Aktuell Vereinigte Staaten von Amerika 11. Dezember 2014

Bericht zu CIA-Folter

Bericht zu CIA-Folter
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Zu den Verhörmethoden der CIA gehörten "Waterboarding", simulierte Hinrichtungen, extremer Schlafentzug und das Verharren in schmerzhaften Positionen

11. Dezember 2014 - Der Bericht eines Ermittlungsausschusses des US-Senats zu den Foltermethoden, die im Rahmen des geheimen US-amerikanischen Haft- und Verhörprogramms eingesetzt wurden, enthält neue Details zu Art und Umfang der Folter. Bis heute wurde niemand für die im Namen der "nationalen Sicherheit" begangen Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen.

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Der am 9. Dezember veröffentlichte Bericht des Senate Select Committee on Intelligence (SSCI) enthält Informationen zu dem Umfang, in dem der Auslandsgeheimdienst CIA (Central Intelligence Agency) folterte. Praktiken wie "Waterboarding", simulierte Hinrichtungen, Androhung sexueller Gewalt und andere Formen von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung setzte man gegen Gefangene ein, die Opfer des Verschwindenlassens geworden waren. Diese Taten erfolgten während der Überstellungs- und geheimen Inhaftierungsprogramme, die auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 folgten.

Der Bericht enthält auch Informationen zu den Auswirkungen der Verhörmethoden und Haftbedingungen auf die Häftlinge, darunter "Halluzinationen, Paranoia, Schlaflosigkeit und Selbstverletzungs- und Selbstverstümmelungsversuche".

"Der Bericht enthält weitere vernichtende Informationen zu einigen der Menschenrechtsverletzungen, die in den USA nach dem 11. September von höchster Stelle genehmigt wurden. Auch wenn der Öffentlichkeit bereits seit Jahren zahlreiche Beweise vorliegen, wurde bisher niemand für die Genehmigung oder Durchführung dieser Praktiken im Rahmen der CIA-Programme zur Rechenschaft gezogen", so Erika Guevara Rosas, Expertin für die Region Amerikas bei Amnesty International.

Trotz vernichtender Information über Menschenrechtsverletzungen kam es nie zu einer Anklage

Die ohnehin nicht sonderlich umfangreichen Ermittlungen des US-Justizministeriums zu den CIA-Verhören wurden 2012 eingestellt, ohne dass es zu einer Anklage gekommen wäre. Auch die Vernichtung von Videobändern mit Verhören – samt möglicher Beweise über völkerrechtliche Verbrechen – blieb ohne rechtliche Konsequenzen.

Gerechtigkeit für jene, die Opfer von Folter oder anderen Misshandlungen geworden waren, wurde von den US-Behörden systematisch verhindert, unter anderem mit der Begründung staatlicher Geheimhaltung.

"Die freigegebenen Informationen in dem Bericht sind trotz ihres begrenzten Umfangs ein klares Zeichen für die Welt, dass die USA auf ganzer Linie versagt haben, die Verantwortlichen für Folter und andere Misshandlungen zur Rechenschaft zu ziehen. Dies ist ein Weckruf für die USA: Sie müssen alle Menschenrechtsverletzungen vollständig offenlegen, die Schuldigen zur Verantwortung ziehen und Gerechtigkeit für die Opfer gewährleisten. Dabei handelt es sich nicht um eine politische Spitzfindigkeit, sondern um eine Verpflichtung nach dem Völkerrecht", so Erika Guevara Rosas.

Zu den von der CIA eingesetzten Verhörmethoden gehörten "Waterboarding", simulierte Hinrichtungen, extremer Schlafentzug und das Verharren in schmerzhaften Positionen. Einige dieser Handlungen erfüllen für sich bereits den Tatbestand der Folter nach dem Völkerrecht, andere gelten erst in Verbindung mit anderen Handlungen oder bei Anwendung über einen längeren Zeitraum als Folter oder werden als grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung angesehen. Alle sind absolut, ohne Ausnahme und unter allen Umständen verboten. Auch das Verschwindenlassen stellt ein Verbrechen im Sinne des Völkerrechts dar.

Der vollständige SSCI-Bericht, der sich auf rund 6.600 Seiten beläuft, unterliegt weiterhin strengster Geheimhaltung. Der Ausschussvorsitzenden Dianne Feinstein zufolge enthält der Bericht "genaue Informationen zu allen Häftlingen in CIA-Gewahrsam, den Bedingungen ihrer Inhaftierung und den Verhörmethoden".

Amnesty International fordert die Veröffentlichung des vollständigen Berichts unter der Maßgabe der geringstmöglichen redaktionellen Bearbeitung. Beweise für mögliche Menschenrechtsverletzungen dürfen dabei keinesfalls geschwärzt werden.

Hier geht es zur veröffentlichten Version des Berichts des Senate Select Committee on Intelligence (SSCI)

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