Sektion der Bundesrepublik Deutschland

Amnesty Report 2008

Europa und Zentralasien

1948: Europa lag nach dem Zweiten Weltkrieg verwüstet darnieder. Schon bald würde der Kalte Krieg den Kontinent spalten. Diese Ereignisse sollten in den kommenden 60 Jahren großen Einfluss haben auf die individuelle und kollektive Suche nach einer gemeinsamen Grundlage für das Bemühen um Wohlstand, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit.

Tatsächlich gelang es Westeuropa in nur einem Jahrzehnt, die Grundlagen für eine gesamteuropäische institutionelle Architektur zu schaffen, mit einem Menschenrechtssystem, das seinesgleichen sucht, und eine regional begrenzte Gemeinschaft für Kohle und Stahl zu einer Union weiterzuentwickeln, die heute eine wirtschaftliche und politische Weltmacht darstellt.

1950 verabschiedete der Europarat mit der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) das erste rechtsverbindliche Instrument auf internationaler Ebene, um die Menschenrechte zu schützen. Zur Umsetzung der Konvention setzte er den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein und gründete eine Parlamentarische Versammlung. Der mittlerweile 47 Mitgliedstaaten umfassende Europarat wurde inzwischen um einen Menschenrechtskommissar und verschiedene Überwachungsorgane ergänzt. Die Vision eines Kontinents der Menschenrechte, der pluralistischen Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit bleibt weiter bestehen.

Aus den Wirtschaftsgemeinschaften der 1950er Jahre ist die Europäische Union (EU) entstanden. Die EU hat nicht nur ihren Umfang erweitert und Länder des früheren Ostblocks aufgenommen, sie hat auch ihre Vision weiterentwickelt. Sie will eine "Union der Werte" sein, in der die Menschenrechte im Zentrum der Innen- und Außenpolitik stehen sollen.

Aus den politischen Verhältnissen der Nachkriegszeit entstand auch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Mit 56 Mitgliedstaaten, darunter auch die Länder Zentralasiens, ist die OSZE heute die weltweit größte regionale Sicherheitsorganisation. Sie entstand in der Phase der Entspannung zu Beginn der 1970er Jahre als Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) und war zunächst ein multilaterales Forum für den Dialog und die Verhandlungen zwischen Ost und West. Ein wesentliches Ergebnis der KSZE war der sogenannte Helsinki-Prozess. Er führte zur Entstehung einer Reihe von Nichtregierungsorganisationen, die überprüfen, ob die Staaten Menschenrechtsverpflichtungen erfüllen, die sie gegenüber ihren Bürgern eingegangen sind.

Doch war der Weg dorthin alles andere als einfach. In den vergangenen sechs Jahrzehnten gab es in Griechenland, Portugal, Spanien und in der Türkei Militärdiktaturen, außerdem repressive Staaten innerhalb des sowjetischen Blocks. Bewaffnete Gruppen kämpften mit gewalttätigen Mitteln für die Sache einer bestimmten Minderheit oder für eine Ideologie. Der Zerfall der Sowjetunion und Jugoslawiens war mit blutigen Konflikten verbunden. Es entstanden neue Staaten, aber auch territoriale Einheiten mit unklarem Status, die von der internationalen Gemeinschaft noch nicht anerkannt sind.

Die Probleme sind nach wie vor immens. Zwar sind die Verhältnisse in weiten Teilen stabil, doch die Verantwortlichen für Verbrechen, die im Zuge der jüngsten Konflikte begangen wurden, genießen nach wie vor Straffreiheit. Hunderttausende von Vertriebenen konnten noch immer nicht an ihren früheren Wohnort zurückkehren und haben auch wenig Aussicht, dass sich dies in naher Zukunft ändern wird. In zahlreichen Ländern Europas und Zentralasiens ist der Wohlstand gestiegen, nur nicht für diejenigen, denen aufgrund rassistischer Vorurteile oder anderer Formen von Diskriminierung grundlegende wirtschaftliche und soziale Rechte vorenthalten werden.
Europa, nach wie vor ein Magnet für alle, die vor Armut, Gewalt und Verfolgung in ihrem Herkunftsland fliehen, wird diesen Menschen mit seinen repressiven Antworten auf jede Form illegaler Zuwanderung aber nicht gerecht. Sicherheit ist in allen Ländern des Kontinents ein zentrales Anliegen. Sie wird jedoch von denjenigen untergraben, die Sicherheit über die Menschenrechte stellen, zum Beispiel im Namen des "Kriegs gegen den Terror". Sicherheit wird auch offen dazu missbraucht, abweichende Meinungen zu unterdrücken und jede Veränderung des Status quo zu verhindern.
Die Länder Europas und Zentralasiens sind auch weiterhin kein sicherer Ort für die zahllosen Opfer familiärer Gewalt. Besonders bedauerlich ist, dass in einem Teil der Welt, der sich selbst als Leuchtfeuer der Menschenrechte betrachtet, immer noch eine riesige Lücke zwischen den Standards und ihrer Anwendung klafft, zwischen den Grundsätzen und ihrer Realisierung, mit anderen Worten: zwischen Anspruch und Wirklichkeit.

