Das Evin-Gefängnis in Teheran: © Ehsan Iran
20. August 2012 - Jeder, der im Iran lediglich wegen der friedlichen Ausübung seiner Menschenrechte inhaftiert ist, muss sofort und bedingungslos freigelassen werden. Dies fordert Amnesty International nach der Freilassung von Häftlingen aus dem Teheraner Evin-Gefängnis. Irans Staatsoberhaupt Ayatollah Ali Khamenei hatte die etwa 130 Gefangenen, darunter auch gewaltlose politische Gefangene, in der vergangenen Woche begnadigt.
Die Forderung von Amnesty war eine Reaktion auf die Bekanntgabe des Teheraner Generalstaatsanwalts Abbas Ja'fari Dowlatabadi, dass diese Gefangenen anlässlich des Zuckerfestes Eid al-Fitr zum Ende des islamischen Fastenmonats Ramadan begnadigt worden waren. 90 von ihnen waren zu diesem Zeitpunkt inhaftiert gewesen.
Unter den Freigelassenen befinden sich auch drei gewaltlose politische Gefangene, für die sich Amnesty International eingesetzt hat.
Auch Häftlinge in anderen Gefängnissen im Land sollen freigelassen worden sein oder Strafmilderungen erhalten haben.
"Amnesty International begrüßt die Freilassung von Nazanin Khosravani, Ali Malihi und Ghasem Sholeh Sa'adi, sowie von allen anderen gewaltlosen politischen Gefangenen. Doch es sitzen weiterhin viele Menschen im Iran in Haft und verbüßen teilweise lange Haftstrafen unter menschenunwürdigen Bedingungen, nur weil sie friedlich ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wahrgenommen haben, oder aufgrund ihrer Religion oder Überzeugung, und diese Gefangenen müssen ebenfalls freigesprochen werden", sagte Ann Harrison, stellvertretende Leiterin des Nahost- und Nordafrika-Programms bei Amnesty International.
"Viele andere politische Gefangene wurden ebenfalls in extrem unfairen Gerichtsverfahren verurteilt. Sie müssen freigelassen werden, es sei denn, Schuldspruch und Strafmaß werden überprüft. Wieder andere müssen Monate oder sogar Jahre auf ihre Gerichtsverhandlung warten."
"Die menschenunwürdigen Bedingungen in den überfüllten iranischen Gefängnissen führen häufig dazu, dass in Haft sitzende Menschen schwere gesundheitliche Schäden davontragen. Einige erhalten überhaupt keine medizinische Behandlung oder müssen lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Alle Gefangenen müssen sofortigen und regelmäßigen Zugang zu ihren Familien und Anwälten sowie zu allen notwendigen medizinischen Behandlungen erhalten."
Etwa 61 der 90 Personen, die zum Zeitpunkt der Begnadigung im Gefängnis saßen, waren in der Abteilung 350 des Teheraner Evin-Gefängnis inhaftiert. Sechs der Begnadigten waren zusammen mit sieben weiteren Gefangenen noch diese Woche ausgepeitscht worden.
"Es ist inakzeptabel, dass die iranischen Behörden die sechs freigelassenen Personen vor der Begnadigung am Mittwoch auspeitschen ließen. Niemand sollte einer solchen Bestrafung unterzogen werden. Auspeitschen ist eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe, die nach internationalem Recht verboten ist", sagte Ann Harrison.
Die iranischen Gerichte verhängen Prügelstrafen für eine große Bandbreite an Vergehen, dazu gehören im iranischen Recht sexuelle Straftaten, Drogendelikte, Alkoholkonsum, Diebstahl sowie weitere im Iran strafbare Handlungen im Zusammenhang mit freier Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wie zum Beispiel "Beleidigung anderer" oder "Stören der öffentlichen Ordnung".
Die meisten Prügelstrafen werden gegen Männer verhängt und können in einigen Fällen in Geldstrafen umgewandelt werden.
Zu den gewaltlosen politischen Gefangenen, die nach wie vor eingesperrt sind, zählen: die Gewerkschafter Reza Shahabi und Shahrokh Zamani; die Anwältin Nasrin Sotoudeh und die Anwälte Abdolfattah Soltani und Mohammad Seyfzadeh; außerdem Behnam Irani, ein christlicher Pfarrer; der Angehörige der aserbaidschanischen Minderheit, Sa'id Metinpour, der mehr kulturelle Rechte für diese fordert; und Nooshin Khadem, ein Mitglied der religiösen Minderheit der Baha'i.
Unter den Begnadigten, für die sich Amnesty International eingesetzt hat, befinden sich:
Einer der nach wie vor inhaftierten gewaltlosen politischen Gefangenen ist der Menschenrechtsanwalt Abdolfattah Soltani.