Seit über 20 Jahren ist beim Bonner Landgericht ein Prozeß um diese
Broschüre anhängig. Am 10. Oktober wird wieder über die Foltervorwürfe
gegen die Colonia Dignidad aus den 70er Jahren verhandelt.
Die Frage, ob Adriana Bórquez in der Colonia Dignidad oder an einem anderen Ort in Chile gefoltert wurde, beschäftigt die Richter am Bonner Landgericht inzwischen seit mehr als 20 Jahren.
Im März 1977 hatte amnesty international eine Broschüre vorgelegt. Titel: "Colonia Dignidad: Deutsches Mustergut in Chile - ein Folterlager der DINA". Auf 64 Seiten dokumentierte die Organisation unter anderem Zeugenaussagen von Menschen, die angaben, in der Colonia Dignidad gefoltert worden zu sein - Erick Zott, Luis Peebles und eine Gefangene, deren Name damals noch nicht genannt wurde, die später aber vor Gericht aussagte: Adriana Bórquez. Auch die Illustrierte "Stern" berichtete am 17. März von den Foltervorwürfen. Wochenlang gingen diese durch die Presse, aber erst am 22. April stellte die Kolonie Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Verfügung gegen amnesty international. Mit Erfolg: Noch am gleichen Tag erließ das Landgericht Bonn die Einstweilige Verfügung und bestätigte sie einen Monat später. Gleichzeitig begann das Hauptverfahren. amnesty international durfte die Chile-Broschüre - unter Androhung einer Geldstrafe von 500.000 Mark - nicht länger verbreiten, bis die Sache im eigentlichen Verfahren entschieden war. Der ebenfalls von der Kolonie angestrengte Prozeß gegen den "Stern" wurde schon bald mit dem ai-Prozeß zusammengelegt. Niemand hat damals wohl damit gerechnet, daß mehr als 20 Jahre später noch nicht einmal in erster Instanz darüber entschieden sein würde. Dabei gibt es viele - teilweise erdrückende - Hinweise darauf, daß die Behauptungen aus der ai-Broschüre zutreffend sind.
So haben während der Beweisaufnahme auch zwei Mitarbeiter des früheren chilenischen Geheimdienstes DINA die Colonia Dignidad belastet: "Beim zweiten Besuch in der 'Colonia Dignidad' trafen wir unter anderem auch einen Offizier der DINA an, einen Chilenen, der in der 'Colonia Dignidad' arbeitete. Ich weiß nicht, ob er ständig in der 'Colonia Dignidad' untergebracht war, ich weiß jedoch, daß er dort mit den Gefangenen arbeitete. Mit Arbeit sind in diesem Fall Verhöre gemeint." Samuel Enrique Fuenzalida Devia, zu seiner Zeit bei der DINA "El Gato" genannt, ist einer der wichtigsten Zeugen im Prozeß um die Foltervorwürfe gegen die Colonia Dignidad. Er sagte vor Gericht aus, 1974 zweimal in der Colonia gewesen zu sein. Beim ersten Mal habe er den politischen Gefangenen "Loro Matias" - ein Spitzname von Alvaro Vallejos, führendes Mitglied der linken Oppositionsgruppe MIR - dorthin gebracht - dieser ist seitdem "verschwunden". Beim zweiten Besuch in der Deutschensiedlung habe er einen Häftling abgeholt.
