Wenn die Menschenrechte heute im Zentrum der Aktivitäten der Vereinten Nationen (UN) stehen, so ist das hauptsächlich den Anstrengungen lateinamerikanischer Länder zu verdanken. Für die großen Nachkriegsmächte, die an der Abfassung der UN-Charta beteiligt waren, wie zum Beispiel die USA, hatten die Menschenrechte nur nachrangige Bedeutung. Im Jahr 1945 tagte, unmittelbar vor dem Gründungstreffen der UN in San Francisco, in Mexiko-Stadt die Interamerikanische Konferenz. Dort wurde beschlossen, darauf hinzuwirken, dass eine nationenübergreifende Erklärung von Rechten in die UN-Charta aufgenommen werde. Dies führte letztlich zur Annahme der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Mehrere Monate vor ihrer Verkündung verabschiedete die Interamerikanische Konferenz im Mai 1948 die Amerikanische Erklärung der Menschenrechte und -pflichten (American Declaration of the Rights and Duties of Man) und schuf damit das erste Menschenrechtsinstrument der Welt.
Dieser entscheidende Beitrag zu den internationalen Menschenrechten wurde in den folgenden Jahrzehnten davon überschattet, dass in zahlreichen Ländern der Region Militärregierungen herrschten. Von den 1960er Jahren bis Mitte der 1980er Jahre litten viele lateinamerikanische Staaten unter Militärregierungen, die von massenhaften und systematischen Menschenrechtsverletzungen geprägt waren.
Menschenrechtsverletzungen wie beispielsweise das "Verschwindenlassen" wurden zum Kennzeichen dieser Regime. Sie standen daher auch im Mittelpunkt der Kampagnen, die Amnesty International in jenen Jahren in der Region veranstaltete.
Das Ende der Militärherrschaft und die Rückkehr zu zivilen, verfassungsmäßig gewählten Regierungen bereitete auch weitverbreiteten und systematisch betriebenen Praktiken wie "Verschwindenlassen", außergerichtlichen Hinrichtungen sowie der Folter politischer Gegner ein Ende. Die Hoffnung, dass nunmehr eine neue Ära der Achtung von Menschenrechten angebrochen sei, erwies sich jedoch in vielen Fällen als trügerisch.
Die meisten Verfassungen garantieren die grundlegenden Rechte, und fast alle Regierungen in der Region haben die wichtigsten internationalen Menschenrechtsabkommen ratifiziert. Eine Ausnahme stellen die USA dar: Sie sind eines von zwei Ländern weltweit, die die UN-Kinderrechtskonvention nicht ratifiziert haben. Und sie gehören zu den ganz wenigen Staaten, die die UN-Frauenrechtskonvention nicht ratifizierten. Außerdem erklärte die USRegierung gegenüber den Vereinten Nationen, dass sie das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs nicht ratifizieren werde.
Als ein Erbe der autoritären Regierungen der Vergangenheit können institutionelle Mängel gelten, die viele lateinamerikanische Länder, insbesondere in Zentralamerika und in der Karibik, beeinträchtigen. So haben Bestechlichkeit, die mangelnde Unabhängigkeit der Justiz, Straflosigkeit für Funktionsträger des Staates sowie schwache Regierungen das Vertrauen in staatliche Institutionen untergraben. Laut Gesetz mag gleicher Schutz für alle gelten, in der Praxis ist dies jedoch häufig nicht der Fall. Dies betrifft vor allem Angehörige benachteiligter Gruppen.
Die Diskrepanz, die heute noch in vielen Ländern der Region zwischen Gesetz und Praxis besteht, hat ihren Ursprung in Rechtsverstößen, die in der Vergangenheit begangen wurden, die jedoch von den nachfolgenden Regierungen nicht aufgearbeitet wurden. Polizei, Sicherheitskräfte und Justiz dienten lange dazu, abweichende Meinungen zu unterdrücken und korrupte Praktiken zugunsten althergebrachter wirtschaftlicher und politischer Interessen abzusichern. Dieser Machtmissbrauch dauert an. Die überwiegende Mehrheit derjenigen, die von der Justiz bestraft oder inhaftiert werden, sind Menschen, die machtlos und unterprivilegiert sind. Diejenigen, die für den Machtmissbrauch und die Verletzung der Menschenrechte verantwortlich sind, entgehen hingegen häufig einer Bestrafung.
