Amtliche Bezeichnung: Staat Eritrea
Staats- und Regierungschef: Isayas Afewerki
Todesstrafe: in der Praxis abgeschafft
Bevölkerung: 4,7 Millionen
Lebenserwartung: 56,6 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 84 / 78 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 60,5 Prozent
Zwei Drittel der Bevölkerung waren auf Lebensmittelhilfe aus dem Ausland angewiesen. Oppositionsparteien, unabhängige Organisationen der Zivilgesellschaft und nicht registrierte Religionsgemeinschaften blieben verboten, von der Regierungslinie abweichende Meinungen wurden nicht toleriert. Mehrere Tausend gewaltlose politische Gefangene befanden sich in Haft. Anzeichen für rechtsstaatliche Verhältnisse oder eine militärische oder zivile Rechtsordnung waren in Eritrea nicht zu erkennen. Inhaftierte hatten keine Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten; die Richterschaft konnte willkürliche Inhaftierungen oder Handlungen der Armee, die Menschenrechte verletzten, weder anfechten noch ablehnen. Der in der Verfassung und in Gesetzen verankerte Schutz der Menschenrechte wurde weder durchgesetzt noch respektiert.
Die Demarkierung der umstrittenen Grenze zwischen Eritrea und Äthiopien, die nach dem bewaffneten Konflikt (1998 - 2000) erfolgen sollte, fand nicht statt. Die internationale Grenzkommission beendete ihre Arbeit im November; der Grenzstreit blieb ungelöst. Eritrea schränkte die Bewegungsfreiheit der UN-Mission in Äthiopien und Eritrea (UNMEE), die eine Sicherheitszone auf der eritreischen Grenzseite verwaltete, stark ein. Eritreische Regierungseinheiten drangen in die Zone ein und nahmen mehrere eritreische Mitarbeiter der UNMEE fest oder zogen sie zum Militärdienst ein. Es wurde befürchtet, dass es vor allem wegen der Verstrickung von Äthiopien und Eritrea in den Konflikt in Somalia erneut zu Kampfhandlungen zwischen den an der Grenze zusammengezogenen Truppen beider Staaten kommen könnte. Im Dezember verlängerte der UN-Sicherheitsrat das Mandat der UNMEE.
Nach wie vor unterstützte Eritrea bewaffnete Oppositionsgruppen aus Äthiopien. Es unterstützte die Gegner der äthiopischen Militärpräsenz in Somalia, so unter anderem das Bündnis für die Wiederbefreiung Somalias (Alliance for the Re-Liberation of Somalia). Äthiopien seinerseits unterstützte eritreische Oppositionsgruppen, die in der Vergangenheit vom Sudan aus operiert hatten.
2007 wurden mehrere Hundert Mitglieder von Minderheitenkirchen, die von der Regierung 2002 verboten worden waren, festgenommen und blieben auf unbestimmte Zeit ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren und ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft. Viele wurden bei heimlich in Wohnungen stattfindenden Gottesdiensten, bei Hochzeitsfeiern oder Beerdigungen festgenommen. Die Regierung schloss ihre Gotteshäuser und zog das Eigentum von Gemeinden und Hilfsprojekten ein. Auch einige Kritiker, die den vier erlaubten Konfessionen - der eritreisch-orthodoxen, der katholischen Kirche, der evangelisch-lutherischen Mekane-Yesus-Kirche sowie dem Islam - angehörten, wurden inhaftiert.
Das Oberhaupt der eritreisch-orthodoxen Kirche, Patriarch (Abune) Antonios, wurde im Mai von Sicherheitskräften in Haft genommen. Die Inhaftierung erfolgte nach der Ernennung eines neuen, der Regierung genehmen Patriarchen, die jedoch im Widerspruch zu den Regeln der Orthodoxen Kirche stand. Patriarch Antonios hatte Kritik an der Einmischung der Regierung in kirchliche Angelegenheiten sowie an der Festnahme von drei orthodoxen Priestern geübt und stand seit Januar 2006 unter Hausarrest. Obwohl der Gesundheitszustand des 79-Jährigen schlecht war, verweigerte man ihm Medikamente zur Behandlung seines Diabetes.
