Amtliche Bezeichnung: Republik Sudan
Staats- und Regierungschef: Omar Hassan al-Bashir
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 37,8 Millionen
Lebenserwartung: 57,4 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 113 / 100 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 60,9 Prozent
Wegen Meinungsverschiedenheiten über die Umsetzung des umfassenden Friedensabkommens (Comprehensive Peace Agreement - CPA) von 2005, mit dem der jahrzehntelange Konflikt zwischen dem Norden und dem Süden des Landes beendet worden war, zog sich die Sudanesische Volksbefreiungsbewegung (Sudan People's Liberation Movement - SPLM) von Oktober bis zum 27. Dezember vorübergehend aus der Regierung zurück. Der Konflikt in Darfur dauerte unvermindert an. Angesichts der zunehmenden Verbreitung von Waffen und bewaffneten Gruppen war die Lage in dieser Region nach wie vor sehr unsicher. Die Zahl der Flüchtlinge erhöhte sich im Berichtsjahr um etwa 280 000 Menschen. Im Juli beschloss der UN-Sicherheitsrat einstimmig die Entsendung einer 26 000 Mann starken gemeinsamen Friedenstruppe von Afrikanischer Union und Vereinten Nationen (UNAMID). Sie übernahm am 31. Dezember die Aufgabe der Friedensmission der Afrikanischen Union im Sudan (AMIS), der es nicht gelungen war, das Töten und Vergewaltigen in Darfur zu beenden. Die Friedensverhandlungen zwischen Regierung und bewaffneten Gruppen waren am Jahresende zum Stillstand gekommen.
Die Sicherheitsdienste gingen - zum Beispiel bei Protesten gegen den Bau des Kajbar-Staudamms im Norden des Sudan - mit tödlicher Gewalt gegen friedliche Demonstranten vor und hielten mutmaßliche Oppositionelle nach wie vor für lange Zeiträume ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft. Menschen, die aus der Region Darfur stammten, waren genau wie Angehörige anderer marginalisierter Gruppen ständig von Folterungen und Misshandlungen bedroht. Im Berichtsjahr wurden mindestens 23 Todesurteile verhängt und sieben vollstreckt. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt, und mehrere Journalisten wurden als gewaltlose politische Gefangene in Haft gehalten. Im Südsudan kam es weiter zu willkürlichen Festnahmen.
Auch bewaffnete Gruppen waren für Menschenrechtsverstöße wie die vorsätzliche Tötung von Gefangenen und andere widerrechtliche Tötungen, für Geiselnahmen und die willkürliche Inhaftierung ihrer Gegner verantwortlich.
Im Oktober zog die SPLM ihre Minister aus der von Präsident Omar Hassan al-Bashir geführten Regierung der nationalen Einheit (Government of National Unity - GNU) zurück. Zur Begründung hieß es, die Minister der regierenden Nationalen Kongresspartei hätten die Vereinbarungen des Friedensabkommens nicht umgesetzt und der erste Vizepräsident, SPLM-Chef Salva Kiir Mayardit, sei in den Hintergrund gedrängt worden. In einer offiziellen Erklärung erhob die SPLM zahlreiche Vorwürfe wie Behinderung des demokratischen Wandels, Verzögerung des nationalen Versöhnungsprozesses, fehlende Umsetzung des Protokolls über den Status der Provinz Abyei (einer erdölreichen Region, für die im Friedensabkommen ein Sonderstatus vorgesehen war), Verzögerungen bei der Festlegung der Grenze zwischen dem Norden und dem Süden des Landes und fehlende Transparenz bei der Verteilung der Erdöleinnahmen. Am 27. Dezember kehrten die SPLM-Minister zwar an den Kabinettstisch zurück, doch die Meinungsverschiedenheiten zum Abyei-Protokoll waren auch am Ende des Jahres noch nicht beigelegt.
Die im Jahr 2006 abgeschlossene Friedensvereinbarung mit den im Osten des Landes operierenden bewaffneten Gruppen galt weiter, und einige führende Vertreter der Opposition im Ostsudan wurden in die Regierung aufgenommen. Nach Ansicht einiger prominenter Persönlichkeiten gingen unverhältnismäßig viele Regierungsposten an Personen aus dem Osten des Sudan, die der Nationalen Kongresspartei nahe standen.