Während die Praktiken des Machtmissbrauchs im Wesentlichen gleich geblieben sind, haben sich die Begründungen für ihren Einsatz geändert. Wurden sie früher hauptsächlich eingesetzt, um politische Gegner zu unterdrücken, so richten sie sich heute insbesondere gegen diejenigen, die sich - wie zum Beispiel Menschenrechtsverteidiger - gegen soziale Ungleichheit und Diskriminierung wehren. Im Kontext von sehr dynamischen und zunehmend selbstbewussten sozialen Bewegungen in der ganzen Region setzen sich Menschenrechtsverteidiger für die ganze Bandbreite von Menschenrechten ein. Zahlreiche Organisationen unterschiedlicher Ausrichtung, die mit den Überlegungen und Erfahrungen derjenigen, die vor 60 Jahren die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet haben, wenig zu tun haben, führen heute den Kampf fort, damit die in dieser Erklärung garantierten Rechte eingehalten werden.
Das Jahr 2007 im Rückblick
Im sechsten Jahr des sogenannten Kriegs gegen den Terror hielten die USA immer noch Hunderte von Personen ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Afghanistan und Guantánamo Bay in zeitlich unbefristeter Militärhaft. Hinzu kamen Tausende, die im Irak gefangen gehalten wurden.
Im Juli gab US-Präsident George W. Bush grünes Licht zur Fortsetzung des geheimen Inhaftierungs- und Verhörprogramms der CIA. Die erneute Genehmigung dieses Programms durch den Präsidenten stellte eine klare Missachtung der Prinzipien dar, die der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zugrunde liegen. Es war eine von vielen gesetzeswidrigen politischen Entscheidungen, die die US-Regierung im Rahmen ihres "Kriegs gegen den Terror" getroffen hat. Präsident Bush erließ diese Verordnung ein Jahr nachdem zwei UN-Behörden zur Überwachung internationaler Verträge der US-Regierung unmissverständlich zu verstehen gegeben hatten, dass geheime Inhaftierungen gegen die internationalen Verpflichtungen des Landes verstoßen. Diejenigen, die sich dafür einsetzen, dass den Gefangenen in Guantánamo Gerechtigkeit widerfährt, richteten ihre Aufmerksamkeit im Jahr 2007 auf den Obersten Gerichtshof der USA, da dieser Entscheidungen von großer Tragweite für die Menschenrechte zu treffen hatte. Im Februar hatte das zuständige Berufungsgericht entschieden, dass die Bestimmungen des Gesetzes über Militärkommissionen, die den ordentlichen Gerichten die Zuständigkeit für Haftprüfungsanträge entziehen, auch auf alle Gefangenen in Guantánamo anzuwenden seien. Ein Einspruch gegen diese Entscheidung wurde vom Obersten Gerichtshof zunächst abgewiesen. Im Juni unternahm das Gericht jedoch den ungewöhnlichen Schritt, seinen eigenen Beschluss aufzuheben.
Am 5. Dezember erklärte die Regierung in einer mündlichen Verhandlung vor dem Obersten Gerichtshof, dass die eingeschränkten juristischen Möglichkeiten, die die Guantánomo- Gefangenen hätten, ein "angemessener Ersatz" seien für eine richterliche Haftprüfung. Wobei den Gefangenen nach Auffassung der US-Regierung das Recht auf eine richterliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Inhaftierung - ein fundamentales Prinzip der Rechtsordnung (Habeas Corpus) - gar nicht zusteht. Häftlinge im US-Gewahrsam, denen man dieses Recht verweigerte, wurden zu Opfern des "Verschwindenlassens", geheimer Inhaftierung und "außerordentlicher Überstellungen", Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung. 60 Jahre nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bedeuten derartige politische Entscheidungen und Praktiken einen Affront gegen eine Weltordnung, wie sie die Erklärung anstrebt. Der Spruch des Obersten Gerichtshofs über die Streitfrage des Habeas Corpus wird Mitte 2008 erwartet.