Diese Aussage ist insofern pikant, als die Kläger - die chilenische "Sociedad Benefactora y Educacional Dignidad" sowie der Siegburger Ableger der Kolonie namens "Private Sociale Mission" - nicht nur die Foltervorwürfe geleugnet, sondern auch immer behauptet hatten, niemals hätten sich DINA-Mitarbeiter auf dem Gelände der Deutschen aufgehalten. Dem widerspricht auch die Aussage von Juan René Múñoz Alarcón - bekannt und berüchtigt als "Kapuzenmann", der nach dem Putsch im Nationalstadion von Santiago gefangengehaltene politische Gegner identifizierte, die anschließend gefoltert und getötet wurden. Er hatte kurz vor seiner Ermordung im Jahre 1977 einem katholischen Geistlichen in einer Art Lebensbeichte berichtet, daß er in der Colonia Dignidad als Folterer ausgebildet worden und an Folterungen beteiligt gewesen sei. Seine Aussage liegt dem Gericht auf Tonband vor.
| "Im vergangenen Jahr haben Zeugen die langjährige Vermutung bestätigt, daß die Colonia Dignidad während der Diktatur General Augusto Pinochets (1973-1990) als Folterzentrum diente" (Süddeutsche Zeitung, 5. August 1994) | |
Schon in den 70er Jahren benannte ai zehn Zeugen, die alle vom Gericht gehört wurden. Die erlittene Folter selbst stellten die Richter nicht in Frage, wohl aber, ob die Colonia Dignidad der Ort des grausamen Geschehens war. Deutliche Indizien dafür gab es: Einige Folteropfer hatten zum Beispiel die deutsche Sprache gehört; Luis Peebles will sogar Sektenführer Paul Schäfer als einen seiner Folterer auf einem Foto wiedererkannt haben. Obwohl ihnen die Augen verbunden waren, als sie zum Ort des Geschehens gebracht wurden, hatten die Zeugen wichtige Merkmale der Wegstrecke in Erinnerung behalten: typische Kurven, das Passieren einer Zahlstelle, die Geräusche beim Überqueren einer Holzbrücke. Auf dem Gelände selbst hatten sie Flugzeug- und Turbinengeräusche gehört. Übereinstimmend beschrieben sie typische Merkmale der Wände, des Bodens und der Decke des Folterkellers.
Die politische Lage zur Zeit des Prozeßbeginns war pikant: In den 70er Jahren gab es eine ganze Reihe von Politikern aus CDU und CSU, die das "deutsche Mustergut" mit seinen beträchtlichen wirtschaftlichen Erfolgen verteidigten und zum Teil dort auch zu Gast waren. Der Putsch gegen den demokratisch gewählten sozialistischen Präsidenten Salvador Allende im September 1973 war während des "Kalten Krieges" im konservativen Spektrum teilweise offen begrüßt worden. Die Gefolterten wiederum gehörten linken Gruppen an, denen nicht nur die Kläger, sondern auch bestimmte Teile der Öffentlichkeit jede Glaubwürdigkeit abzusprechen versuchten, weil sie "Kommunisten" seien. Dem Prozeß kam also auch eine erhebliche innenpolitische Bedeutung zu.
Da es zudem um Wegstrecken und Besonderheiten auf dem Gelände in Chile geht, beschloß das Gericht am 22. Januar 1980 eine weitere Beweisaufnahme mit Ortsbesichtigung im Andenstaat. Was zunächst der Wahrheitsfindung dienen sollte, entwickelte sich über die Jahre als Ursache für immer neue Verzögerungen. Zuerst wurde der Beweisbeschluß formal kritisiert. Darf ein deutsches Gericht in Chile ermitteln, oder besser: Darf ein chilenisches Gericht in Gegenwart deutscher Richter ermitteln? Diese Frage verneint der CSU-nahe Professor Dieter Blumenwitz aus Würzburg, damals Mitglied eines Freundeskreises der Kolonie, in einem 40seitigen Gutachten. Nachdem auch die chilenischen Behörden eine entsprechende Auffassung vertreten, ändert das Bonner Gericht im Dezember 1981 seinen Beschluß und verzichtet auf eine eigene Teilnahme bei den Vernehmungen in Chile. Die unendliche Geschichte nimmt ihren Lauf. Es dauert sechs Jahre, bis die Beweisaufnahme in Chile tatsächlich beginnen kann. Schließlich finden - noch unter der Herrschaft von