen Menschenhandel. Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus wurde ebenfalls gezeichnet.

Missionen und Berichte von Amnesty International

Missionen

Delegierte von Amnesty International besuchten Ungarn im November.

Berichte

Europe and Central Asia: Summary of Amnesty International's Concerns in the Region, January - June 2007 (EUR 01 / 010 / 2007)

Hungary: Cries unheard: The failure to protect women from rape and sexual violence in the home (EUR 27 / 002 / 2007)

Hungary: Health Professional Action: Rape and sexual violence in the home (EUR 27 / 007 / 2007)

Hungary: Police fail to protect participants of the Budapest Pride March (EUR 27 / 008 / 2007)