Bei der Anpassung von Gesetzen an die Regelungen des Friedensabkommens von 2005 kam es immer wieder zu Verzögerungen. Zu den Gesetzentwürfen, die 2007 nicht verabschiedet wurden, gehörten die Regelungen zur Tätigkeit der Sicherheitsdienste, der Nationalen Polizei und der Streitkräfte sowie ein Wahlgesetz. Auch zur Vorlage von Gesetzentwürfen für eine Nationale Menschenrechtskommission, einen Wahlausschuss und eine Kommission zur Beilegung von Gebietsstreitigkeiten kam es 2007 noch nicht.
Der UN-Generalsekretär legte dem Sicherheitsrat monatlich einen Bericht über die Lage in Darfur vor. Regelmäßige Berichte kamen auch von der UN-Sonderberichterstatterin zur Lage der Menschenrechte im Sudan. Im Rahmen der UN-Mission im Sudan (UNMIS), einer auf der Grundlage des Friedensabkommens eingerichteten UN-Friedenstruppe, wurden im Süden des Landes und in den Provinzen Abyei, Nuba und Blue Nile mehr als 10 000 Mann stationiert. UNMIS verfügte über 70 Menschenrechtsbeobachter für den ganzen Sudan, darunter 33 in Darfur. Die UN-Mission veröffentlichte zwar weiter periodische Berichte über besondere Menschenrechtsverletzungen, aber keine regelmäßigen Updates mehr über Menschenrechtsverstöße.
Die fünf Mitglieder einer hochrangigen Expertengruppe, die der UN-Menschenrechtsrat in seiner Sondersitzung zu Darfur im Dezember 2006 benannt hatte, erhielten keine Visa für den Sudan und konnten deshalb nur Flüchtlingslager im Tschad und anderen Gebieten besuchen. Im März legte die Gruppe dem Menschenrechtsrat ihren Bericht vor. Im selben Monat beauftragte der Menschenrechtsrat eine weitere Expertengruppe damit, den bisherigen Empfehlungen aller UN-Menschenrechtsgremien zu Darfur nachzugehen und für ihre Umsetzung zu sorgen. Der von der sudanesischen Regierung eingerichtete beratende Ausschuss für Menschenrechte befasste sich zwar mit den Empfehlungen, setzte jedoch laut dem Bericht, den die Expertengruppe dem Menschenrechtsrat im November vorlegte, nur wenige Empfehlungen konkret um. Daraufhin beschloss der Menschenrechtsrat, das Mandat der Expertengruppe auslaufen zu lassen, das der Sonderberichterstatterin für den Sudan aber weiterzuführen. Im Dezember drängte der Menschenrechtsrat die Regierung des Sudan, alle nach Ansicht der Expertenkommission noch unerledigten Empfehlungen umzusetzen. Außerdem verlängerte er das Mandat der Sonderberichterstatterin um ein Jahr und beauftragte sie damit, auf die Umsetzung der Empfehlungen zu drängen.
Die auf der Grundlage der Resolution 1591 des UN-Sicherheitsrats eingesetzte Sachverständigengruppe zur Überwachung des 2005 verhängten Waffenembargos berichtete, dass alle Seiten gegen das Embargo verstießen, und nannte weitere Namen dafür verantwortlicher Personen.
Im Juli beschloss der Sicherheitsrat mit seiner Resolution 1769 die Entsendung einer 26 000 Mann starken gemeinsamen Friedenstruppe von Afrikanischer Union und Vereinten Nationen nach Darfur, die neben Soldaten auch mehr als 6000 UN-Polizisten umfassen sollte. Die Regierung des Sudan behinderte jedoch den raschen Einsatz der Truppe, indem sie eine Genehmigung der Liste, auf der die beteiligten Länder verzeichnet waren, darunter auch nicht-afrikanische Länder, immer wieder verzögerte. Die UN-Mitgliedstaaten wiederum lieferten die erforderliche Ausrüstung wie zum Beispiel Hubschrauber nicht. Als UNAMID am 31. Dezember die Aufgabe von AMIS übernahm, bestand die Truppe nur aus etwa 9000 Mann, davon 6880 Soldaten und 1540 Polizisten.