Diktator Pinochet ! - Ermittlungen gegen Menschenrechtsverletzungen in Chile unter Leitung einer chilenischen Richterin statt - eine Premiere. Sogar zum Ortstermin kommt es: Im April 1988 werden in Anlehnung an den langen Fragenkatalog des Bonner Landgerichts und unter Begleitung von bis zu 50 Journalisten tagelang die Wegstrecken zur Colonia Dignidad abgefahren. Obwohl die Behörden und die Leitung der Colonia elf Jahre Zeit hatten, Spuren zu beseitigen, werden viele Indizien bestätigt. Eine Holzbrücke auf der Zufahrt zur Colonia Dignidad, deren typische Fahrbahnbeschaffenheit sich fast alle Gefangenen gemerkt haben wollen, ist durch eine Betonbrücke ausgetauscht worden. Allerdings stehen Überreste der alten Holzbrücke noch. Bodenwellen an einer von Zeugen erwähnten Zahlstelle auf der Schnellstraße "Panamericana" sowie auf Brücken wurden zwar beseitigt, die Spuren sind aber nicht zu übersehen. Typische Kurven der Wegstrecke können rekonstruiert werden. Das Protokoll der chilenischen Untersuchungskommission hält vieles fest, und selbst die zu dieser Zeit nicht gerade ai-freundliche chilenische Presse titelt: "Zeugenaussagen bestätigt".
Auf dem Gelände der Kolonie kommt es wenig später zum Eklat: Nach nur einem Tag, der einer allgemeinen Orientierung galt, verkündet die Richterin plötzlich, am Abend sei der Ortstermin in der Deutschensiedlung beendet. Grund: General Pinochet käme in die nahegelegene Ortschaft Talca, da würden alle Polizisten benötigt. Es bleiben nur wenige Stunden, um Gebäude zu untersuchen. Dennoch entdecken die Anwesenden entgegen der Aussagen der Colonia-Leitung an der Außenwand der Mühlenhalle eine Rampe. Von einer solchen hatten die Gefangenen berichtet. Typische Merkmale an Decken und Wänden können in der Halle entdeckt werden, auch wenn andere Auffälligkeiten offenbar beseitigt wurden. Hinweise darauf, daß die Mühlenhalle der Ort der Folter war, verdichten sich. Doch nur wenige Gebäude können gründlich untersucht werden - eigentlich sollten alle in die Untersuchung einbezogen werden. Aufgrund der Jahreszeit ist es zudem fast die ganze Zeit dunkel.
Weitere Behinderungen und Manipulationen beim Ortstermin bleiben nicht aus. Die gerichtliche Untersuchung war, so der damals beteiligte ehemalige ai-Geschäftsführer Walter Rövekamp, "nicht gerade ein Meisterstück an Objektivität und Gründlichkeit". So werden Bauexperten, die untersuchen sollten, wo bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, trotz eines ai-Antrages nicht zugelassen. Vor Ort gibt es jeden Tag stundenlange Debatten über die Teilnahme von Walter Rövekamp. Die Anwälte der Colonia versuchen mit aller Macht, ihn zumindest von der Begehung der Siedlung selbst auszuschließen. Angeblich reiche seine Vollmacht nicht aus. Ein Keller der Strohscheune bleibt unzugänglich - Berichten zufolge sollen sich dort in einem unterirdischen Raum Autos von "Verschwundenen" befinden. Das Gericht hat keine Karten, Pläne oder Skizzen vom Gelände oder von Gebäuden, und die Leitung der Kolonie löste das Versprechen, eine Karte vorzulegen, bis heute nicht ein. Es gibt eine Weigerung, die sehr chrarakteristische Decke der Mühlenhalle zu fotografieren; Fotos der Giebelseiten des "Kartoffelkellers", eines vermuteten Haftortes, fehlen später im schriftlichen Bericht. Vor dem Hintergrund, daß anhaltender Widerstand gegen diese Mißstände während der Pinochet-Herrschaft zwecklos, vor allem aber gefährlich ist, beugen sich die ai-Vertreter. Nach Abschluß des Termins bekommen die drei chilenischen Rechtsanwälte von ai anonyme Drohungen. Auf das Haus von Anwalt Ceroni wird 1991 ein Anschlag mit automatischen Waffen verübt. Ein Festgenommener vom chilenischen Freundeskreis gibt an, daß die Tat in der Kolonie geplant worden sei.