Zivilisten waren weiterhin die Hauptleidtragenden des seit Jahrzehnten andauernden bewaffneten Konflikts in Kolumbien. Obwohl die Zahl der getöteten und entführten Personen weiter zurückging, verübten alle Konfliktparteien - Sicherheitskräfte, Paramilitärs und Guerillagruppen - schwere Menschenrechtsverstöße. Hunderttausende von Menschen mussten aufgrund der Kämpfe zwischen den Amerika 25 Konfliktparteien sowie aufgrund zunehmender außergerichtlicher Hinrichtungen durch die Sicherheitskräfte aus ihren Heimatorten fliehen.
Im Hinblick auf die Todesstrafe befand sich die US-Politik im Gegensatz zu den anderen Staaten der Region, die die Todesstrafe fast überall abgeschafft hat. 2007 wurden auf den Bahamas, auf Trinidad und Tobago sowie in den USA Todesurteile verhängt, die USA waren jedoch das einzige Land der Region, das Hinrichtungen vollzog. Es gibt jedoch inzwischen auch in den USA Anzeichen dafür, dass die Zahl der Befürworter der Todesstrafe abnimmt.
New Jersey schaffte die Todesstrafe am 17. Dezember ab und war damit seit 1965 der erste US-Bundesstaat, der diese Entscheidung traf. Am folgenden Tag verabschiedete die UN-Generalversammlung eine wegweisende Resolution, in der sie zu einem weltweiten Hinrichtungsmoratorium aufrief. 60 Jahre, nachdem das Recht auf Leben und das Verbot grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Bestrafung in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aufgenommen wurden, und drei Jahrzehnte nach Wiedereinführung der Hinrichtungen in den USA geraten die Befürworter der Todesstrafe weltweit zunehmend in die Defensive.
In den USA ist die Forderung nach Abschaffung der Todesstrafe heute wesentlich aussichtsreicher als noch vor zehn Jahren. Für diese Entwicklung gibt es verschiedene Gründe. So wurden seit 1977 mehr als 100 Personen wegen erwiesener Unschuld aus den Todeszellen entlassen, drei davon im Jahr 2007. Die Anzahl der Todesurteile nimmt seit dem Höchststand Mitte der 1990er Jahre stetig ab. Schätzungen zufolge wurden im Jahr 2007 in den USA etwas mehr als 100 Todesurteile verhängt. Zwischen 1995 und 1999 waren hingegen im Jahresdurchschnitt 304 Personen zum Tode verurteilt worden.
Im Jahr 2007 fanden in den USA 42 Hinrichtungen statt. Dies waren zweifellos 42 zu viel, doch handelte es sich um die niedrigste Zahl gerichtlich veranlasster Tötungen in diesem Land seit 1994. Dies hing zum Teil mit dem faktischen Moratorium zusammen, das eintrat, als der Oberste Gerichtshof Ende September ankündigte, er werde überprüfen, ob die Hinrichtungsmethode der Giftspritze im Einklang mit der Verfassung stehe.
Die kanadische Regierung entschied im Oktober, sich künftig nicht mehr für die Begnadigung aller im Ausland zum Tode verurteilen kanadischen Bürger einzusetzen. Nach den neuen Bestimmungen werden "demokratische Länder, die die Rechtsstaatlichkeit beachten", nicht mehr um Begnadigungen ersucht. Die Abkehr von der bisherigen politischen Praxis löste weitverbreitete Besorgnis aus.