Im Februar legte der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (International Criminal Court - ICC) der Vorverfahrenskammer des Gerichtshofs Beweise für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Darfur vor. Sie wurden dem früheren Staatssekretär im Innenministerium bzw. im Ministerium für humanitäre Angelegenheiten, Ahmad Muhammad Harun, sowie dem Führer der Janjawid-Milizen Ali Mohammad Ali Abdel-Rahman (Ali Kushayb) zur Last gelegt. Der ICC erließ Haftbefehle gegen die beiden Männer, doch die Regierung des Sudan erklärte, sie werde sie nicht überstellen. Der Ankläger des ICC verurteilte die mangelhafte Zusammenarbeit des Sudan mit dem Gerichtshof. Der UN-Sicherheitsrat konnte sich im Dezember jedoch nicht darauf einigen, diese Verurteilung durch eine förmliche Erklärung seines Präsidenten zu unterstützen.
Alle wichtigen Konfliktparteien begingen im Berichtsjahr Verstöße gegen die Menschenrechte und gegen das humanitäre Völkerrecht wie widerrechtliche Tötungen, willkürliche Inhaftierungen, Übergriffe gegen Mitarbeiter und Einrichtungen humanitärer Organisationen, Folterungen und Misshandlungen sowie Geiselnahmen.
Nach wie vor operierten in der Region zahlreiche bewaffnete Gruppen, meist Absplitterungen der Sudanesischen Befreiungsarmee (Sudan Liberation Army - SLA) und der Bewegung für Gerechtigkeit und Gleichberechtigung (Justice and Equality Movement), aber auch arabische Milizen. Am Jahresende soll es mehr als 30 solcher Gruppen gegeben haben; die Unterscheidung nach ethnischen Kriterien wurde immer deutlicher.
Die unter dem Namen Janjawid bekannten Reitermilizen wurden bei ihren Übergriffen von den sudanesischen Streitkräften unterstützt, zunehmend auch aus der Luft. Einige Janjawid-Milizen sollen sich jedoch auch gegen die Regierung gestellt haben. Die sudanesische Luftwaffe richtete ihre Angriffe mit Antonov-Bombern und Kampfhubschraubern gegen die Zivilbevölkerung und nicht-militärische Ziele. Einige Maschinen waren weiß bemalt, so dass sie UN-Flugzeugen ähnelten. Die bewaffneten Gruppen kämpften sowohl gegen die Regierung als auch gegeneinander. Wegen der immer größer werdenden Zahl von Waffen wuchsen sich auch kleine Scharmützel rasch zu umfassenden Konflikten aus. Es kam immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen ethnischen Gruppen, aber auch zu internen Konflikten, so zum Beispiel zwischen verschiedenen arabischen Gruppen, die in die paramilitärischen Verbände der Regierung eingegliedert sind. Die ethnischen Konflikte und die Übergriffe bewaffneter Gruppen dehnten sich auch auf die benachbarte Provinz Kordofan aus.
Der Friedensmission der Afrikanischen Union AMIS fehlte es an Truppen, Fahrzeugen und schweren Waffen.
Die Fristen eines Friedensabkommens für Darfur, das die Regierung 2006 mit der Splittergruppe der Sudanesischen Befreiungsarmee unter Führung von Minni Minawi (SLA / MM) abgeschlossen hatte, wurden nicht eingehalten. Das Abkommen war von anderen bewaffneten Gruppen nicht unterzeichnet worden.
Auf zwei Treffen wurde versucht, die Rebellengruppen zusammenzuführen und eine gemeinsame Verhandlungsposition zu entwickeln. Im August organisierten die Vereinten Nationen und die Afrikanische Union im tansanischen Arusha eine Konferenz. Das zweite Treffen fand auf Initiative der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee (SPLA) von Oktober bis Dezember in Juba im Südsudan statt. Einige Gruppen schlossen sich daraufhin tatsächlich zusammen. Immer wieder bemühten sich nicht nur die Vereinten Nationen und die Afrikanische Union, sondern auch regionale Akteure um die Wiederbelebung des Friedensprozesses. Im Oktober fand im libyschen Sirte unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union eine Friedenskonferenz zur Lösung des Darfur-Konflikts statt, an der aber die wichtigsten Rebellengruppen nicht teilnahmen.
Durch Angriffe vor allem der Regierungstruppen und paramilitärischer Verbände erhöhte sich die Zahl der Flüchtlinge in Darfur um etwa 280 000 auf nunmehr über 2,387 Millionen.
Reisen war in weiten Teilen Darfurs äußerst unsicher. Alle Konfliktparteien, darunter auch die mit Unterstützung der Regierung agierenden paramilitärischen Verbände, errichteten Kontrollposten, an denen sie von Reisenden Geld erpressten oder sie festnahmen.