Ende 2007 gab es mindestens 2000 gewaltlose politische Gefangene, die mehrheitlich evangelikalen Religionsgemeinschaften angehören und wegen ihres Glaubens inhaftiert waren, unter ihnen Frauen und Kinder. Einige wurden bereits seit mehr als drei Jahren ohne Möglichkeit des Kontakts mit der Außenwelt in Gewahrsam gehalten. Auch 27 Zeugen Jehovas waren unter ihnen, drei befanden sich schon seit 1994 in dem Ausbildungsstützpunkt der Armee in Sawa in Haft.
Die Sicherheitsbehörden führten häufig Aktionen zur Festnahme vermeintlicher Kritiker der Regierung durch; Andersdenkende wurden nicht toleriert. Ein erlaubtes Forum mit der Möglichkeit, politische Ansichten oder Zugehörigkeiten auf unabhängige Weise zu äußern, gab es nicht. Berichten zufolge hörten die Behörden Telefone ab und überwachten die Kommunikation über das Internet.
Es war schwierig, an Informationen über Menschen zu gelangen, die in geheimer Haft "verschwanden". Die Sicherheitsbehörden setzten die Familien von Gefangenen Repressalien aus, wenn diese Informationen über eine Festnahme erfragen wollten oder Kontakt zu internationalen Menschenrechtsorganisationen hatten.
Elf ehemalige Minister und Veteranen des eritreischen Befreiungskampfes, die demokratische Reformen gefordert hatten, blieben im Berichtsjahr an einem unbekannten Ort inhaftiert. Ihre Angehörigen haben sie seit ihrer Festnahme 2001 nicht mehr gesehen. Die Regierung warf ihnen Verrat vor, hat aber nie formell Anklage gegen sie erhoben und sie auch nicht vor Gericht gestellt. Einige Gefangene, wie zum Beispiel General Ogba Abraha, sollen zwischenzeitlich wegen der schlechten Haftbedingungen und weil ihnen eine angemessene ärztliche Behandlung verweigert wurde, in der Haft gestorben sein.
Mehrere Hundert weitere Menschen, die 2001 festgenommen worden waren, befanden sich ebenfalls in geheimer Haft. Später inhaftierte Personen erlitten das gleiche Schicksal. Die wenigen, die freikamen, erhielten die Auflage, über ihre Erlebnisse nicht zu reden.
Aster Yohannes, die Ehefrau des in Haft befindlichen ehemaligen Ministers Petros Solomon, wurde nach wie vor ohne Kontakt zur Außenwelt gefangen gehalten. Als sie 2003 aus den USA zurückgekehrt war, um sich um ihre Kinder zu kümmern, war sie festgenommen worden.
Asylbewerber, die 2002 aus Malta beziehungsweise 2003 aus Libyen abgeschoben worden waren, befanden sich ebenfalls noch immer an einem geheimen Ort in Gewahrsam.
Unabhängige oder private Medien waren verboten. Eine private Presse gab es bereits seit 2001 nicht mehr. Zehn Journalisten, die 2001 festgenommen worden waren, befanden sich weiterhin ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren und ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft. Sie waren inhaftiert worden, weil sie Minister unterstützt haben sollen, die eine abweichende Meinung vertraten und deshalb des Verrats beschuldigt wurden. Amnesty International betrachtete die Journalisten als gewaltlose politische Gefangene. Nach unbestätigten Berichten soll Fessayahe Yohannes ("Joshua") vor Längerem in der Haft gestorben sein.
Journalisten, die für die streng kontrollierten staatlichen Medien tätig waren, kamen in Haft, wenn sie den Anschein erweckten, dass sie die Regierung kritisierten. Dem Vernehmen nach befanden sich einige der acht Journalisten, die im Berichtszeitraum festgenommen worden waren, Ende des Jahres noch immer in Gewahrsam oder wurden zur Armee eingezogen.