Trotz allem konnten zahlreiche Details der Zeugen bestätigt werden. Den ehemaligen ai-Generalsekretär Helmut Frenz - er schied 1985 nach zehn Jahren aus dem Amt und hat den wichtigsten Teil des Verfahrens federführend begleitet - wundert das im Rückblick nicht. Er hat bis 1975 als Bischof in Chile gewirkt, und die Colonia Dignidad lag im Bereich seiner Gemeinde; einmal hat er sie sogar selbst besucht. "Als die Zeugen vor Gericht den Weg beschrieben, lief vor meinen Augen ein Film ab", erinnert er sich. "Für mich stand hundertprozentig fest, daß der Weg zur Kolonie geführt hat. Doch für einen deutschen Richter, der noch nie dort war, war das sicherlich schwerer nachzuvollziehen." Frenz hat am Wahrheitsgehalt der Kernaussagen aus der ai-Broschüre von 1977 keinen Zweifel: "Es ist längst belegt: Die Colonia Dignidad war ein Folterlager der DINA".
1985 schließlich verändert die spektakuläre Flucht zweier Ehepaare aus der Colonia Dignidad auch die öffentliche Stimmungslage. Hugo Baar, 1977 noch Prozeßvertreter der Colonia im Verfahren gegen amnesty international, setzt sich im Dezember 1984 ab, seine Frau Waltraud bleibt bei ihm, als sie ihn im Auftrag der Kolonie zurückholen soll. Georg und Lotte Packmor flüchten einige Monate später. Die Aussteiger berichten über die strenge Regentschaft von Colonia-Chef Paul Schäfer: Wer Zweifel äußert, wird mit Schlägen und Elektroschocks wieder gefügig gemacht, die Menschen können sich nicht frei bewegen und männliche Jugendliche werden von Schäfer sexuell mißhandelt. Eine Bundestagsanhörung im Frühjahr 1988 ergibt ein erschütterndes Bild über die Zustände in der Kolonie, die sich inzwischen "Villa Baviera" (Bayerisches Dorf) nennt. Außerdem können die "Dissidenten" wichtige Hinweise für den ai-Prozeß geben: Sie erklären, der frühere DINA-Chef Manuel Contreras sei in der Colonia Dignidad ein- und ausgegangen. Paul Schäfer hatte bei seiner Vernehmung im Rahmen der Beweisaufnahme in Chile noch geleugnet, die Abkürzung DINA überhaupt zu kennen. Ähnlich wenig hatte auch die Vernehmung der anderen von der Colonia benannten Zeugen zur Wahrheitsfindung beigetragen.
Hugo Baar berichtet schließlich nach seiner Flucht, er habe an mehreren Besprechungen der Colonia-Leitung nach dem Beweisbeschluß des Bonner Landgerichts teilgenommen, bei der die Beseitigung von Spuren beschlossen wurde: Eine Betontreppe zum "Kartoffelkeller" wurde abgerissen, ebenso eine Dusche in diesem Keller, von der Adriana Bórquez berichtet hatte. Vor allem aber soll ein Krankenwagen mit doppelter Hecktür - mit einem solchen Fahrzeug war Adriana Bórquez transportiert worden -, den Baar nach eigenen Angaben selbst in Deutschland gekauft hatte, wieder verkauft worden sein. Den Besitz eines solchen Fahrzeugs hatten die Colonia-Angehörigen im Prozeß stets geleugnet. Peinlich für die Colonia, daß es auf einem Werbefilm der Sekte deutlich zu erkennen ist....
