Aktuell Deutschland 04. Februar 2016

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Sehr geehrte/r Frau/Herr NACHNAME,

in Kürze stimmen Sie im Bundestag über das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (Asylpaket II) und über die Ausweitung der Liste "sicherer Herkunftsstaaten" ab. Die rechtlichen Änderungen werden über das weitere Schicksal vieler Schutzsuchender entscheiden.

Khaled ist 13 Jahre alt und kommt aus Syrien. Seine Heimatstadt ist zerbombt, in seinem Land bekämpfen sich bewaffnete Gruppen. Im Chaos der Flucht hat er seine Eltern verloren. Mit anderen Syrern hat er es nach Deutschland geschafft. Heute weiß er, dass seine Eltern im Libanon sind. Er muss zwei Jahre warten, bis er einen Antrag stellen darf, dass seine Eltern zu ihm kommen dürfen. Es wird drei Jahre dauern, bis er seine Eltern wiedersieht.

Das Asylpaket II nimmt Menschen mit eingeschränktem Schutz, z. B. Menschen aus Kriegsgebieten, für die nächsten zwei Jahre die Möglichkeit, ihre Angehörigen gefahrlos nach Deutschland zu holen. Nach der Genehmigung des Familiennachzuges dauert es aufgrund von bürokratischen Vorgaben oft noch ein weiteres Jahr, bis die Angehörigen tatsächlich einreisen können. Familien bleiben so auf Jahre
getrennt.

Said kommt aus Tunesien. Zwei Jahre lang lebte er dort mit seinem Freund zusammen. Schöne Jahre. Dann zeigte ein Nachbar die beiden wegen Homosexualität an. Said floh. Sein Freund wurde verurteilt: drei Jahre Haft, danach fünf Jahre Verbannung. Saids Fall wird in einem beschleunigten Asylverfahren entschieden. Nach zwei Tagen wird er über seine Asylgründe befragt. Davor: keine Beratung. Said weiß nichts über das deutsche Asylverfahren. Er erzählt von seiner Beziehung, von seinem Freund. Ihm wird nicht geglaubt. Tunesien gilt als sicher. Nach fünf Tagen kommt die Ablehnung, Said soll abgeschoben werden. Er hat sieben Tage, um Klage bei Gericht einzureichen. Er findet keinen Anwalt, er wird abgeschoben.

Das Asylpaket II ermöglicht eine derart schnelle Abfertigung, dass sie zwangsläufig zu falschen Entscheidungen führen wird. Die Kriterien, wer von den neuen Verfahren betroffen sein wird, sind so weit gefasst, dass es Tausende Asylsuchende treffen könnte. Zudem sollen Marokko, Algerien und Tunesien als "sichere Herkunftsländer" eingestuft werden. Das macht es nahezu unmöglich, Verfolgung glaubhaft zu machen.

Nasrin kommt aus Afghanistan. Auch ihr Fall wird in einem beschleunigten Verfahren behandelt. Der Grund: kein Pass. Während des Verfahrens muss sie in einer besonderen Unterkunft wohnen. Den Bezirk ihrer Ausländerbehörde darf sie nicht verlassen. Tagsüber fährt sie mehrmals zu der einzigen unabhängigen Asylberatung in der Region. Diese ist außerhalb des Bezirkes. Deshalb wird ihr Asylverfahren eingestellt und sie wird abgeschoben. In ein Land, in dem Männer sie wegen ihres westlichen Lebensstils töten wollen und der Staat sie nicht schützt.

Nach dem Asylpaket II werden Asylverfahren eingestellt, wenn eine Person zweimal gegen die Auflage verstößt, nicht den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde zu verlassen. Asylgründe werden nicht mehr geprüft. Das kann dazu führen, dass politisch Verfolgte abgeschoben werden.

Edita kommt aus Albanien. Ihr Ehemann hat sie in der Ehe vergewaltigt und terrorisiert. Nach der Trennung stellte er ihr nach und bedrohte sie. Deswegen flüchtete Edita zu ihrer Schwester nach Düsseldorf. Dort ist sie wegen Angstzuständen und Depressionen in Therapie. Es versetzt sie in Panik, wenn sie sich vorstellt, nach Albanien zurückzukehren. Ein Hindernis für ihre Abschiebung ist das
nicht, sie muss zurück.

Durch das Asylpaket II wird die Möglichkeit eingeschränkt, aufgrund von medizinischen Gründen nicht abgeschoben zu werden. Das trifft besonders traumatisierte Menschen.

Diese Schicksale sind fiktiv. Durch das Asylpaket II werden sie Realität.

Helfen Sie uns, das zu verhindern. Stimmen Sie im Bundestag gegen die Asylrechtsverschärfungen.

Mit freundlichen Grüßen

Zum Kontaktformular auf der Website des Deutschen Bundestags

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