Der nationale Militärdienst, der in der Armee oder im zivilen Bereich unter Aufsicht des Militärs abgeleistet werden konnte, war auf unbestimmte Zeit verlängerbar und wurde von der Regierung mit der militärischen Bedrohung durch Äthiopien begründet. Von nur wenigen Ausnahmen abgesehen, war er für alle Männer im Alter von 18 bis 40 Jahren obligatorisch. Aus dem Wehrdienst Entlassene oder Menschen im Alter von 40 bis 50 Jahren mussten sich als Reservisten zur Verfügung halten. Frauen, die älter als 27 Jahre waren, wurden formlos freigestellt. Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen waren vom Militärdienst nicht ausgenommen. Davon waren besonders die Zeugen Jehovas betroffen, die den Wehrdienst, nicht aber den Aufbaudienst, verweigern.
Die Wehrpflichtigen leisteten Wehrdienst, arbeiteten im Bausektor oder als Zivilangestellte in Regierungsstellen, wobei ihr Lohn auf den geringen Wehrsold reduziert wurde. Einige Wehrpflichtige wurden zu Militäreinsätzen ins Ausland entsandt. Zwei Wehrdienst leistende Journalisten, die im Januar in Somalia gefangen genommen worden waren, wurden rechtswidrig nach Äthiopien gebracht und dort inhaftiert.
Die Angehörigen junger Menschen, die sich der Einberufung entzogen oder ins Ausland flüchteten, wurden von der Polizei festgenommen und zur Zahlung hoher Geldstrafen gezwungen, wenn die flüchtigen Einberufenen nicht zurückkehrten. Konnten sie die Geldstrafen nicht aufbringen, wurden sie auf unbestimmte Zeit in Haft genommen. Rechtliche Grundlagen für dieses System gab es nicht, es konnte aber auch nicht vor Gericht angefochten werden.
Kinder verbrachten das letzte Schuljahr im Ausbildungszentrum in Sawa. Danach leisteten sie entweder den Militärdienst ab oder besuchten Berufsfachschulen und wurden erst nach abgeschossener Ausbildung eingezogen. Eine universitäre Bildung gibt es in Eritrea nicht mehr. Tausende junger Menschen, denen die Einberufung bevorstand, und bereits Eingezogene flüchteten, um im Ausland Asyl zu beantragen.
Folterungen und andere Misshandlungen
Eine als "Hubschrauber" bekannte Foltermethode, die darin besteht, dass die Opfer gefesselt in schmerzhaften Stellungen ausharren müssen, wurde nach wie vor routinemäßig als Strafe und Verhörmethode gegen Gefangene aus religiösen und aus politischen Gründen eingesetzt. Angehörige evangelikaler Kirchen wurden gefoltert, um sie dazu zu bringen, ihrem Glauben abzuschwören. Personen, die man militärischer Vergehen beschuldigte, wurden ebenfalls gefoltert. Es handelte sich vielfach um junge Menschen, die versucht hatten, durch Flucht dem Wehrdienst zu entgehen, oder die sich über die harten Bedingungen und den auf unbestimmte Dauer verlängerbaren Militärdienst beschwert hatten.
Die Haftbedingungen waren extrem hart und kamen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleich. Viele Gefangene waren in überfüllten Schiffscontainern ohne Sanitäranlagen zusammengepfercht, in denen extreme Temperaturschwankungen herrschten. Es gab so gut wie keine medizinische Versorgung.
Entgegen einer Richtlinie des Büros des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge, nach der abgewiesene Asylbewerber aus Eritrea wegen der alarmierenden Menschenrechtslage nicht dorthin abgeschoben werden sollen, wurden Asylsuchende aus dem Sudan nach Eritrea abgeschoben und waren dort Ende 2007 inhaftiert. Unter den Betroffenen befanden sich auch anerkannte Flüchtlinge. Ein Asylbewerber wurde aus Großbritannien abgeschoben und inhaftiert. Hunderten in Libyen festgenommenen Asylbewerbern aus Eritrea drohte die Abschiebung. Die meisten Asylsuchenden aus Eritrea flüchteten vor dem Wehrdienst.
Berichte von Amnesty International
Eritrea: Prominent journalist reported dead in a secret prison (AFR 64 / 002 / 2007)
Eritrea: On 6th anniversary of mass detentions of dissidents, human rights violations continue unabated (AFR 64 / 009 / 2007)