Amtliche Bezeichnung: Republik Uganda
Staats- und Regierungschef: Yoweri Kaguta Museveni
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 30,9 Millionen
Lebenserwartung: 49,7 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 135 / 121 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 66,8 Prozent
Die Friedensverhandlungen zwischen der Regierung und der bewaffneten Oppositionsgruppe Widerstandsarmee des Herrn (Lord's Resistance Army - LRA) wurden mit dem Ziel fortgesetzt, den seit 20 Jahren andauernden Konflikt im Norden Ugandas zu beenden. Laut Berichten ging es bei den Verhandlungen vor allem um die Rücknahme der Haftbefehle, die der Internationale Strafgerichtshof (International Criminal Court - ICC) gegen vier führende Mitglieder der LRA erlassen hatte. Das 2006 vereinbarte Waffenstillstandsabkommen wurde verlängert. Die Unabhängigkeit der Justiz war im Berichtsjahr bedroht. Angriffe auf das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit hörten nicht auf. Gewalt gegen Frauen und Mädchen war weit verbreitet, ebenso Folterungen durch staatliche Sicherheitskräfte.
Vor dem Oberen Gericht von Kampala wurde der Prozess wegen Hochverrats gegen den Oppositionsführer Kizza Besigye und sechs weitere Angeklagte fortgesetzt. Die sechs noch in Haft sitzenden Mitangeklagten wurden zwar durch einen Gerichtsbeschluss am 1. März gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt, Sicherheitskräfte der Regierung drangen jedoch in das Gerichtsgebäude ein und nahmen sie erneut fest. Dabei sollen die Angeklagten, ein Verteidiger und ein Journalist von den Sicherheitskräften misshandelt worden sein. Der Verteidiger musste anschließend medizinisch behandelt werden. Der bewaffnete, überfallartige Angriff auf das Gericht löste im In- und Ausland Empörung aus. Nach dem Angriff stellte die Justiz ihre Arbeit ein, und die Anwälte traten in Streik. Staatspräsident Yoweri Museveni entschuldigte sich öffentlich bei der Justiz und sicherte eine Untersuchung des Vorfalls zu. Bis Ende des Berichtszeitraums wurde die Öffentlichkeit jedoch weder über den Fortgang noch die Ergebnisse der Untersuchung unterrichtet.
Nach ihrer erneuten Festnahme wurden gegen die sechs Angeklagten vor zwei Gerichten im Landesinneren neue Anklagen wegen Mordes erhoben. Allen wurde später die Freilassung gegen Kaution gewährt. Ende 2007 waren jedoch noch drei der Angeklagten inhaftiert, weil sie die Kaution nicht aufbringen konnten, die drei anderen befanden sich in Freiheit.
Die Friedensverhandlungen zwischen der Regierung und der LRA wurden in der südsudanesischen Hauptstadt Juba fortgesetzt. Die beiden Parteien kamen im April überein, den Waffenstillstand zu verlängern, und unterzeichneten im Mai ein Dokument mit dem Titel "Umfassende Lösungen für den Konflikt in Norduganda". Am 29. Juni unterzeichneten die Verhandlungsparteien das Abkommen "Versöhnen und Rechenschaft ablegen", das als Grundlage für die Aufarbeitung der Verbrechen dienen soll, die während des Konflikts in Norduganda begangen wurden. Dem Vernehmen nach ging es bei den Verhandlungen vor allem darum, die Haftbefehle zurückzunehmen, die der ICC gegen vier führende Mitglieder - Joseph Kony, Vincent Otti, Okot Odhiambo und Dominic Ongwen - erlassen hatte, und sie durch nationale Verfahren zu ersetzen. Der ICC hatte gegen die Männer im Jahr 2005 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen Anklage erhoben. Es hielt sich hartnäckig das Gerücht, Vincent Otti, einer der LRA-Befehlshaber, denen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zur Last gelegt werden, sei nach internen Streitigkeiten mit Joseph Kony im Oktober von der LRA ermordet worden.
Ende 2007 hatten beide Verhandlungsparteien, wie im Abkommen vorgesehen, Konsultationen mit den Opfern des Konflikts aufgenommen. Die Ergebnisse dieser Konsultationen wurden noch nicht veröffentlicht. Im Zusammenhang mit Spekulationen über die Zukunft des Friedensprozesses erklärte die Regierung, der Prozess verlaufe wie geplant.
Auch in diesem Berichtsjahr wurden das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit angegriffen. Einige Journalisten mussten wegen ihrer Arbeit strafrechtliche Konsequenzen befürchten.