Staaten, die aus freien Stücken zahlreiche Verpflichtungen internationaler Institutionen eingegangen sind, haben, ebenfalls ohne Not, die daraus resultierenden Pflichten umgangen. Sie brachten nicht den nötigen politischen Willen auf, um die schlimmsten Verstöße zu beseitigen, und haben so die Menschenrechte ausgehöhlt.

Das Jahr 2007 im Rückblick

Sicherheit und Menschenrechte

Zu den krassesten Fällen der Aushöhlung von Menschenrechten gehörten die von den USA durchgeführten "außerordentlichen Überstellungen ". Im Verlauf des Jahres 2007 tauchten eindeutige Beweise dafür auf, dass europäische Staaten an dem US-Programm geheimer und rechtswidriger Inhaftierungen teilgenommen hatten. Es wurde auch deutlich, dass sich europäische Regierungen an widerrechtlichen Überstellungen in andere Länder beteiligt hatten und somit verantwortlich waren für Menschenrechtsverletzungen wie Folter, Misshandlung und "Verschwindenlassen", denen die Opfer der geheimen Inhaftierungen und Überstellungen ausgesetzt waren. Die Gesetzeslücken, die das rechtswidrige Verhalten der europäischen und außereuropäischen Geheimdienste ermöglichten und eine Strafverfolgung der Verantwortlichen verhinderten, wurden klar benannt - doch reagierten die Regierungen darauf mit Schweigen und Untätigkeit.

Auch in Zentralasien galt der Grundsatz "Sicherheit vor Mensche
nrechte", zum Schaden beider Werte. Kasachstan, Russland und Usbekistan kooperierten weiterhin im Namen der regionalen Sicherheit und des "Kriegs gegen den Terror" und verstießen dabei gegen ihre Verpflichtungen aus internationalen Menschenrechtsabkommen und internationalem Flüchtlingsrecht. So wurden zum Beispiel Abschiebungen vorgenommen, obwohl den Betroffenen im Herkunftsland Folter und andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohten.

Die britische Regierung unterhöhlte das weltweite Verbot der Folter dadurch, dass sie Personen, die angeblich die nationale Sicherheit gefährdeten, in Staaten abschob, in denen den Betroffenen Folter und Misshandlung drohten. Dies geschah auf Grundlage "diplomatischer Zusicherungen", die in keiner Weise rechtlich bindend sind. Sie versuchte außerdem, andere europäische Staaten und sogar den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte von der Rechtmäßigkeit dieser "diplomatischen Zusicherungen" zu überzeugen. In der Türkei und in Tadschikistan war zu befürchten, dass Prozesse, die auf der Grundlage von Antiterrorgesetzen geführt wurden, nicht den Standards für ein faires Verfahren genügten.

Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten

Nach wie vor waren ausländische Staatsbürger, darunter Flüchtlinge, die sich um internationalen Schutz bemühten, von systematischen Menschenrechtsverletzungen bedroht. Männer, Frauen und Kinder sahen sich mit erheblichen Problemen konfrontiert, wenn sie Asyl beantragen wollten. Einige Flüchtlinge wurden rechtswidrig inhaftiert, anderen wurden die notwendige Beratung und rechtlicher Beistand verwehrt. Zahlreiche Asylsuchende wurden rechtswidrig ohne vorherige Anhörung abgeschoben, einige davon in Länder, in denen ihnen gravierende Menschenrechtsverletzungen drohten. In manchen Ländern mussten sich abgelehnte Asylsuchende völlig mittellos durchschlagen.

In Ländern wie Belgien, Frankreich und der Schweiz wurden die Rechte von Asylsuchenden und Migranten durch neue Gesetze weiter eingeschränkt.

