Mexiko - Ángel Colón

Endlich frei: Alle Anklagen gegen Ángel Colón werden fallengelassen

Endlich frei: Alle Anklagen gegen Ángel Colón werden fallengelassen

August 2015

Der afro-honduranische Migrant Ángel Colón versuchte Anfang 2009 über Mexiko in die USA zu gelangen. Er hoffte, dort eine Arbeit zu finden, um die medizinische Behandlung seines krebskranken Sohnes bezahlen zu können. Im März 2009 wartete er in einem Haus in der mexikanischen Stadt Tijuana auf eine Möglichkeit, die Grenze überqueren zu können. Am 9. März 2009 stürmten bewaffnete Polizisten das Haus und nahmen Ángel Colón fest. In den folgenden Tagen wurde er gefoltert und anderweitig misshandelt. Man versetzte ihm Schläge gegen die Rippen und den Bauch, zwang ihn, sich auf seinen Knien fortzubewegen, und trat ihn. Man bedrohte ihn und stülpte ihm eine Plastiktüte über den Kopf, bis er fast erstickte. Er musste sich nackt ausziehen und die Schuhe anderer Häftlinge mit seiner Zunge putzen. Darüber hinaus wurde er immer wieder zum Opfer rassistisch motivierter Gewalt. Nachdem Ángel Colón 16 Stunden am Stück verhört worden war, zwang man ihn dazu, eine Erklärung für den Staatsanwalt zu unterzeichnen, auf deren Grundlage man ihm die Zugehörigkeit zu einer kriminellen Bande vorwarf. Obwohl Ángel Colón dem Richter von der Folter berichtete und auch die Erklärung zurückzog, wurden keine Untersuchungen zu seinen Vorwürfen durchgeführt. Die Polizei verlegte Ángel Colón in ein abgelegenes Hochsicherheitsgefängnis. Dort blieb er inhaftiert, bis die Staatsanwaltschaft die Anklage gegen ihn im Oktober 2014 fallenließ und seine bedingungslose Freilassung veranlasste. Er hatte insgesamt mehr als fünf Jahre in Untersuchungshaft verbracht. Die Generalstaatsanwaltschaft ergriff zwar einige Maßnahmen hinsichtlich der Untersuchung der Foltervorwürfe, diese blieben jedoch zum Großteil wirkungslos. Ángel Colón hat von der mexikanischen Regierung noch immer keine Entschädigungsleistungen für die erlittenen Menschenrechtsverletzungen erhalten.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an die Generalstaatsanwältin von Mexiko, in denen Sie sie darum bitten, unverzüglich eine umfassende und unabhängige Untersuchung zur Folterung von Ángel Colón durchzuführen, die Ergebnisse dieser Untersuchung zu veröffentlichen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.

Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch an: Arely Gómez González Procuradora General de la República Procuraduría General de la República (PGR) Reforma 211-213, Col. Cuauhtémoc, C.P. 06500 México D.F. MEXIKO Fax: 00 52 – 55 53 46 09 08 (Sagen Sie "Tono de fax") E-Mail: ofproc@pgr.gob.mx oder über die Webseite http://pgr.gob.mx/servicios/mail/plantilla.asp?mail=1 Twitter: @ArelyGomezGz (Anrede: Dear Attorney General / Estimada Señora Procuradora / Sehr geehrte Frau Generalstaatsanwältin) (Standardbrief Luftpost bis 20 g: 0,80 €)

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an: Botschaft der Vereinigten Mexikanischen Staaten I.E. Patricia Espinosa Cantellano Klingelhöferstraße 3, 10785 Berlin Fax: 030 – 26 93 23 70 0 E-Mail: mail@mexale.de