Im Oktober musste der private Radiosender Life FM im Südwesten Ugandas sein Programm vorübergehend einstellen, weil unbekannte bewaffnete Angreifer Säure auf die Sendemasten geschüttet hatten. Es wurde vermutet, dass der Anschlag eine Reaktion auf die Ausstrahlung einer Sendung war, die sich kritisch über Versorgungsdienstleistungen der lokalen Behörden äußerte. Der Anschlag zog offenbar keine strafrechtliche Verfolgung nach sich.
Im Oktober wurden drei für die Zeitung The Monitor tätige Journalisten wegen Volksverhetzung formell angeklagt. Hintergrund war ein Beitrag, in dem sie den Vorwurf erhoben, dass Soldaten heimlich zu Polizisten ausgebildet würden, um so die Polizei unter die Kontrolle der Armee zu bringen.
Im November wurden zwei Journalisten, die ebenfalls für die Zeitung The Monitor arbeiteten, wegen strafbarer Verleumdung angeklagt. Sie hatten in einem Artikel geschrieben, dass der Generalinspekteur der Regierung nach seiner Pensionierung wieder auf der Gehaltsliste der Regierung stehe, obwohl dies nach den Bestimmungen des Öffentlichen Dienstes nicht zulässig sei.
Die Regierung begann damit, Korruptionsvorwürfen bezüglich des Globalen Fonds für die Bekämpfung von HIV / AIDS, Tuberkulose und Malaria in Uganda nachzugehen. Nach Abschluss der Untersuchung gab die Regierung die Ermittlungen gegen einen ehemaligen Gesundheitsminister und seine beiden früheren Stellvertreter an die Polizei ab. Im Mai wurde gegen den ehemaligen Minister, seine beiden früheren Stellvertreter sowie gegen einen Regierungsbeamten Anklage wegen Veruntreuung und Amtsmissbrauchs erhoben.
Im Juli unterzeichnete die ugandische Regierung ein trilaterales Abkommen mit der Regierung von Ruanda und dem UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR), um die Rückführung von ruandischen Asylsuchenden und Flüchtlingen vorzubereiten, die in Uganda lebten. Am 3. Oktober wurden rund 3000 Flüchtlinge und Asylsuchende von Uganda nach Ruanda repatriiert. Ugandische Regierungsbeamte erklärten, dass die Rückführung auf freiwilliger Basis erfolge und dass der UNHCR darüber informiert worden sei. Der ruandische Minister für kommunale Angelegenheiten erklärte Berichten zufolge, die 3000 Menschen hätten in Uganda nicht um Asyl gebeten und keinen Flüchtlingsstatus genossen. Demgegenüber erklärten zahlreiche Betroffene, sie seien gegen ihren Willen nach Ruanda zurückgebracht worden und hätten keine Möglichkeit gehabt, im Rahmen eines fairen und effektiven Verfahrens Asyl zu beantragen. Sie sagten, dass sie in Ruanda um ihre Sicherheit und ihr Leben fürchten müssten. Ende des Berichtsjahrs gab es Befürchtungen, dass Flüchtlingen und Asylsuchenden aus Burundi ebenfalls die Abschiebung drohte.
Im Mai 2007 lag die Zahl der intern Vertriebenen, die in Flüchtlingslagern im Norden Ugandas lebten, bei schätzungsweise 1,6 Millionen. In Acholi, dem Gebiet, das am stärksten von dem Konflikt in Norduganda betroffen war, lebten nach Schätzungen des UNHCR vom September fast 63 Prozent der im Jahr 2005 vertriebenen 1,1 Millionen Binnenflüchtlinge immer noch in Flüchtlingslagern. Demgegenüber seien etwas mehr als 7000 Menschen wieder dauerhaft in ihre Heimat Acholi zurückgekehrt.
Immer wieder trafen Meldungen über Folterungen und Misshandlungen ein, die von Angehörigen der Sicherheitskräfte verübt worden waren. Mehrere Organisationen, so unter anderem die Ugandische Menschenrechtskommission, warfen der Spezialeinheit Rapid Response Unit (RRU), ehemals Violent Crimes Crack Unit (VCCU), vor, zahlreiche Folterungen und andere Misshandlungen begangen zu haben. Außerdem habe die Einheit Straftatverdächtige über einen längeren Zeitraum hinweg willkürlich in Haft gehalten. Bis Ende 2007 hatte die Regierung nicht auf Forderungen reagiert, die Folter- und Misshandlungsvorwürfe zu untersuchen.