Im April zerstörte die sudanesische Luftwaffe bei einem willkürlichen Angriff mit Antonov-Flugzeugen und Kampfhubschraubern auf das Dorf Umm Rai eine Schule. Zwei Menschen kamen bei dem Angriff zu Tode.
Zwischen Januar und August kam es wiederholt zu Angriffen von Männern aus dem Stamm der nördlichen Rizeigat, zum Großteil in Uniformen des staatlichen Grenzschutzes oder der Volksverteidigungskräfte, auf Angehörige der Volksgruppe der Tarjum, ihrerseits großteils Mitglieder von paramilitärischen Verbänden, die mit Unterstützung der Regierung operierten. Bei diesen Übergriffen starben mehr als 500 Personen.
Im August entführten mehr als 50 Janjawid-Kämpfer 17 Personen, die auf dem Weg aus der Stadt Nyala in ein Flüchtlingslager waren. Sie hielten ihre Gefangenen, an Bäume gebunden, über 70 Tage lange fest, ehe sie sie gegen Zahlung von 110 Millionen sudanesischen Pfund (umgerechnet rund 31 000 Euro) wieder freiließen.
Im September überfielen und plünderten zwei bewaffnete Oppositionsgruppen, bei denen es sich um eine Fraktion der Sudanesischen Befreiungsarmee (SLA-Unity) und eine Splittergruppe der Bewegung für Gerechtigkeit und Gleichberechtigung gehandelt haben soll, den Stützpunkt der Friedenstruppe der Afrikanischen Union in Haskanita in Nord-Darfur. Die Angreifer töteten zehn Soldaten der Friedensmission und erbeuteten zahlreiche Waffen. Nach diesem Vorfall besetzte die sudanesische Armee die Stadt und brannte sie nieder.
Vergewaltigungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Gefährdet waren vor allem Frauen und Mädchen, die außerhalb der Flüchtlingslager Brennholz sammelten. Einige Frauen wurden von ihren Angreifern geschlagen, konnten ihnen aber entkommen. Nur selten zeigten die Opfer solcher Übergriffe die Vorfälle bei der Polizei an. Die Männer in den Lagern überließen trotz solcher Vorfälle weiter den Frauen das Sammeln von Brennholz, da sie befürchteten, sie selbst würden getötet, wenn sie sich außerhalb des Lagers aufhielten. Im Flüchtlingslager Zalingei gab es in der zweiten Hälfte des Berichtsjahrs mehrere derartige Vorfälle. Zu den Opfern gehörten auch minderjährige Mädchen. Im August wurde eine im achten Monat schwangere Frau vergewaltigt.
Weibliche Genitalverstümmelung war im Nordsudan nach wie vor gängige Praxis.
Auch im Berichtsjahr waren Geheimdienste und Polizei für zahlreiche Menschenrechtsverletzungen wie willkürliche Inhaftierung, Folterungen und Misshandlungen sowie exzessive Gewaltanwendung verantwortlich. Politische Häftlinge, mutmaßliche Straftäter, Menschen aus Darfur und anderen benachteiligten Regionen sowie Studenten in der Hauptstadt Khartum wurden im Gewahrsam der Sicherheitskräfte häufig misshandelt und gefoltert. Nach wie vor wurde eine Vielzahl von Verstößen gegen die öffentliche Ordnung wie vorehelicher Geschlechtsverkehr und Handel mit Alkohol mit Prügelstrafen geahndet. Auf Demonstrationen reagierten die Sicherheitskräfte häufig mit unangemessener Gewaltanwendung.
Im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Kajbar-Staudamm wurden im Juni bei einem gewaltlosen Demonstrationsmarsch vier Teilnehmer von der Polizei getötet und elf weitere verletzt, mindestens 30 Personen wurden im Juni und Juli festgenommen. Zu den Inhaftierten gehörten neben Journalisten auch mehrere Personen, die die Todesfälle untersuchen wollten, wie zum Beispiel der Dozent der Universität Khartum Mohammed Jalal Ahmad Hashim und Osman Ibrahim, der Sprecher des Komitees gegen den Kajbar-Damm sowie mehrere seiner Mitglieder. Alle Häftlinge wurden zehn Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und aufgefordert, eine Erklärung zu unterzeichnen, dass sie sich in Zukunft nicht mehr zu dem Damm äußern würden. Dies galt auch für die betroffenen Journalisten.