| "Paul Schäfer stellte die Siedlung dem chilenischen Diktator Pinochet auch als Folterlager zur Verfügung" (Report Baden-Baden, 25. August 1997) | |
amnesty international hat dem Bonner Landgericht bereits im Dezember 1991 entsprechende weitere Zeugen benannt. Im Februar 1991 legte die Nationale Kommission "Wahrheit und Versöhnung" - nach dem Vorsitzenden Raúl Rettig auch Rettig-Kommission genannt - ihren Abschlußbericht zur Aufarbeitung der Diktatur vor. Darin heißt es: "Es ist erwiesen, daß es Verbindungen zwischen der DINA und der Colonia Dignidad gegeben hat. Es steht fest, daß nach der Gründung der DINA als 'Kommission DINA' seit November 1973 Agenten dieser Organisation Landgüter der Colonia Dignidad wie 'El Lavadero' sowie Parzellen des früheren Landguts 'San Manuel' in Parral für die Zwecke der DINA, das heißt für die Agentenausbildung oder andere Zwecke dieser Einrichtung, benutzt haben. Es ist auch bekannt, daß der Direktor der DINA und weitere DINA-Agenten die Colonia Dignidad besuchten und dem Anschein nach herzliche Beziehungen zu deren Leitern unterhielten". Über die Aussagen von früheren Gefangenen, die angaben, in der Colonia Dignidad gefoltert worden zu sein, führt die Kommission in ihrem Abschlußbericht aus: "Sehr viele dieser Aussagen sind derartig eindeutig, detailliert und untereinander sowie mit anderen Tatsachen übereinstimmend - zu ihnen gehören die Aussagen von früheren DINA-Agenten und sogar früheren Mitgliedern der Colonia Dignidad selbst -, daß an ihrer Glaubwürdigkeit von Rechts wegen keinerlei Zweifel bestehen kann. Daher muß die Kommission zumindest zu der Schlußfolgerung gelangen, daß eine gewisse Anzahl von durch die DINA festgenommenen Personen tatsächlich in die Colonia Dignidad verbracht und dort zeitweilig festgehalten wurde und einige von ihnen gefoltert wurden. An diesen Tatbeständen waren nicht nur die Agenten der DINA, sondern auch Personen beteiligt, die auf diesem Landgut lebten." Zum Vorwurf, dort seien Menschen "verschwunden", führt der Bericht aus, daß zumindest im Fall des MIR-Mitgliedes Alvaro Vallejos - alias "Loro Matias" - klar sei, daß er nach seiner Verhaftung am 20. Mai 1974 in die Colonia Dignidad verlegt worden ist und dort "verschwand". In anderen Fällen gebe es ebenfalls Indizien für ein solches "Verschwinden".
Sechseinhalb Jahre nach dieser amtlichen Einschätzung der chilenischen Regierung hat das Bonner Landgericht die Chance, am 10. Oktober ebenfalls den erdrückenden Beweisen zu folgen. In den vergangenen Jahren gab es wenig Anstrengungen, das Verfahren zu beenden. Der Gegenseite geht es offenbar seit Jahren nur noch darum, den Prozeß in die Länge zu ziehen. Offiziell sieht sie sich durch den Ortstermin ebenfalls in ihrer Position bestätigt; sie klammert sich an angebliche Widersprüche bei der Wegbeschreibung in den Zeugenaussagen, die "eindeutig widerlegen" sollen, daß die Gefolterten jemals in der Colonia Dignidad waren. Auf die von ai vorgetragenen Argumente geht der Colonia-Anwalt jedoch nicht ein.
| "Die Geheimdienstschwadronen Pinochets nutzten die Kolonie, um dort Oppositionelle zu Tode zu foltern" (afp, 15. Mai 1997) | |
Harald Gesterkamp
| Letzte Aktualisierung dieser Seite: 5. Oktober 1997 |