Amtliche Bezeichnung: Hellenische Republik
Staatsoberhaupt: Karolos Papoulias
Regierungschef: Kostas Karamanlis
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 11,2 Millionen
Lebenserwartung: 78,9 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 8/7 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 96 Prozent
Griechenland lehnte 2007 die überwiegende Mehrzahl der eingehenden Asylanträge ab. Migranten litten unter Misshandlungen, und Asylsuchende, darunter auch Kinder, wurden weiterhin willkürlich und über längere Zeiträume inhaftiert. Zudem mehrten sich Vorwürfe über Misshandlungen in Polizeigewahrsam. Die Opfer solcher Misshandlungen waren üblicherweise Angehörige von Randgruppen. Dem Vernehmen nach waren Todesfälle in Haft zu beklagen. Die Behörden erkannten Frauen und Mädchen, die Opfer von Menschenhandel geworden waren, nicht als solche an, so dass die Betroffenen ihre Rechte auf Schutz und Hilfe nicht geltend machen konnten. Kriegsdienstverweigerer sahen sich Verfolgung ausgesetzt, und Wehrpflichtige wurden nicht über ihr Recht informiert, einen alternativen Zivildienst leisten zu können. Gegen die Roma-Gemeinschaft gingen die Behörden mit Zwangsvertreibungen vor. Ein neues Gesetz gegen familiäre Gewalt trat in Kraft.
Nach wie vor soll es an Griechenlands Grenzen zu Menschenrechtsverletzungen gegenüber Migranten, Flüchtlingen und Asylsuchenden gekommen sein. Der Schutz für Flüchtlinge blieb unzureichend. Im Oktober veröffentlichten die deutsche Nichtregierungsorganisation PRO ASYL und die griechische Vereinigung der Rechtsanwälte für die Rechte von Flüchtlingen und Migranten einen Bericht über die Situation von Flüchtlingen und Migranten, die auf dem Seeweg gekommen waren. Nach diesem Bericht war es seitens griechischer Sicherheitskräfte zu systematischen Menschenrechtsverletzungen in Form von Misshandlungen gekommen. Dem Vernehmen nach verweigerten die Behördenvertreter auch einigen der Migranten den Zugang zu einem Asylverfahren. Derartige Vorkommnisse deckten sich mit den Berichten, die Amnesty International zugingen. Angaben zufolge waren mehrere Personen, die Griechenland auf dem Seeweg zu erreichen versuchten, ertrunken oder von Angehörigen der Küstenwache an der Einreise gehindert worden. Diejenigen, denen es gelungen war, an Land zu kommen, seien gewöhnlich in ihr Herkunftsland zurückgeschickt worden; weder sei ihnen rechtliche Hilfe oder der Zugang zu einem Asylverfahren gewährt noch seien ihre Fälle individuell geprüft worden.
Anwälte gaben gegenüber Amnesty International an, dass in der Praxis Asylbewerber, denen der Zugang zu einem Verfahren gewährt worden war, mit der Ablehnung ihres Antrags in der ersten Instanz rechnen mussten und dass die Anzahl derjenigen, denen Asyl gewährt wurde, sehr gering blieb. Die Rechtsmittelverfahren bei abgelehnten Asylanträgen waren zudem nicht unabhängig.
Das zwischen Griechenland und der Türkei geschlossene Rücknahmeabkommen wurde genutzt, um irakische Staatsbürger aus Griechenland in die Türkei zurückzuführen. Hierbei wurde die Besorgnis des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR), dass die Türkei diese Personen oft in den Irak zurückschickten, außer Acht gelassen. Amnesty International wertet diese Praxis als einen Verstoß gegen das Prinzip des Non-Refoulement (Verbot, Menschen in Staaten auszuweisen, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen).
Die Inhaftierung von Asylsuchenden, darunter auch Kinder, wurde fortgesetzt. Die Haftbedingungen sollen weiterhin unhygienisch und die Einrichtungen überfüllt gewesen sein. Im Dezember wurde ein neues Haftzentrum auf der Insel Samos eröffnet, das die frühere Einrichtung ersetzte, in der die Bedingungen offenkundig mangelhaft waren.
Im November trat das seit Langem erwartete neue Asylgesetz in Kraft, das Regelungen für das Asylverfahren, die Rechte auf Arbeit, Bildung und Gesundheitsversorgung für Asylsuchende, Aufnahmezentren und Schutzbedürftige, wie unbegleitete Minderjährige und überlebende Folteropfer, umfasst.
Obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in mehreren Urteilen Verstöße Griechenlands gegen die Europäische Menschenrechtskonvention festgestellt hatte, stieg die Anzahl mutmaßlicher Vorfälle von Misshandlungen durch die Polizei an. Diese Vorfälle sollen sich vor allem im Polizeigewahrsam ereignet haben. Dabei soll ein Diskriminierungsmuster erkennbar gwesen sein, wonach die Mehrheit der Opfer Randgruppen entstammten. Betroffen waren vor allem Migranten und Asylsuchende.
Am 8. Juni soll eine aus Moldau stammende, legal in Griechenland lebende Frau von Polizisten im Polizeipräsidium von Attika in Athen misshandelt worden sein. Die Frau sagte, sie sei wiederholt geschlagen und gezwungen worden, sich bis auf ihre Unterwäsche auszuziehen. Polizisten hätten ihr Haarbüschel ausgerissen und gedroht, ihre Aufenthaltserlaubnis zu vernichten.
Am 16. Juni erschien auf der Website You-Tube ein Videofilm, der zwei junge Migranten in der Polizeistation von Omonia im Zentrum von Athen zeigte, die von Polizisten geschlagen und gezwungen wurden, sich wiederholt gegenseitig zu beleidigen und zu schlagen. Wenigstens fünf Polizisten wurden zu diesem Vorfall befragt. In der Folge erschienen im Internet drei weitere Videos, die Fälle von Misshandlungen - darunter auch Fälle sexuellen Missbrauchs - an Inhaftierten im Polizeigewahrsam zeigten. Ein Polizist, der in zwei dieser per Video aufgenommenen Vorfälle involviert war, kam in Untersuchungshaft.
Die öffentliche Debatte über vermehrt aufgetretene Todesfälle in Gefängnissen und Polizeigewahrsam offenbarte den Mangel an wirkungsvoller Verfahrenskontrolle. Wenigstens zehn Menschen starben nach Angaben der Nichtregierungsorganisation Prisoners' Rights im Zeitraum von März bis Juni in der Haft. Im August berichtete die Zeitung Eleftherotypia (Freie Presse), dass es in den ersten sechs Monaten des Jahres 2007 zu 30 Todesfällen in Haft gekommen sei. Obwohl einige der Todesfälle auf Drogenmissbrauch oder Eigenverschulden zurückzuführen gewesen seien, habe es Fälle gegeben, in denen die Todesumstände umstritten waren.
Überfüllte Zellen, unzureichende Hygienestandards und Misshandlungen - diese Missstände wurden nach wie vor in Gefängnissen und anderen Hafteinrichtungen beklagt. Im April löste die mutmaßliche Misshandlung eines Häftlings im Gefängnis von Malandrino in Mittelgriechenland Proteste aus, die sich in der Folge auf zehn andere Gefängnisse überall im Land ausweiteten. Nach Aussagen der Insassen des Gefängnisses von Malandrino soll dieser Vorfall "das Fass zum Überlaufen gebracht" haben. Einige gaben an, sie hätten drei Tage lang kein Wasser bekommen - die Behörden stritten dies jedoch ab. Medienberichten zufolge bietet das Gefängnis von Malandrino Platz für 280 Insassen, zum Zeitpunkt des Vorfalls seien aber 460 Menschen dort inhaftiert gewesen.
Griechenland war nach wie vor ebenso Durchgangs- wie auch Bestimmungsland für den Menschenhandel mit Frauen und Mädchen zum Zweck sexueller Ausbeutung. Die Anzahl der Frauen und Mädchen, die von griechischen Behörden als Opfer von Menschenhandel anerkannt wurden, blieb jedoch unannehmbar niedrig. Dies führte dazu, dass die Frauen ihre Rechte auf Unterstützung und Schutz nicht geltend machen konnten. Die wenigen Frauen, die als Opfer von Menschenhandel anerkannt worden waren, durften diese Rechte nur unter der Bedingung wahrnehmen, dass sie mit den Behörden in den Strafprozessen gegen die mutmaßlichen Täter kooperierten. Diese Bedingung ließ die Angst der Frauen vor Vergeltungsmaßnahmen außer Acht und entsprach nicht der Konvention des Europarats gegen Menschenhandel, die Griechenland nicht ratifiziert hat. Den Frauen wurde nicht die Bedenkzeit gewährt, die ihnen laut griechischem Gesetz zusteht. Ziel dieses Gesetzes ist, Frauen zu ermöglichen, zu einer Entscheidung über das Ausmaß ihrer Zusammenarbeit mit den Behörden zu kommen.
