Aktuell Erfolg Ägypten 27. Oktober 2014

Erfolge Juli - September 2014

Wir danken allen für ihren Einsatz! Anbei einige ausgewählte Erfolge aus den vergangenen drei Monaten.

ÄGYPTEN – VATER VON MURSI-ANHÄNGER AUS DER HAFT ENTLASSEN

Mursi-Anhänger demonstrieren am 11. Juli 2013 in Kairo

Mursi-Anhänger demonstrieren am 11. Juli 2013 in Kairo

Adly al-Qazzaz wurde am frühen Morgen des 25. Juni nach acht Monaten Haft freigelassen. Er war möglicherweise nur deshalb festgenommen worden, weil sein Sohn für den abgesetzten Präsidenten Mohammed Mursi gearbeitet hat. Einer offiziellen Stellungnahme zufolge hatte die Staatsanwaltschaft die Freilassung von Adly al-Qazzaz aus "humanitären Gründen" angeordnet. Während der Haft erlitt er zwei Herzinfarkte und benötigte eine Herzoperation. Die Freilassung von Adly al-Qazzaz war offenbar nicht an Bedingungen geknüpft. Es ist unklar, ob die Staatsanwaltschaft die Untersuchungen in seinem Fall fortsetzen wird. Seine Familie bedankte sich bei den Mitgliedern und Unterstützer_innen von Amnesty International für ihren Einsatz. (UA-300/2013)

 

SAMBIA – ZWEI MÄNNER WIEDER FREI

UgandaTeaser

UgandaTeaser

Mposhi James Mwape und Philip Mubiana, die wegen Unterhaltung einer sexuellen Beziehung "entgegen der natürlichen Ordnung" unter Anklage standen, sind am 3. Juli freigesprochen worden, da keine Beweise gegen die beiden Männer erbracht werden konnten. Ihnen drohte eine Freiheitsstrafe von mindestens 15 Jahren bis zu lebenslanger Haft. Neben der Veröffentlichung von Urgent Actions arbeitete Amnesty International mit sambischen Aktivist_innen zusammen, um die Gefangenen zu unterstützen und den Prozess zu beobachten. Amnesty International setzte sich außerdem dafür ein, dass die sambischen Behörden die Anklage gegen die beiden Männer fallen lassen. (UA-124/2013)

 

UKRAINE – JOURNALISTIN UND KAMERAMANN WIEDER FREI

Die ukrainische Journalistin Anastasia Stanko und ihr Kameramann Ilya Bezkorovaini sind am 2. Juli freigelassen worden. Sie waren am 30. Juni in Lugansk im Osten der Ukraine von einer bewaffneten Gruppe verschleppt worden, die sie misshandelte. Am 2. Juli wurden sie freigelassen, obwohl ihnen am Tag zuvor vorgeworfen worden war, "für die ukrainische Armee Spionage zu betreiben". Diese Vorwürfe hatte der Anführer der selbsternannten "Volksrepublik Lugansk", Valeriy Bolotov, erhoben. Nach ihrer Freilassung erklärte Valeriy Bolotov, dass die Journalistin und der Kameramann freigelassen worden seien, weil drei russische Fernsehsender sich für sie eingesetzt hatten. In einem Fernsehinterview, das Anastasia Stanko und Ilya Bezkorovaini nach ihrer Rückkehr nach Kiew gegeben haben, gaben sie an, dass ihnen die Augen verbunden und sie in einem Keller festgehalten worden waren. (UA-168/2014)

RUSSLAND – MIKHAIL KOSENKO AUS PSYCHIATRIE ENTLASSEN

Mikhail Kosenko: "Ich möchte mich bei allen, die mich unterstützt haben, bedanken."

Mikhail Kosenko: "Ich möchte mich bei allen, die mich unterstützt haben, bedanken."

Der Aktivist Mikhail Kosenko konnte am 11. Juli endlich die psychiatrische Einrichtung, in die er zwangseingewiesen worden war, verlassen. Er war wegen der friedlichen Teilnahme an den Protesten auf dem Bolotnaja-Platz festgenommen worden. Daraufhin wurde er wegen "Beteiligung an Massenunruhen" und "Gewalt gegen Polizisten" schuldig gesprochen und in eine psychiatrische Einrichtung zwangseingewiesen. Die psychiatrische Einrichtung befand jedoch, dass Mikhail Kosenko keine stationäre Behandlung benötige, und beantragte seine Entlassung. Dem Antrag wurde schließlich stattgegeben. Während eines Besuchs im Moskauer Büro von Amnesty International dankte Kosenko seinen Unterstützer_innen: "Ich möchte mich bei jeder Person, die mich unterstützt hat, bei Amnesty International und all denen, die mir Briefe geschickt haben, zutiefst bedanken. Eure Briefe haben zu meiner Freilassung beigetragen". Bisher haben die russischen Behörden Mikhail Kosenkos Verurteilung jedoch nicht aufgehoben. Amnesty International fordert, dass sein Fall erneut geprüft wird und alle Anklagen gegen ihn fallengelassen werden. (UA-284/2013)

 

SUDAN – DREI AKTIVISTEN FREIGELASSEN

Die Aktivisten Mohamed Salah Mohamed Abdelrahman, Moamar Musa Mohamed und Taj Alsir Jaafar wurden am 11. Juli aus der Haft entlassen. Sie waren am 12. Mai vor der Universität von Khartum von Angehörigen des Geheimdienstes NISS festgenommen worden. Die drei Männer waren an den Protestaktionen an der Universität Ende März beteiligt, nachdem die Sicherheitskräfte am 11. März bei einer Demonstration einen Studenten erschossen hatten. Sowohl Mohamed Salah Mohamed Abdelrahman als auch Taj Alsir Jaafar gaben an, während der Haft misshandelt worden zu sein. Die Männer wurden in Zellen festgehalten, die als "Kühlschränke" bezeichnet werden, weil die Temperatur dort sehr niedrig gehalten wird. Beide Männer gaben zudem an, geschlagen worden zu sein, so dass sie Blutergüsse an Körper und Gesicht davontrugen. Als Folge der Misshandlungen kann Mohamed Salah Mohamed Abdelrahman auf dem rechten Auge kaum etwas sehen. Ende Juni traten Mohamed Salah Mohamed Abdelrahman und Taj Alsir Jaafar in einen Hungerstreik, der nach Angaben ihrer Eltern drei Tage dauerte, bis sie in ein Krankenhaus eingeliefert wurden. (UA-136/2014)

KATAR – ZWEI MÄNNER WIEDER FREI

Arbeitsmigrant_innen in Doha

Arbeitsmigrant_innen in Doha

Am 9. September sind die beiden britischen Staatsbürger Krishna Prasad Upadhyaya und Ghimire Gundev freigelassen worden. Zuvor waren die Männer vom 31. August bis zum 6. September ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten worden. Es sind offenbar keine Anklagen gegen Krishna Prasad Upadhyaya und Ghimire Gundev erhoben worden. Der Arbeitgeber der beiden Männer, die Organisation Global Network for Rights and Development (GNRD), brachte in einem Kommentar auf der Webseite der Organisation seine Erleichterung über ihre Freilassung zum Ausdruck. GNRD dankte Amnesty International und verschiedenen anderen Organisationen, die sich gemeinsam schnell und unbürokratisch für eine zügige Freilassung der Männer eingesetzt haben, sowie den 50.000 Menschen, die eine Petition für die Männer unterzeichneten. (UA-222/2014)

 

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