Lateinamerika beschritt weiterhin wichtige und innovative Wege, um die Gewalt gegen Frauen zu beenden und die Gleichstellung der Geschlechter zu verwirklichen. So verabschiedeten Mexiko und Venezuela neue Gesetze zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Diese Gesetze betreffen zahlreiche Aspekte von Gewalt und sehen umfangreiche Schutzmaßnahmen vor. Einige Initiativen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen litten unter mangelnden Ressourcen oder wurden dadurch behindert, dass immer noch falsche Vorstellungen über Ausprägungen und Ausmaß der Gewalt vorherrschten. Dies traf zum Beispiel auf die Frauenpolizeiwachen in Brasilien zu, die Pionierarbeit leisten. In den USA empfahl der Kongress eine Erhöhung der finanziellen Mittel, um ein Gesetz zur Gewalt gegen Frauen umzusetzen. Dem war eine Kampagne vorausgegangen, an der sich eine breite Koalition verschiedener Gruppen beteiligt hatte. Das Gesetz sieht eine Reihe von Maßnahmen auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene vor.
Der Großteil der Täter, die sich der Gewalt gegen Frauen schuldig gemacht hatten, wurde nicht zur Verantwortung gezogen. Dies beweist, dass es an politischem Willen fehlt, das Problem in Angriff zu nehmen. In allen Ländern stießen Frauen auf dieselben Schwierigkeiten, wenn sie zu ihrem Recht kommen wollten. Untersuchungen von Amnesty International zeigten, dass es durchweg an Frauenhäusern mangelte, die angemessenen Schutz bieten konnten. Die Ausbildung von Polizei- und Justizbeamten war unzureichend, sowohl was geeignete Ermittlungsmethoden betraf, als auch im Hinblick auf gerichtsmedizinische Untersuchungen. Strafprozesse ließen die besonderen Schutzbedürfnisse der Frauen unberücksichtigt und konnten die Achtung der Rechte und Würde der Frauen nicht sicherstellen. Diejenigen Frauen, denen es gelang, ihren Fall bis zur Anklageerhebung voranzubringen, waren häufig diskriminierenden Verhaltensweisen seitens der Strafjustiz und weiterer Einschüchterung durch die Täter ausgeliefert.
Geschlechterdiskriminierung wird häufig von anderen Formen der Diskriminierung begleitet: Wenn eine Frau schwarz ist oder einer indigenen Volksgruppe angehört, wenn sie lesbisch ist oder über wenig finanzielle Mittel verfügt, dann muss sie häufig größere Hindernisse überwinden, um zu ihrem Recht zu kommen. Und wenn die Täter wissen, dass sie Frauen schlagen, vergewaltigen und töten können, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden, führt dies dazu, dass sich solche Verbrechen immer stärker ausbreiten und verfestigen. So stoßen zum Beispiel in den USA Frauen, die der Urbevölkerung Amerikas und Alaskas angehören, häufig auf Untätigkeit oder Gleichgültigkeit, wenn sie Opfer sexueller Gewalt werden. Sie sind außerdem in höherem Maße Vergewaltigungen und sexueller Gewalt ausgesetzt. Nach Angaben des US-Justizministeriums ist die Wahrscheinlichkeit, vergewaltigt oder sexuell belästigt zu werden, für Frauen, die der indianisch-amerikanischen Volksgruppe oder der Urbevölkerung Alaskas angehören, um das Zweieinhalbfache höher als für US-amerikanische Frauen im Allgemeinen. In Kanada zeigen Regierungsstatistiken, dass das Risiko indigener Frauen, durch Gewalt zu sterben, fünfmal so hoch ist wie das der anderen Frauen. Dies macht deutlich, dass ein umfassender nationaler Aktionsplan dringend notwendig ist, um die Gewalt zu bekämpfen und indigene Frauen vor Diskriminierung zu schützen.
Im April entschied ein argentinisches Berufungsgericht in Buenos Aires, dass die im Jahr 1989 zugunsten des früheren Militärmachthabers Jorge Videla und des ehemaligen Admirals Emilio Massera erfolgten Begnadigungen für Verbrechen nach internationalem Recht verfassungswidrig und deshalb null und nichtig seien.