Der Menschenrechtsverteidiger und Vorsitzende der pakistanischen Gemeinschaft in Athen, Javed Aslam, sah sich mit seiner möglichen Auslieferung von Griechenland nach Pakistan konfrontiert. Amnesty International äußerte Bedenken, dass der von Pakistan ausgehende Interpol-Haftbefehl eine Taktik sein könnte, um Javed Aslam durch diese juristische Schikane davon abzuhalten, die Rechte sechs anderer pakistanischer Staatsbürger in Griechenland zu verteidigen. Diese sechs Pakistaner hatten angegeben, dass sie im Zuge der Ermittlungen zum Londoner Bombenattentat am 7. Juli 2005 von Agenten des griechischen Geheimdienstes entführt worden seien. Im März bestätigte der Oberste Gerichtshof eine einstimmige Entscheidung des Athener Berufungsgerichts, wonach Javed Aslam nicht nach Pakistan ausgeliefert werden sollte. Im April setzte der Oberste Gerichtshof eine Wiederaufnahme des Falls ab 4.Mai fest - offensichtlich nachdem die Information des griechischen Außen-ministeriums vorlag, dass zwischen Griechenland und Pakistan kein Auslieferungsabkommen existiert und dass die Unterlagen inoffiziell zwischen der pakistanischen Botschaft in Athen und dem Obersten Gerichtshof kursierten. Inzwischen berichtete Javed Aslam, es werde weiterhin Druck auf ihn ausgeübt mit dem Ziel, ihn und andere Angehörige der pakistanischen Gemeinschaft in Griechenland zu veranlassen, über die mutmaßlichen Entführungen Stillschweigen zu bewahren. Der Oberste Gerichtshof lehnte das Auslieferungsersuchen schließlich ab. Im Juli nahmen die Behörden die Ermittlungen zu den Entführungen wieder auf.
Im Zuge der systematischen Einschüchterung von Kriegsdienstverweigerern wurde im Mai ein fünfter Versuch unternommen, Dimitris Sotiropoulos, Vorstandsmitglied der Vereinigung griechischer Kriegsdienstverweigerer, festzunehmen. Dimitris Sotiropoulos hatte seine Kriegsdienstverweigerung bereits im März 1992 erklärt, als er die erste Einberufung zum Militärdienst erhielt. Bis Ende des Berichtszeitraums war er nicht festgenommen worden.
Während das Recht auf Kriegsdienstverweigerung üblicherweise denjenigen zugebilligt wurde, die aus religiösen Gründen verweigert hatten, war der Anteil der anerkannten Kriegsdienst-verweigerer aus anderen Überzeugungen sehr gering. Es gab auch Besorgnisse, dass Wehrpflichtige nicht über ihr Recht, einen zivilen Ersatzdienst leisten zu können, informiert wurden - ein Dienst, der im Hinblick auf die Tätigkeit und Dauer noch immer eine Bestrafung darstellte.
Die lokale Menschenrechtsorganisation Greek Helsinki Monitor meldete weiterhin Übergriffe gegen die Roma-Gemeinschaft, wie zum Beispiel Zwangsvertreibungen. Im Juli drückte das Europäische Rechtszentrum der Roma (ERRC) seine Besorgnis über die Zwangsvertreibung von über 200 albanischen Roma-Familien aus ihren beiden Siedlungen in Athen aus. Die Zwangsräumungen schienen Teil einer "Säuberungsmaßnahme" im Vorfeld des Baus eines Fußballstadions gewesen zu sein. Das ERRC war besorgt darüber, dass in keinem der Fälle die elementarsten nationalen oder internationalen gesetzlichen Standards bezüglich Zwangs-räumungen angewandt wurden. Sie fanden trotz der langfristigen Intervention des Ombudsmanns statt, der im Oktober noch einmal an die Regierung schrieb und die Beendigung von Zwangsvertreibungen anmahnte.
Im Januar trat das Gesetz 3500 / 06 zur Bekämpfung familiärer Gewalt in Kraft. Teile des Gesetzes stimmen nicht vollständig mit der Verpflichtung des Staates überein, die Rechte von Frauen zu schützen.
Missionen und Berichte von Amnesty International
Missionen
Delegierte von Amnesty International besuchten Griechenland im Januar und im Juni.
Berichte
Greece: Uphold the rights of women and girls trafficked for sexual exploitation (EUR 25 / 002 / 2007)
Greece: Investigation not extradition: Threatened return of human rights defender to Pakistan highlights failures in investigation of alleged abductions (EUR 25 / 001 / 2007)