Der Vorsitzende der oppositionellen Um-ma-Partei für Reform und Erneuerung (Umma Party Reform and Renewal) Mubarak al Fadel al-Mahdi wurde im Juli zusammen mit mindestens 40 weiteren Personen, darunter ehemalige Armeeangehörige, wegen Waffenschmuggels und der Planung eines Staatsstreichs festgenommen. Kurz darauf wurde per Verordnung jede Erwähnung des Vorfalls in der Presse verboten. Am 1. August wurde auch der 73-jährige Menschenrechtsanwalt und stellvertretende Vorsitzende der oppositionellen Demokratischen Union (Democratic Unionist Party) Ali Mahmoud Hassanain festgenommen. Viele Häftlinge aus dieser Gruppe, die bis zu sechs Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt verbringen mussten, sollen gefoltert worden sein, damit sie die Planung eines Staatsstreichs gestanden. Zu den Foltermethoden gehörten Berichten zufolge heftige Schläge, erzwungenes Stehen oder Sitzen über lange Zeiträume und Aufhängen an hinter dem Rücken zusammengebundenen Händen und Füßen (bekannt als tayyara, das Flugzeug). Aus Protest gegen die rechtswidrigen Vorkommnisse und Verzögerungen im Ermittlungsverfahren begannen Mubarak al-Fadel al-Mahdi und Ali Mahmoud Hassanain, der an Diabetes leidet, im November einen Hungerstreik. Mubarak al-Fadel al-Mahdi wurde am 4. Dezember ohne Anklageerhebung freigelassen, alle anderen Häftlinge wurden am 31. Dezember vom Präsidenten begnadigt.
Im August umzingelten Polizisten und Mitarbeiter des Geheimdienstes das Lager Kalma unweit der Stadt Nyala in Darfur und nahmen etwa 35 Flüchtlinge fest, nachdem angeblich zwei Polizeibeamte getötet worden waren. Die meisten der Festgenommenen wurden geschlagen und anschließend in der Polizeistation Nyala Wasat längere Zeit ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Erst im Oktober wurden sie ohne Anklageerhebung oder Verfahren wieder freigelassen.
Anlässlich des "Internationalen Tags für Darfur" beteiligten sich im September mehr als 100 Personen, darunter viele Studenten, an einer Demonstration. Acht Studenten wurden danach festgenommen und zwei Tage lang in Gewahrsam gehalten. Berichten zufolge wurden sie in diesem Zeitraum von Mitgliedern des Geheimdienstes mit verbundenen Augen gefoltert. Am dritten Tag übergab man sie der Polizei, die sie nicht mehr weiter folterte.
Im Berichtsjahr wurden nachweislich mindestens 23 Menschen zum Tode verurteilt und sieben durch den Strang hingerichtet. Die tatsächlichen Zahlen dürften jedoch viel höher gelegen haben. Nach wie vor wurden Todesurteile oft in unfairen Verfahren verhängt und unter Folter erzwungene Geständnisse als Beweis anerkannt. In mehreren Fällen ergingen Todesurteile, ohne dass den Angeklagten im Verfahren ein Verteidiger zur Seite stand.
Auch 2007 wurden mehrere Frauen wegen Ehebruchs zum Tode verurteilt, doch scheint kein solches Urteil vollstreckt worden zu sein. Die Verfahren vor den Sondergerichten und Sonderstrafgerichten in Darfur waren nach wie vor unfair. Vor dem Sonderstrafgerichtshof für die Ereignisse in Darfur wurde im Berichtsjahr kein einziger Fall verhandelt.
Auch in Südsudan ergingen Todesurteile in Verfahren, in denen die Angeklagten keinen Verteidiger erhielten. Von Hinrichtungen wurde 2007 jedoch nichts bekannt.
Im Februar beziehungsweise März verurteilte das Strafgericht der Provinz Managil im Bundesstaat Gazira die beiden aus Darfur stammenden Frauen Sadia Idriss Fadul und Amouna Abdallah Daldoum wegen Ehebruchs zum Tode durch Steinigung. In beiden Fällen soll die Todesstrafe jedoch umgewandelt worden sein.