Im September traf der Oberste Gerichtshof von Chile eine historische Entscheidung, als er die Auslieferung des ehemaligen peruanischen Präsidenten Alberto Fujimori beschloss, damit dieser in Peru wegen Korruption und Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden konnte. Im November sprach der Oberste Gerichtshof von Chile jedoch einen pensionierten Offizier, dem das "Verschwindenlassen" von drei Menschen im Jahre 1973 zur Last gelegt worden war, wegen Verjährung frei. Das Urteil setzte sich über internationale Menschenrechtsnormen hinweg und bedeutete einen herben Rückschlag für alle, die Gerechtigkeit und Sühne für die unter der Militärregierung des früheren Präsidenten Augusto Pinochet begangenen Verbrechen verlangten. Auch das Oberste Gericht von Panama entschied, dass die während der 1960er und frühen 1970er Jahre von staatlichen Vertretern begangenen Verbrechen des "Verschwindenlassens" unter das Gesetz über die Verjährung fielen. In Chile und Uruguay blieben Gesetze in Kraft, die Amnestien für Verbrechen gewährten, die während der Militärregierungen in den 1970er und 1980er Jahren begangen worden waren. Im September bestätigte aber das Berufungsgericht in Uruguay das Urteil und die Haft im Falle des ehemaligen Präsidenten Juan Maria Bordaberry Arocena (1971-76) wegen seiner Mittäterschaft an zehn Morden. Im Dezember wurde der ehemalige Präsident General Gregorio Álvarez Armelino (1981-85) inhaftiert und der Beteiligung am "Verschwindenlassen " von mehr als 30 Menschen angeklagt.
In Mexiko entschied im Juli ein Bundesrichter, dass das 1968 auf dem Tlatelolco-Platz verübte Massaker an Studenten ein Völkermordverbrechen gewesen sei. Die gegen den früheren Präsidenten Luis Echeverría Álvarez vorliegenden Beweismittel reichten jedoch nicht aus, um das Verfahren fortzuführen.
In den meisten Ländern wurde Menschenrechtsverletzungen, die von Vertretern der Staatsmacht begangen wurden, weiterhin nur unzureichend untersucht. So kam es zum Beispiel in Brasilien, El Salvador, Guatemala, Haiti und Jamaika nie oder nur äußerst selten zu einer Strafverfolgung, wenn Menschenrechtsverletzungen von Polizeikräften begangen wurden.
Korruption, Ineffizienz und das Fehlen eines klaren politischen Willens, diejenigen zur Verantwortung zu ziehen, die sich der Verletzung von Menschenrechten schuldig gemacht hatten, charakterisierten die Justizsysteme in vielen Teilen der Region. Anlass zur Besorgnis bot auch die Tatsache, dass Fälle von Menschenrechtsverletzungen durch Militär und Polizeiangehörige weiterhin vor Militär und Polizeigerichten verhandelt wurden. So wurden zum Beispiel in Kolumbien viele der über 200 Mordfälle, die Berichten zufolge im Jahr 2007 durch die Sicherheitskräfte begangen worden waren, an die Militärgerichtsbarkeit verwiesen. Die Militärgerichte akzeptierten in der Regel die Beteuerung der Militärs, die Opfer seien im Kampf gefallen, und die Fälle wurden ohne weitere Untersuchung abgeschlossen. Die Nationale Menschenrechtskommission in Mexiko deckte auf, dass sich Militärangehörige während ihrer Teilnahme an Polizeieinsätzen schwerer Verstöße gegen mehrere Zivilpersonen schuldig gemacht hatten. Sie sprach jedoch keine Empfehlung aus, derartige Fälle vor Zivilgerichten zu verhandeln, obwohl die Militärgerichte in Menschenrechtsfällen in aller Regel keine gerechten Urteile fällten.
Im Zusammenhang mit dem Verhalten der USA im "Krieg gegen den Terror" bleibt nach wie vor das ernste Problem bestehen, dass kaum jemand für Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen wird. Dies gilt insbesondere für die höheren Ebenen der Befehlskette.