Rassismus und Diskriminierung

Angehörige der Gemeinschaft der Roma sahen sich vielerorts tagtäglicher Diskriminierung ausgesetzt und waren von der Teilhabe am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen. Ihr Recht auf Wohnraum, Erwerbstätigkeit und Gesundheitsfürsorge wurden ihnen nur eingeschränkt zugestanden. Einige Länder versäumten es, Roma-Kinder umfassend in das Bildungssystem zu integrieren, indem sie die Einrichtung von Sonderklassen oder Sonderschulen duldeten oder sogar förderten, in denen zum Teil nach reduzierten Lehrplänen unterrichtet wurde. Ähnlich wie Juden und Muslime waren auch Roma im Berichtsjahr Zielscheibe von Hassverbrechen. In Russland kam es mit erschreckender Regelmäßigkeit zu rassistisch motivierten gewalttätigen Übergriffen.

Viele Menschen wurden aufgrund ihres rechtlichen Status diskriminiert. Dies galt zum Beispiel für die Vertriebenen aus den Konfliktregionen Ex-Jugoslawiens und der ehemaligen Sowjetunion, die wegen fehlender Registrierung oder wegen ihrer Staatsangehörigkeit viele Rechte nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen konnten.
In Litauen, Polen, Russland und der Republik Moldau förderten die Behörden weiterhin ein Klima der Intoleranz gegenüber sexuellen Minderheiten. So bedienten sich einige hochrangige Politiker einer offen menschenverachtenden Sprache im Bezug auf Homosexuelle. Öffentliche Veranstaltungen von Organisationen sexueller Minderheiten wurden untersagt. In Lettland wurde hingegen - anders als in den beiden Vorjahren - eine Demonstration von Homo-, Bi- und Transsexuellen genehmigt. Die Polizei schützte die Teilnehmer vor Gegendemonstranten.

Straflosigkeit

Obwohl bei der strafrechtlichen Aufarbeitung von Verbrechen, die in den 1990er Jahren auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien begangen wurden, gewisse Fortschritte zu verzeichnen waren, konnten sich noch immer viele derjenigen, die für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich waren, der Justiz entziehen. Dies lag an der mangelnden Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien und an den unzureichenden Bemühungen der Gerichte in den betroffenen Ländern.

Aus zahlreichen Ländern Europas und Zentralasiens gab es weiterhin Berichte über Folter und Misshandlungen. Häufig wurden diese Praktiken eingesetzt, um "Geständnisse" zu erzwingen, oft auch in einem rassistischen Zusammenhang. Diesen Menschenrechtsverletzungen wurde unter anderem dadurch Vorschub geleistet, dass die Polizeibehörden Vorkehrungen zum Schutz festgenommener Personen missachteten, dass Häftlinge keinen unverzüglichen Zugang zu einem Anwalt erhielten und Opfer sich vor Racheakten fürchteten. Auch existierten in vielen Fällen keine unabhängigen Einrichtungen, die Beschwerden über Folter und Misshandlungen wirksam nachgehen konnten, und die Justiz- und Strafverfolgungsorgane waren häufig korrupt. In Ländern wie Bosnien und Herzegowina, Moldau, Spanien, Russland, Turkmenistan, Usbekistan, der Türkei und der Ukraine herrschte weiterhin ein Klima der Straflosigkeit, da nicht rasch, gründlich und unparteiisch ermittelt wurde.

Todesstrafe

Der Trend zur Abschaffung der Todesstrafe setzte sich im Berichtszeitraum in ganz Europa und Zentralasien fort. Im Mai stoppte Kasachstan die Todesstrafe für alle Verbrechen mit Ausnahme terroristischer Straftaten. Das Hinrichtungsmoratorium wurde, wie auch in Tadschikistan, beibehalten. In Kirgisistan und Usbekistan wurde die Todesstrafe im Juni durch lebenslange, beziehungsweise langjährige Freiheitsstrafen ersetzt. Usbekistan weigerte sich allerdings, bis zum Inkrafttreten der Änderung Anfang 2008 ein Moratorium für die Todesstrafe zu verhängen.
Nur Belarus widersetzte sich dem Trend und beharrte auf seiner Rolle als letztem Vollstrecker der Todesstrafe in Europa. Es bestand weiterhin das Problem, dass Belarus die Hinrichtungen geheim hielt, wie viele andere Staaten weltweit, die Todesurteile vollstrecken. Die Behörden überließen den Angehörigen der Hingerichteten weder den Leichnam noch gaben sie den Ort der Bestattung bekannt. Es wurden auch keine Statistiken zur Zahl der verhängten und vollstreckten Todesurteile veröffentlicht.