Im August nahmen Angehörige der RRU im Vorfeld des Gipfeltreffens der Regierungschefs des Commonwealth, das im November in der ugandischen Hauptstadt Kampala stattfand, 41 Männer aus Uganda und anderen Ländern fest. Einige der Festgenommenen wurden im Gewahrsam von Polizeibeamten mit Stöcken und Gewehrkolben geschlagen, wodurch ein Mann einen Armbruch erlitt. Die 41 Männer waren fünf Tage lang ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert. 23 von ihnen waren in einer drei Quadratmeter großen Zelle zusammengepfercht.
Am 29. Oktober nahm die Polizei im Bezirk Apac ungefähr 30 Männer fest, die sie des Viehdiebstahls verdächtigte. Berichten zufolge wurden mindestens 22 der Männer in Verhören gefoltert. Bis zu 20 Polizisten wechselten sich bei der Misshandlung mit Schlagstöcken während der Verhöre ab. Vier Männer wurden durch die Schläge schwer verletzt; einer wurde solange geschlagen, bis seine Hose zerfetzt und von Blut durchtränkt war.
Wie es in Berichten hieß, soll Hassan Nkalubo aus dem Bezirk Mbale im November von Angehörigen der RRU, die in Mbale stationiert waren, festgenommen und gefoltert worden sein. Ihm wurde der illegale Besitz eines AK-47-Gewehres vorgeworfen. Durch die Folter wurde er schwer krank.
Eine von der Regierung durchgeführte Studie, deren Ergebnisse im August vorgestellt wurden, bestätigte, dass in ganz Uganda Gewalt gegen Frauen, einschließlich Vergewaltigung und familiärer Gewalt, weit verbreitet ist. Obwohl die kriegerischen Handlungen in Norduganda 2006 eingestellt wurden, waren Frauen und Mädchen nach wie vor von Gewalt durch reguläre Soldaten, zurückkehrende LRA-Rebellen, Polizisten und andere Beamte sowie durch Verwandte und Nachbarn bedroht. Das schwache und ineffektive Justizsystem hatte zur Folge, dass die traumatisierten Opfer sexueller und geschlechtsbedingter Gewalt keinerlei Möglichkeit hatten, Gerichte anzurufen oder rechtliche, medizinische und psychologische Unterstützung zu bekommen.
Nach wie vor wurden Übergriffe gegen homound bisexuelle sowie Transgender-Personen verzeichnet. Homosexualität galt weiterhin als Verbrechen. Eine Medienkampagne lokaler Organisationen von Homo- und Bisexuellen sowie Transgender-Personen im August sorgte für großes Aufsehen. Regierungsbeamte sowie Vertreter von Medien, Kirchen und anderen Gruppen, darunter Lehrern, reagierten darauf, indem sie die Angehörigen sexueller Minderheiten verdammten und deren Inhaftierung forderten.
Im September veröffentlichte die Zeitung The Red Pepper eine Liste von Männern und Frauen, bei denen es sich nach Angaben des Blattes um Homosexuelle handelte. Die Liste enthielt auch die Anschriften der Arbeitgeber und die Privatanschriften der Betroffenen. Mehrere der Genannten berichteten danach von Anfeindungen und Diskriminierung.
Zivilgerichte sprachen nach wie vor Todesurteile für Kapitalverbrechen aus. Seit 1999 fanden in Uganda keine Hinrichtungen mehr nach einer Verurteilung durch ein Zivilgericht statt. Im September gab die Justizvollzugsbehörde bekannt, dass mindestens 520 Menschen in Todeszellen einsäßen. Nach wie vor verhängten Militärgerichte Todesurteile und ordneten Hinrichtungen von Soldaten der Ugandischen Volksverteidigungskräfte (Uganda Peoples' Defence Forces - UPDF) an. Die genaue Zahl der Opfer ist nicht bekannt. Der UPDF-Gefreite Geoffrey Apamuko wurde am 20. September zum Tod durch den Strang verurteilt.
Im Oktober erklärte Innenminister Ruhukana Rugunda, es werde keine Todesurteile gegen LRA-Führer geben, falls diese sich vor ugandischen Gerichten für Verbrechen verantworten müssten, die während des Konflikts in Norduganda begangen worden seien.
Berichte und Missionen von Amnesty International
Missionen
Delegierte von Amnesty International bereisten Norduganda und Kampala in den Monaten Mai und August.
Berichte
Uganda: Doubly Traumatised - The lack of access to justice by female victims of sexual and gender-based violence in northern Uganda (AFR 59 / 005 / 2007)
Uganda: Justice system fails victims of sexual violence (AFR 59 / 011 / 2007)
Uganda: Detainees tortured during incommunicado detention (AFR 59 / 006 / 2007)
Uganda: Proposed national framework to address impunity does not remove government's obligation to arrest and surrender LRA leaders to the International Criminal Court (AFR 59 / 002 / 2007)