In Argentinien und Panama wurden neue Gesetze erlassen, die das Weltrechtsprinzip einführten. Im Dezember unterzeichnete Präsident Bush das Völkermordgesetz von 2007 (US Genocide Accountability Act) und verlieh ihm damit Gesetzeskraft. Das Gesetz gestattet Ermittlungen und Strafverfolgungen in Fällen von Völkermord, wenn der vermeintliche Täter in die USA verbracht oder auf dem Boden der USA aufgefunden wird. Das gilt auch dann, wenn das Verbrechen außerhalb der USA begangen wurde.
Im Prozess gegen den früheren guatemaltekischen Präsidenten General José Efraín Ríos Montt und hochrangige ehemalige Militäroffiziere gab es keine wesentlichen Fortschritte. Das Urteil des Verfassungsgerichts, das die Vollstreckung von Haftbefehlen und die von einem spanischen Richter 2006 beantragte Auslieferung von General Ríos Montt verhinderte, stieß auf breite Kritik, weil es gegen das Weltrechtsprinzip verstieß.
Im Dezember erließ ein italienischer Richter Haftbefehle gegen 146 ehemalige Militärangehörige und Regierungsfunktionäre aus Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Paraguay, Peru und Uruguay. Die Haftbefehle bezogen sich auf die Tötung und das "Verschwindenlassen " von südamerikanischen Bürgern italienischer Herkunft während der "Operation Condor". Dabei handelte es sich um einen von mindestens sechs Militärregierungen in den 1970er und 1980er Jahren gemeinsam vereinbarten Plan zur Eliminierung politischer Gegner.
**Wirtschaftliche und soziale Diskriminierung
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Die neu gewählten lateinamerikanischen und karibischen Regierungen standen unter zunehmendem öffentlichen Druck, ihre Versprechen einzulösen und tief verwurzelte wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten zu überwinden. Während einigen Programmen zur Armutsreduzierung ein positiver Effekt bescheinigt wurde, standen andere in der Kritik, weil ihr Schwerpunkt auf Wohltätigkeit lag, anstatt Menschenrechte zu verwirklichen und Gleichberechtigung zu fördern.
Nach wie vor wurden große Teile der Bevölkerung, insbesondere Menschen afrikanischer oder indigener Herkunft, politisch ausgegrenzt, diskriminiert und davon abgehalten, eine ganze Reihe von Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die für die Verwirklichung der Menschenrechte unerlässlich sind. Hinzu kam die anhaltende Tendenz, große Sektoren der Bevölkerung als Randgruppen zu behandeln oder sie bei der Planung der wirtschaftlichen Entwicklung nicht zu berücksichtigen. Mangelnde Transparenz und Rechenschaftspflicht dienten häufig dazu, angestammte wirtschaftliche Interessen zu schützen, und erwiesen sich somit als die Haupthindernisse, um Armut und Diskriminierung zu überwinden.
Die betroffenen Bevölkerungsgruppen organisierten sich jedoch weiterhin, um für ihre Rechte zu kämpfen, häufig trotz Drohungen und Einschüchterungen. So setzten sich zum Beispiel in Mexiko viele Angehörige indigener und bäuerlicher Gemeinschaften gegen den Bau des Staudamms in La Parota ein. In mehreren südlichen Andenländern schlossen sich Dorfgemeinschaften zusammen, um gegen Bergbauaktivitäten zu protestieren, da diese eine Gefahr für Umwelt und Naturschutz darstellten.
Mehrere Staaten, darunter Nicaragua und Paraguay, versäumten es weiterhin, Entscheidungen des Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshofs umzusetzen, die die Landrechte indigener Völker betreffen.
In der gesamten Region wurden Hunderte engagierter Bürger und Anführer zivilgesellschaftlicher Gruppen mit fadenscheinigen Begründungen krimineller Vergehen beschuldigt, weil sie versucht hatten, arme ländliche Gemeinschaften gegen illegale Übergriffe auf ihr Land zu verteidigen. In vielen Fällen ging die Bedrohung von nationalen und multinationalen Unternehmen aus. Einige dieser Menschen wurden unrechtmäßig verurteilt und ins Gefängnis gesperrt.