Gewalt gegen Frauen

In weiten Teilen Europas und Zentralasiens waren Frauen und Mädchen aller Altersgruppen und Gesellschaftsschichten verbreitet familiärer Gewalt ausgesetzt. Diese umfasste verbale und psychische Übergriffe, körperliche und sexuelle Gewalt, wirtschaftliche Kontrolle und Mord. Nur ein kleiner Teil der Gewalttaten wurde von den betroffenen Frauen zur Anzeige gebracht. Viele hatten Angst, dass sich ihr gewalttätiger Partner an ihnen rächen würde, oder dass sie wegen anderer Straftaten von der Justiz belangt werden könnten. Andere sahen aus Scham davon ab, Anzeige zu erstatten oder weil sie befürchteten, "Schande" über die Familie zu bringen. Manche Frauen wurden auch durch finanzielle Notlagen oder einen unklaren Aufenthaltsstatus davon abgehalten, ihre Rechte einzufordern. Außerdem mangelte es an Frauenhäusern und anderen wirksamen Maßnahmen, wie zum Beispiel einstweiligen Verfügungen zum Schutz von Gewaltopfern und ihren Kindern. Das allergrößte Problem in diesem Zusammenhang stellte allerdings die weitverbreitete Straflosigkeit der Täter dar. Oft mussten Frauen auch befürchteten, dass die Behörden die Gewalttaten als Privatangelegenheit betrachten würden und nicht als Straftat, die es konsequent zu ahnden gilt. Dieses mangelnde Vertrauen führte wiederum dazu, dass viele Fälle nicht aktenkundig wurden und die Opfer keine Gerechtigkeit erfuhren. Auch wurden die Bemühungen, ein gesellschaftliches Bewusstsein für das Problem zu schaffen, erschwert, weil die Ausprägungen und das Ausmaß familiärer Gewalt so weitgehend im Dunkeln blieben.

Auf der Ebene der Gesetzgebung waren einige Fortschritte im Kampf gegen familiäre Gewalt zu verzeichnen, vielerorts bestanden jedoch weiterhin beträchtliche rechtliche und anderweitige Lücken. So war in einigen Ländern Gewalt im familiären Umfeld noch immer nicht als Straftat definiert. In weiten Teilen wurden keine entsprechenden statistischen Daten erhoben, was die Bereitstellung entsprechender Dienstleistungen und Präventionsmaßnahmen erschwerte und die Frauen ihrem Schicksal überließ. In Georgien wurden seit der Verabschiedung des neuen Gesetzes über familiäre Gewalt im Mai 2006 mehrere Hundert Kontaktverbote und Schutzverfügungen angeordnet. Einige zentrale Bestimmungen des Gesetzes wurden jedoch nicht unmittelbar oder vollständig umgesetzt. Auch war die Zahl geeigneter Zufluchtstätten für die Opfer familiärer Gewalt nach wie vor zu gering. Zu den positiven Maßnahmen, die Spanien im Jahr 2007 einführte, zählte ein Leitfaden für Angestellte des Gesundheitswesens, um Opfern familiärer Gewalt zu helfen. Migrantinnen waren weiterhin besonders stark von gewalttätigen Übergriffen bedroht. Sie wurden sowohl durch Gesetze als auch im Alltag diskriminiert, wenn sie sich an Gerichte wandten. Dies galt auch für ihre Bemühungen um finanzielle Unterstützung, um psychologische Behandlung oder die Aufnahme in ein Frauenhaus.

Menschenhandel

Der Menschenhandel innerhalb Europas und darüber hinaus stellte im Berichtszeitraum nach wie vor ein großes Problem dar. Betroffen waren Frauen, Männer und Kinder. Die Opfer des Menschenhandels wurden vor allem in informellen Arbeitsbereichen eingesetzt und ausgebeutet, so zum Beispiel in Privathaushalten, in der Landwirtschaft, im Baugewerbe, in der Gastronomie sowie zur Zwangsprostitution. Armut, Korruption, mangelnde Bildung und fehlender sozialer Zusammenhalt trugen zur weiteren Ausbreitung des Menschenhandels bei.

Wenn die Opfer von Menschenhandel mit den Behörden in Kontakt kamen, wurden sie häufig nicht als das behandelt, was sie waren, nämlich Opfer eines abscheulichen Verbrechens, sondern vielmehr als Kriminelle, illegale Ausländer oder einfach nur als nützliches Werkzeug der Strafjustiz. Hilfe wurde ihnen häufig nur dann zuteil, wenn sie bei der Strafverfolgung der Täter behilflich waren, was jedoch häufig mit einem hohen Risiko für sie und ihre Angehörigen verbunden war.