Im November verurteilte das Strafgericht Khartum zehn Männer aus Darfur, darunter den 16-jährigen al-Tayeb Abdel Aziz und den 71-jährigen Idris Mohammed al-Sanousi, wegen der Ermordung des Chefredakteurs der Zeitung Al-Wifaq, Mohammed Taha, zum Tode. Alle Angeklagten widerriefen im Verfahren ihre Geständnisse und erklärten, sie hätten sie unter der Folter abgelegt. Obwohl mehrere Angeklagte tatsächlich Folterspuren aufwiesen, lehnte das Gericht die Anträge der Verteidiger auf eine ärztliche Untersuchung ihrer Mandanten ab.
Im März wurden im Shalla-Gefängnis in der Stadt al-Fasher in Darfur die beiden Mitglieder des Militärgeheimdienstes Bakhit Mohammed Bakhit und Abdel Malik Abdallah hingerichtet. Der Sonderstrafgerichtshof für die Ereignisse in Darfur hatte sie im August 2005 des Todes von Adam Idris Mohammed, der nach Folter im Gewahrsam gestorben war, für schuldig befunden und wegen Mordes zum Tode verurteilt. Der Chef des Militärgeheimdienstes wurde hingegen freigesprochen.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Vereinigungsfreiheit war nach wie vor eingeschränkt. Auf der Grundlage des Pressegesetzes von 2004 wurden Zeitungen zensiert und die Meinungsfreiheit beschnitten. Mit willkürlichen Verordnungen verbot die Regierung die Berichterstattung über Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Konflikt in Darfur, über die Ermittlungen zu den Todesfällen bei den Demonstrationen gegen den Kajbar-Damm und über den Fall Mubarak al-Fadel al-Mahdi.
Im November wurden zwei Journalisten der Zeitung al-Sudani für zwölf Tage in Haft genommen, weil sie sich weigerten, eine Geldstrafe von 10 000 sudanesischen Pfund (umgerechnet rund 3 Euro) zu bezahlen. Das Gericht hatte sie der Verleumdung schuldig befunden, weil sie in einem Artikel den Geheimdienst wegen der Verhaftung von vier anderen Journalisten kritisiert hatten. Amnesty International betrachtete die beiden Männer als gewaltlose politische Gefangene.
Auf der Grundlage des Friedensabkommens von 2005 wurden im Südsudan, der nach dem Abkommen als autonome Region gilt, per Präsidentialerlass mehrere Kommissionen eingerichtet, darunter auch eine Menschenrechtskommission für den Südsudan. Im November verabschiedete die verfassunggebende Versammlung des Südsudan ein Armeegesetz, und die Vorlage von Gesetzentwürfen zu den Bereichen öffentlicher Dienst, Bevölkerung und Volkszählung sowie Entwaffung, Demobilisierung und Wiedereingliederung stand unmittelbar bevor.
Auch im Berichtsjahr kam es weiter zu Zusammenstößen zwischen den verschiedenen Milizen, bei denen oft auch Zivilisten entführt oder getötet wurden: Viele Menschen wurden willkürlich festgenommen, bisweilen auch als Geiseln für eigentlich gesuchte Verwandte. Zum Teil aus Mangel an Rechtsanwälten mussten viele Angeklagte im Verfahren ohne Verteidiger auskommen. 2007 wurde zwar eine Reihe von Todesurteilen verhängt, anscheinend aber keines vollstreckt.
Mapet Daniel Dut wurde im Oktober vom Gericht der Stadt Rumbek wegen Mordes zum Tode verurteilt. Berichten zufolge hatte er im Verfahren keinen Verteidiger. Als es ihm gelang, aus dem Gefängnis zu fliehen, nahm die Polizei seinen Bruder und seinen Vater als Geiseln. Zwei seiner Schwestern, die den beiden etwas zu Essen ins Gefängnis bringen wollten, wurden ebenfalls festgenommen, aber nach ein paar Tagen wieder freigelassen. Da es der Polizei nicht gelang, Mapet Daniel Dut wieder festzunehmen, befand sich sein Vater am Ende des Jahres noch immer in Haft.
Berichte von Amnesty International
Sudan: Time is running out: Protect the people of Darfur (AFR 54 / 016 / 2007)
Sudan: Arms continuing to fuel serious human rights violations in Darfur (AFR 54 / 019 / 2007)
Sudan: Arrest Now! Darfur, the Sudan: Ahmad Harun and Ali Kushayb (AFR 54 / 027 / 2007)
Darfur: When will they protect us? (AFR 54 / 043 / 2007)
Sudan: Obstruction and Delay (AFR 54 / 006 / 2007)