Saudi-Arabien - Ali Al-Nimr, Abdullah Al-Zaher, Dawood Al-Marhoon

Menschen bilden Kreis aus Händen

Aktion gegen das Vergessen

März 2016

Ali al-Nimr wurde am 14. Februar 2012 im Alter von 17 Jahren festgenommen, nachdem er an Demonstrationen gegen die Regierung teilgenommen hatte. Wenige Monate später wurden auch Abdullah al-Zaher und Dawood al-Marhoon, zu diesem Zeitpunkt 16 und 17 Jahre alt, inhaftiert. Heute, vier Jahre später, befinden sich Ali al-Nimr, Abdullah al-Zaher und Dawood al-Marhoon weiterhin in Haft. Den drei Männern droht die Hinrichtung, nachdem sie im Oktober 2014 vom Sonderstrafgericht (Specialized Criminal Court - SCC) in der Hauptstadt Riad, das für terrorismusbezogene Fälle zuständig ist, in einem unfairen Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt wurden. Das Urteil basierte auf "Geständnissen", die Ali al-Nimr, Abdullah al-Zaher und Dawood al-Marhoon ihren Angaben nach unter Folter und anderen Misshandlungen abgegeben hatten. Zudem wurde ihnen während der Untersuchungshaft der Zugang zu einem Rechtsbeistand verweigert. Ali al-Nimr wurde darüber hinaus auch nach seiner Verurteilung der Zugang zu einem Rechtsbeistand verwehrt, sodass er kein Rechtsmittel gegen sein Todesurteil einlegen konnte. Die Todesurteile wurden 2015 ohne das Wissen der drei Männer, ihrer Familien und Rechtsbeistände durch ein Berufungsgericht und durch den Obersten Gerichtshof von Saudi-Arabien bestätigt. Da alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, können Ali al-Nimr, Abdullah al-Zaher und Dawood al-Marhoon jederzeit hingerichtet werden, sobald der König die Urteile bestätigt.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an König Salman, in denen Sie ihn bitten, die Schuldsprüche und Todesurteile gegen Ali al-Nimr, Abdullah Hasan al-Zaher und Dawood Hussein al-Marhoon aufzuheben und sicherzustellen, dass sie gemäß den Bestimmungen und Standards des Völkerrechts in Verfahren vor Gericht gestellt werden, in denen nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird. Bitten Sie ihn zudem höflich, unverzüglich eine unabhängige Untersuchung der erhobenen Foltervorwürfe einzuleiten.

Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch an: His Majesty Salman bin Abdul Aziz Al Saud The Custodian of the two Holy Mosques Office of His Majesty the King Royal Court, Riyadh KÖNIGREICH SAUDI-ARABIEN (Anrede: Your Majesty / Majestät) Fax: (00 966) 11 403 3125 (Standardbrief Luftpost bis 20 g: 0,90 €)

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an: Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien S.E. Herrn Awwad Saleh A Alawwad Tiergartenstr. 33-34 10785 Berlin Fax: 030-8892 5179 E-Mail: deemb@mofa.gov.sa