Es war für die Opfer von Menschenhandel schwierig, sich an Gerichte zu wenden, sie erhielten daher nur in den seltensten Fällen eine Wiedergutmachung oder Entschädigung. Ausländische Staatsbürger ohne Aufenthaltsberechtigung wurden oft abgeschoben, ohne Rücksicht darauf, dass ihnen bei ihrer Rückkehr möglicherweise Racheakte oder andere Gewalttaten drohten. Viele mussten damit rechnen, erneut Opfer von Menschenhändlern zu werden.

Viele Staaten versäumten es, bei Maßnahmen gegen den Menschenhandel die Wahrung der Rechte der Opfer und ihren Schutz in den Mittelpunkt zu stellen. In Griechenland wurde die große Mehrheit der Frauen, die Opfer von Menschenhändlern wurde, von den Behörden nicht als solche anerkannt. Die Frauen konnten daher ihre Rechte auf Schutz und Unterstützung nicht wahrnehmen. In der Schweiz konnten Opfer von Menschenhandel für die Dauer des Strafverfahrens eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie gegen die Täter aussagten. Nach Abschluss des Prozesses mussten sie jedoch das Land verlassen.

Eine positive Entwicklung gab es im Hinblick auf das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels zu verzeichnen. Die Zahl der Länder, die das Abkommen ratifizierten, erhöhte sich im Jahr 2007 auf zehn, damit tritt es im Februar 2008 für diese Länder in Kraft. In Portugal wurden die Opfer von Menschenhändlern nicht mehr als illegale Einwanderer eingestuft.

Unterdrückung abweichender Meinungen

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren in weiten Teilen Europas und Zentralasiens weiterhin Angriffen ausgesetzt. Die Freiräume für zivilgesellschaftliches Engagement waren dementsprechend eingeschränkt. In der Türkei galten nach wie vor Gesetze, die gewaltlose Kritiker zum Schweigen brachten, und dazu führten, dass Rechtsanwälte, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger zum Opfer von Schikanen, Drohungen, unberechtigten Strafverfolgungsmaßnahmen und gewalttätigen Angriffen wurden. Nach der Ermordung des türkisch- armenischen Journalisten Hrant Dink im Januar breitete sich im Land eine Atmosphäre der Intoleranz aus.

In Usbekistan wurde das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit weiter eingeengt, und der Druck auf Menschenrechtsverteidiger, engagierte Bürger und unabhängige Journalisten ließ nicht nach.

In Belarus, wo die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit missachtet wurden und alle nicht vom Staat genehmigten öffentlichen Aktivitäten, selbst Gottesdienste, verboten waren, gingen die Behörden weiter repressiv gegen Organisationen der Zivilgesellschaft vor.

Der neue turkmenische Präsident nahm zwar einige politische Maßnahmen seines Vorgängers zurück, doch zu einer grundlegenden Verbesserung der Menschenrechtslage in Turkmenistan kam es nicht. Auch 2007 wurden Dissidenten, unabhängige Journalisten, Mitglieder zivilgesellschaftlicher Organisationen und Angehörige religiöser Minderheiten weiter schikaniert oder in Haft genommen. In Aserbaidschan wurden unabhängige und oppositionelle Journalisten wegen Verleumdung zu Gefängnisstrafen verurteilt, von Polizeikräften schikaniert und in einigen Fällen von unbekannten Tätern körperlich attackiert. Zwei viel gelesene Oppositionszeitungen mussten das Erscheinen einstellen, und Ausgaben oppositioneller Blätter, die politisch heikle Beiträge enthielten, wurden beschlagnahmt oder ihr Verkauf von den örtlichen Behörden verboten.

Die russischen Behörden reagierten immer unnachsichtiger auf abweichende Meinungen und Kritik und brandmarkten diese als "unpatriotisch". Die bürgerlichen und politischen Rechte gerieten zunehmend unter Druck, insbesondere vor den Parlamentswahlen im Dezember. Den russischen Nichtregierungsorganisationen wurden durch einige Gesetzesänderungen aufwändige Registrierungs- und Rechenschaftspflichten auferlegt. In Tschetschenien und im ganzen Nordkaukasus mussten Menschen, die sich in ihrem Ringen um Gerechtigkeit nicht beirren ließen, mit Einschüchterungs- und Vergeltungsmaßnahmen rechnen.

Ungeachtet aller Drohungen, Einschüchterungen und Inhaftierungen hielten Menschenrechtsverteidiger in Europa und Zentralasien an der Vision von 1948 fest. Ihre Entschiedenheit war Ansporn für andere, sich der Menschenrechtsbewegung im Kampf um die Durchsetzung der Rechte aller Menschen anzuschließen.