In Ländern wie der Dominikanischen Republik, Peru und Guatemala verstärkte sich die soziale Ausgrenzung, weil die Behörden einigen Bevölkerungsgruppen keine ordnungsgemäßen Geburtsurkunden ausgestellt hatten. Wer keine Dokumente besaß, lief Gefahr, von staatlichen Leistungen, zum Beispiel im Bereich Bildung und Gesundheit, ausgeschlossen zu werden. Den Betroffenen wurde außerdem faktisch das Wahlrecht verwehrt, das Recht auf Teilnahme an öffentlichen Angelegenheiten, das Recht auf gesicherten Wohnungs- und Landbesitz sowie auf reguläre Beschäftigung.
In den USA zeigte sich die Rassendiskriminierung unter anderem daran, dass Polizeikräfte und Strafjustiz Menschen unterschiedlich behandelten. Deutlich wurde sie auch bei der Behandlung ausländischer Bürger, die vom US-Militär im Zusammenhang mit dem "Krieg gegen den Terror" festgehalten wurden. Diskriminierende Gesetze, die gleichgeschlechtliche Beziehungen kriminalisierten, blieben in der Karibik und in Zentralamerika in Kraft. Im neuen Strafgesetzbuch Nicaraguas sind die Bestimmungen, die homosexuelle Beziehungen kriminalisierten, jedoch nicht mehr enthalten.
HIV/AIDS betraf Frauen weiterhin stärker als Männer. Am stärksten waren Frauen in der Karibik, speziell in Haiti und in der Dominikanischen Republik, betroffen. Kuba blieb mit einem nur geringen Prozentsatz gemeldeter Infektionen die Ausnahme. Die überproportional hohe Rate von HIV-Infektionen sowie eine hohe Müttersterblichkeit unter Angehörigen der indigenen Bevölkerung in allen Teilen der Region machte auch deutlich, dass die Betroffenen diskriminiert wurden, was den Zugang zum Gesundheitssystem betraf.
In vier Ländern der Region, nämlich Chile, El Salvador, Honduras und Nicaragua, wurde Abtreibung weiterhin ohne jegliche Berücksichtigung besonderer Umstände strafrechtlich verfolgt. Im Oktober, ein Jahr nachdem Nicaragua Schwangerschaftsabbrüche ohne jede Ausnahme unter Strafe gestellt hatte, berichteten Frauenrechtsgruppen, dass Frauen diesen Rückschritt beim Mutterschutz mit ihrem Leben bezahlen mussten. Ihre Untersuchungen zeigten einen Anstieg der Müttersterblichkeit, der hätte verhindert werden können, wenn Abtreibung entkriminalisiert worden wäre. In Mexiko-Stadt sank hingegen die Zahl der gefährlichen Schwangerschaftsabbrüche mit Todesfolge, nachdem im April ein Gesetz verabschiedet worden war, das Abtreibungen entkriminalisiert hatte.
Menschenrechtsverletzungen öffentlich zu machen, war in vielen Ländern weiterhin mit Gefahren verbunden. Journalisten, die über Korruption informierten, wurden bedroht und angegriffen. Dasselbe galt für Umweltschützer, die darauf hinwiesen, dass die natürlichen Ressourcen und der Lebensunterhalt von Millionen Menschen durch Umweltverschmutzung bedroht waren.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verspricht Freiheit von Furcht und Freiheit von Not. Aber Freiheit von Not bleibt für viele Menschen in der Region eine Illusion - sowohl im Norden als auch im Süden. Obwohl während der vergangenen 60 Jahre ein erstaunliches Wachstum des Wohlstands zu verzeichnen war, verhindert die tief verwurzelte soziale Ungerechtigkeit immer noch, dass alle Gruppen der Gesellschaft daran teilhaben. Millionen von Menschen erleben weiterhin sozialen Ausschluss und Diskriminierung. Sehr vielfältige und dynamische gesellschaftliche Bewegungen unterschiedlicher Zielsetzung stellen sich in allen Teilen der Region der Herausforderung und entwickeln völlig neue Formen bürgerschaftlichen Engagements und Selbstbewusstseins. Sie fordern, dass endlich alle in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte proklamierten Rechte für alle Menschen verwirklicht werden.